SOKA-Bau-Beiträge: Zahlen Sie auch zu viel?

Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass die SOKA-Bau oft zu Unrecht Beiträge von Betrieben fordert. Gerne überprüfen wir Ihren Sachverhalt.

Zahlen Sie monatliche Beiträge in die SOKA-Bau (Sozialkasse des Baugewerbes) ein oder entrichten Sozialkassenbeiträge an eine Sozialkasse eines anderen Gewerks? Sind Sie hierzu möglicherweise verpflichtet? Dieser Beitrag soll einen kurzen Einblick in die möglichen Handlungsoptionen geben.

Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass die SOKA-Bau häufig zu Unrecht Sozialkassenbeiträge von Baubetrieben fordert und somit eine Vielzahl von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes zu Unrecht geleistet werden. Betriebe, die von der SOKA-Bau in Anspruch genommen werden, müssen bis zu drei Jahre rückwirkend 20,8 % der Bruttolohnsummen entrichten. Nachfolgende Ausführungen gelten für andere Sozialkassen entsprechend.

Beiträge an die SOKA-Bau: Warum sollte in vielen Fällen gehandelt werden?

Weil die SOKA-Bau bei ihrer Beurteilung der Sozialkassenpflicht, also ob bauliche Leistungen im tariflichen Sinne erbracht werden, oft falsch liegt. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen ist die Datenbasis, aufgrund derer die SOKA-Bau ihre Einschätzung trifft, oft ungenau, da sie keine Betriebsprüfungen durchführt, sondern die Daten von Dritten bezieht. Zum anderen ist die Frage, ob eine Pflicht am Sozialkassenverfahren teilzunehmen besteht, oft eine Frage des Einzelfalls. Dazu ist häufig eine tiefgründige Untersuchung der konkreten Tätigkeit notwendig, die dann anhand der Rechtsprechung juristisch bewertet wird.

Eine fundierte Fachexpertise ist der Schlüssel, um die Rechtslage bewerten zu können. Da es sich um eine Spezialmaterie mit großen wirtschaftlichen Risiken handelt, sollte dieses Risiko möglichst nicht durch einen fachfremden Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder anhand einer eigenhändigen Internetrecherche bewertet werden. Durch eine entsprechende Verstärkung in unserem Team können wir nun auch Ihnen diese spezielle Beratung anbieten.

Die Beratung kann dabei an vielen verschiedenen Stadien einsetzen. So ist es möglich, dass Sie noch nie etwas von der SOKA-Bau gehört haben, jedoch aufgrund der von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten potenziell zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet sein könnten. In diesem Fall wären präventive Maßnahmen möglich, die eine Teilnahmeverpflichtung unwahrscheinlicher machen können.

Möglicherweise zahlen Sie auch bereits Beiträge an die SOKA-Bau.

Sollten Sie noch nicht von einer Sozialkasse kontaktiert worden sein, bietet sich in jedem Fall eine Prüfung an, wenn Sie im baulichen Bereich tätig sind. Grund dafür ist, dass die Sozialkassen im Zweifel berechtigt sind, drei Jahre rückwirkende Beiträge zu erheben. Sollte dieses Risiko nicht kalkuliert sein, so bedeutet dies für eine Vielzahl der Betriebe den wirtschaftlichen Ruin.

Andererseits bedarf es in vielen Fällen auch der direkten Korrespondenz mit der SOKA-Bau, wenn Sie zu Unrecht Beiträge geleistet haben oder zu Unrecht zu einer Zahlung aufgefordert wurden.

SOKA-Bau-pflichtig: Das müssen Sie jetzt tun

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, Beiträge an eine Sozialkasse zu leisten. Dabei fertigen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, wenn Sie uns über unser Tool einige kurze Informationen zu Ihrem Unternehmen geben. Diese Angaben können Sie bequem auf unserer Website machen. Wir melden uns dann nach einer Überprüfung der Angaben bei Ihnen.

Kommen wir zu dem Ergebnis, dass Sie Beiträge zahlen, obwohl Sie tatsächlich nicht dazu verpflichtet gewesen wären, könnten wir ein entsprechendes außergerichtliches und notfalls auch gerichtliches Verfahren initiieren.

Sollten Sie nicht an die SOKA-Bau zahlen, können etwaige präventive Maßnahmen erforderlich sein, welche wir dann gemeinsam planen können.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Christoph Heidelberg

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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