Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht regelt Rechtsbeziehungen von Personenvereinigungen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks.
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Firmenkauf und -verkauf

Der Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder einzelnen Wirtschaftsgütern (Asset Deal) bedarf einer engen Koordination verschiedener Rechtsgebiete. Vor der Vertragsverhandlung müssen Risiken mithilfe einer Due Diligence (rechtliche Risikoprüfung des zu kaufenden Unternehmens) identifiziert werden. Identifizierte Risiken haben Auswirkungen sowohl auf die Preisverhandlung als auch den Inhalt des Kaufvertrages.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten der Bereiche Gesellschafts-, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechts- und Datenschutz. Sie arbeiten interdisziplinär, um Ihren Kauf bzw. Verkauf optimal durchzuführen.

Fusion (Joint Venture)

Neben der klassischen Make-or-Buy-Entscheidung („make“: ein Geschäftsfeld selbst aufbauen, „buy“: der Zukauf auf dem Markt) gibt es für Gesellschaften noch eine dritte Möglichkeit: den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Man spricht dann von einem Joint Venture.

In unserer immer komplexer werdenden Wirtschaftswelt gibt es einige gute Gründe dafür, Unternehmen zu fusionieren. Z. B. für die Zusammenführung verschiedener Produktionsmittel, von Know-how oder Kapital. Allerdings bieten insbesondere die klassischen 50/50-Joint-Ventures nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Um Auseinandersetzungen auf Gesellschafter- bzw. Partner-Ebene zu verhindern, ist eine sorgfältige und an Ihr Vorhaben angepasste Vertragsgestaltung zwingend notwendig.

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie bei Ihrer geplanten Unternehmensfusion und erstellen mit Ihnen individuelle Verträge.

Gesellschafterstreitigkeiten

Vertrauen und persönliche Empfindsamkeiten spielen auch in gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen eine wichtige Rolle. Kommt es zwischen den Gesellschafter:innen zu Streitigkeiten über die gemeinsame Unternehmenspolitik oder bricht das Vertrauen aus anderen Gründen, kann es zur Entzweiung kommen.

Die dann aufkommenden Fragen – z. B. „Wer geht?“, „Wer bleibt?“, „Wer bekommt was?“ – können zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Derartige Uneinigkeiten müssen von Anfang an mit einer langfristigen Strategie begonnen und geführt werden.

Wir arbeiten diese mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Gesellschaftsgründung

Eine gemeinsame Gesellschaft ist wie eine geschäftliche Ehe: Das Wirken beider Parteien kann lange ohne vertragliche Regelungen auskommen. Aber spätestens, wenn die Interessen auseinanderlaufen, zeigt sich der Wert eines „Ehevertrags“ – in Form eines Gesellschaftsvertrags.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben: Bei jeder Gesellschaftsform sind wir Ihnen behilflich, Ihre Interessen zu bedenken und im Vertrag zu formulieren. Egal ob es sich um eine Minder- oder Mehrheitsgesellschaft handelt, Sie an der Geschäftsführung beteiligt sind oder sich nur wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligen.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht haben langjährige Erfahrungen mit derartigen Gestaltungen: Sie können sowohl den Regelungsbedarf als auch die Folgen unzureichender Vereinbarungen abschätzen.

Transaktionen

Wir begleiten Ihre Transaktionen von Anfang bis Ende: von den ersten Überlegungen über die Due Diligence, die Vertragsdokumentation bis zum Closing – und darüber hinaus. Wir haben für Sie alles im Blick und organisieren den gesamten Prozess. Zudem managen wir internationale Transaktionen auch in englischer Sprache und ziehen bei Bedarf qualifizierte Kolleg:innen aus anderen Rechtsbereichen hinzu.

Immobilien­transaktionen und -finanzierung

Als gewerbliche/r Käufer:in einer Immobilie benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihr Investment gesichert ist. Es darf also nicht zu ungeplanten Kapitalausfällen oder Abflüssen kommen, z. B. durch fehlerhafte Mietverträge oder baurechtswidrige An- und Umbauten. Solche Risiken lassen sich bei einer Due Diligence der rechtlichen Verhältnisse prüfen und erkennen. Allerdings können sie auch bei der Preisfindung oder den Garantien und Freistellungsregelungen in der Vertragsgestaltung enttarnt werden. Aber nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen können sich vor möglichen Risiken schützen: Mithilfe einer entsprechenden Vendor Due Diligence kann ein strukturierter Verkaufsprozess vorbereitet werden. Diese Prüfung hilft Ihnen u. a. bei der Vorbereitung des Datenraumes oder beim Abstellen von Rechtsmängeln, bevor sie in die Kaufpreisfindung der Käufer:innen einfließen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung bei Immobilientransaktionen sowie der -finanzierung. Mit unserem notariellen Team stehen wir Ihnen auch bei dem Erwerb, der Teilung und dem nachfolgenden Abverkauf zur Seite. Hier beherrschen wir alle Formen, z. B.

  • den sogenannten Forward Deal für Objektentwickler:innen,
  • den Erwerb von großen Landflächen für Industrieanlagen oder
  • die Teilung eines Mehrfamilienhauses oder großen Baufeldes.

M&A-Trans­aktionen und Akquisitions­finanzierung

Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers & Acquisitions“.

  • Mergers = Fusionen von Unternehmen
  • Acquisitions = Erwerbe von Unternehmen

M&A meint hier also insbesondere sämtliche Prozesse, die mit der Fusion oder Übernahme von Unternehmen in Zusammenhang stehen. Wir bieten Ihnen hier ein Full-Service-Paket an: Unsere Expert:innen beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Fusion von Unternehmen. Wir begleiten sowohl Ihre M&A-Transaktionen als auch eine Due Diligence (eingehende Prüfung des zu übertragenden Unternehmens). Ebenso stehen wir Ihnen für alle Fragen in Bezug auf eine Akquisitions- und/oder Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Auch im Nachgang dieser Prozesse unterstützend wir Sie gerne. Dabei haben wir stets nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.

Wussten Sie schon?

Gerade bei Unternehmensverkäufen sind viele verschiedene Punkte zu beachten. Für den gesamten Prozess benötigen Sie i. d. R. zwei Dienstleister: sowohl eine Kanzlei als auch eine M&A-Agentur. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen Ansprechpartner für beides. Damit haben Sie deutlich weniger Aufwand und gleichzeitig geringere Kosten. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:

  • Beratung zum Unternehmensverkauf + Prüfung von alternativen Möglichkeiten, wie z. B. Investor, Teilkauf etc.
  • Ermittlung potenzieller Käufer:innen + Unternehmensanalyse
  • Erstellung von zielgruppengerechten Investment-Teasers und sämtlichen Informationsgrundlagen zur Käuferansprache
  • Versendung von Unterlagen
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung von indikativen Angeboten möglicher Käufer:innen
  • Einrichtung des Data-Rooms für destabilisierte Unternehmensdaten
  • juristische und notarielle Begleitung des gesamten Prozesses

Netzausbau (insbesondere Glasfaser) und zugehörige Projektfinanzierung

Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner für Transaktionen rund um das Thema Netzausbau – insbesondere für den Glasfaserbereich: Wir beraten und begleiten Telekommunikationsunternehmen und Banken beim Projekt und dessen Finanzierung. Egal ob Sie gesellschafts-, telekommunikations-, vergabe- oder bankrechtlichen Fragen haben; unsere Rechtsanwälte informieren und unterstützen Sie gerne.

Transaktions­begleitung bei Geschäfts­reiseflugzeugen

Ob es um den Erwerb oder die Veräußerung von Geschäftsreiseflugzeugen geht: Wir beraten Privatpersonen, Family Offices, Banken und börsennotierte Gesellschaften. Unser Rundum-Service umfasst dabei u. a. die Finanzierungsberatung und Durchführung derartiger Transaktionen sowie die Verhandlung von Kreditverträgen. Zudem sind wir eng mit Flugzeugbrokern und Banken vernetzt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Fachbereich Luftfahrtbranche.

Unternehmens-, Projekt- und Asset-Finanzierungen

Wir betreuen Kreditnehmer:innen, Sponsor:innen und Banken bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungen aller Art: vom Kick-off-Meeting bis zum Financial Close. Diesen Bereich verantwortet bei uns Dr. iur. Alexander Nefzger: Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei hat er im Bereich Bank Finance bei zwei internationalen Großkanzleien gearbeitet. Anschließend war er als Syndikusanwalt bei einer großen deutschen Geschäftsbank tätig. Herr Dr. Nefzger verfügt damit über besondere Expertise im Bereich (internationaler) Konsortialfinanzierungen nach LMA-Standard.

Umstrukturierung

Manchmal ist es notwendig, die Gesellschaftsstruktur eines Konzerns zu verändern. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Verschmelzungen, die das Eigenkapital erhöhen, für z. B. Sanierungsmaßnahmen
  • Wechsel der bestehenden Gesellschaftsform, um sie neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen
  • Verschlankung von Konzernstrukturen, um z. B. Verwaltungsaufwand zu reduzieren

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Notare Hand in Hand mit Ihren Steuerberater:innen, mit denen sie sich auch über steuerliche Themen auf Augenhöhe austauschen können.

Venture Capital (Risikokapital)

Wir beraten Start-Up-Unternehmen bei der Verhandlung von Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungszyklen: von der Seed-Phase bis zur Serie-A oder -B-Finanzierungsrunde. Aber auch bei alternativen Zahlungsmöglichkeiten können wir Sie unterstützen. Beispielsweise beim Mezzanine-Kapital, bei dem das Unternehmen Darlehen bei Investoren aufnimmt, statt klassischerweise einen Kredit bei einer Bank. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Verhandlungen der lokalen Venture-Capital-Geber:innen, wie der NBank, und anderen Finanzierungsgeber:innen und Accelerator:innen. Dadurch ist es uns möglich, Ihre Beteiligung schnell zu Ihrem Vorteil abzuschließen.

Firmenkauf und -verkauf

Der Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder einzelnen Wirtschaftsgütern (Asset Deal) bedarf einer engen Koordination verschiedener Rechtsgebiete. Vor der Vertragsverhandlung müssen Risiken mithilfe einer Due Diligence (rechtliche Risikoprüfung des zu kaufenden Unternehmens) identifiziert werden. Identifizierte Risiken haben Auswirkungen sowohl auf die Preisverhandlung als auch den Inhalt des Kaufvertrages.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten der Bereiche Gesellschafts-, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechts- und Datenschutz. Sie arbeiten interdisziplinär, um Ihren Kauf bzw. Verkauf optimal durchzuführen.

Fusion (Joint Venture)

Neben der klassischen Make-or-Buy-Entscheidung („make“: ein Geschäftsfeld selbst aufbauen, „buy“: der Zukauf auf dem Markt) gibt es für Gesellschaften noch eine dritte Möglichkeit: den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Man spricht dann von einem Joint Venture.

In unserer immer komplexer werdenden Wirtschaftswelt gibt es einige gute Gründe dafür, Unternehmen zu fusionieren. Z. B. für die Zusammenführung verschiedener Produktionsmittel, von Know-how oder Kapital. Allerdings bieten insbesondere die klassischen 50/50-Joint-Ventures nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Um Auseinandersetzungen auf Gesellschafter- bzw. Partner-Ebene zu verhindern, ist eine sorgfältige und an Ihr Vorhaben angepasste Vertragsgestaltung zwingend notwendig.

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie bei Ihrer geplanten Unternehmensfusion und erstellen mit Ihnen individuelle Verträge.

Gesellschafterstreitigkeiten

Vertrauen und persönliche Empfindsamkeiten spielen auch in gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen eine wichtige Rolle. Kommt es zwischen den Gesellschafter:innen zu Streitigkeiten über die gemeinsame Unternehmenspolitik oder bricht das Vertrauen aus anderen Gründen, kann es zur Entzweiung kommen.

Die dann aufkommenden Fragen – z. B. „Wer geht?“, „Wer bleibt?“, „Wer bekommt was?“ – können zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Derartige Uneinigkeiten müssen von Anfang an mit einer langfristigen Strategie begonnen und geführt werden.

Wir arbeiten diese mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Gesellschaftsgründung

Eine gemeinsame Gesellschaft ist wie eine geschäftliche Ehe: Das Wirken beider Parteien kann lange ohne vertragliche Regelungen auskommen. Aber spätestens, wenn die Interessen auseinanderlaufen, zeigt sich der Wert eines „Ehevertrags“ – in Form eines Gesellschaftsvertrags.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben: Bei jeder Gesellschaftsform sind wir Ihnen behilflich, Ihre Interessen zu bedenken und im Vertrag zu formulieren. Egal ob es sich um eine Minder- oder Mehrheitsgesellschaft handelt, Sie an der Geschäftsführung beteiligt sind oder sich nur wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligen.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht haben langjährige Erfahrungen mit derartigen Gestaltungen: Sie können sowohl den Regelungsbedarf als auch die Folgen unzureichender Vereinbarungen abschätzen.

Transaktionen

Wir begleiten Ihre Transaktionen von Anfang bis Ende: von den ersten Überlegungen über die Due Diligence, die Vertragsdokumentation bis zum Closing – und darüber hinaus. Wir haben für Sie alles im Blick und organisieren den gesamten Prozess. Zudem managen wir internationale Transaktionen auch in englischer Sprache und ziehen bei Bedarf qualifizierte Kolleg:innen aus anderen Rechtsbereichen hinzu.

Immobilien­transaktionen und -finanzierung

Als gewerbliche/r Käufer:in einer Immobilie benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihr Investment gesichert ist. Es darf also nicht zu ungeplanten Kapitalausfällen oder Abflüssen kommen, z. B. durch fehlerhafte Mietverträge oder baurechtswidrige An- und Umbauten. Solche Risiken lassen sich bei einer Due Diligence der rechtlichen Verhältnisse prüfen und erkennen. Allerdings können sie auch bei der Preisfindung oder den Garantien und Freistellungsregelungen in der Vertragsgestaltung enttarnt werden. Aber nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen können sich vor möglichen Risiken schützen: Mithilfe einer entsprechenden Vendor Due Diligence kann ein strukturierter Verkaufsprozess vorbereitet werden. Diese Prüfung hilft Ihnen u. a. bei der Vorbereitung des Datenraumes oder beim Abstellen von Rechtsmängeln, bevor sie in die Kaufpreisfindung der Käufer:innen einfließen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung bei Immobilientransaktionen sowie der -finanzierung. Mit unserem notariellen Team stehen wir Ihnen auch bei dem Erwerb, der Teilung und dem nachfolgenden Abverkauf zur Seite. Hier beherrschen wir alle Formen, z. B.

  • den sogenannten Forward Deal für Objektentwickler:innen,
  • den Erwerb von großen Landflächen für Industrieanlagen oder
  • die Teilung eines Mehrfamilienhauses oder großen Baufeldes.

M&A-Trans­aktionen und Akquisitions­finanzierung

Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers & Acquisitions“.

  • Mergers = Fusionen von Unternehmen
  • Acquisitions = Erwerbe von Unternehmen

M&A meint hier also insbesondere sämtliche Prozesse, die mit der Fusion oder Übernahme von Unternehmen in Zusammenhang stehen. Wir bieten Ihnen hier ein Full-Service-Paket an: Unsere Expert:innen beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Fusion von Unternehmen. Wir begleiten sowohl Ihre M&A-Transaktionen als auch eine Due Diligence (eingehende Prüfung des zu übertragenden Unternehmens). Ebenso stehen wir Ihnen für alle Fragen in Bezug auf eine Akquisitions- und/oder Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Auch im Nachgang dieser Prozesse unterstützend wir Sie gerne. Dabei haben wir stets nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.

Wussten Sie schon?

Gerade bei Unternehmensverkäufen sind viele verschiedene Punkte zu beachten. Für den gesamten Prozess benötigen Sie i. d. R. zwei Dienstleister: sowohl eine Kanzlei als auch eine M&A-Agentur. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen Ansprechpartner für beides. Damit haben Sie deutlich weniger Aufwand und gleichzeitig geringere Kosten. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:

  • Beratung zum Unternehmensverkauf + Prüfung von alternativen Möglichkeiten, wie z. B. Investor, Teilkauf etc.
  • Ermittlung potenzieller Käufer:innen + Unternehmensanalyse
  • Erstellung von zielgruppengerechten Investment-Teasers und sämtlichen Informationsgrundlagen zur Käuferansprache
  • Versendung von Unterlagen
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung von indikativen Angeboten möglicher Käufer:innen
  • Einrichtung des Data-Rooms für destabilisierte Unternehmensdaten
  • juristische und notarielle Begleitung des gesamten Prozesses

Netzausbau (insbesondere Glasfaser) und zugehörige Projektfinanzierung

Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner für Transaktionen rund um das Thema Netzausbau – insbesondere für den Glasfaserbereich: Wir beraten und begleiten Telekommunikationsunternehmen und Banken beim Projekt und dessen Finanzierung. Egal ob Sie gesellschafts-, telekommunikations-, vergabe- oder bankrechtlichen Fragen haben; unsere Rechtsanwälte informieren und unterstützen Sie gerne.

Transaktions­begleitung bei Geschäfts­reiseflugzeugen

Ob es um den Erwerb oder die Veräußerung von Geschäftsreiseflugzeugen geht: Wir beraten Privatpersonen, Family Offices, Banken und börsennotierte Gesellschaften. Unser Rundum-Service umfasst dabei u. a. die Finanzierungsberatung und Durchführung derartiger Transaktionen sowie die Verhandlung von Kreditverträgen. Zudem sind wir eng mit Flugzeugbrokern und Banken vernetzt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Fachbereich Luftfahrtbranche.

Unternehmens-, Projekt- und Asset-Finanzierungen

Wir betreuen Kreditnehmer:innen, Sponsor:innen und Banken bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungen aller Art: vom Kick-off-Meeting bis zum Financial Close. Diesen Bereich verantwortet bei uns Dr. iur. Alexander Nefzger: Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei hat er im Bereich Bank Finance bei zwei internationalen Großkanzleien gearbeitet. Anschließend war er als Syndikusanwalt bei einer großen deutschen Geschäftsbank tätig. Herr Dr. Nefzger verfügt damit über besondere Expertise im Bereich (internationaler) Konsortialfinanzierungen nach LMA-Standard.

Umstrukturierung

Manchmal ist es notwendig, die Gesellschaftsstruktur eines Konzerns zu verändern. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Verschmelzungen, die das Eigenkapital erhöhen, für z. B. Sanierungsmaßnahmen
  • Wechsel der bestehenden Gesellschaftsform, um sie neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen
  • Verschlankung von Konzernstrukturen, um z. B. Verwaltungsaufwand zu reduzieren

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Notare Hand in Hand mit Ihren Steuerberater:innen, mit denen sie sich auch über steuerliche Themen auf Augenhöhe austauschen können.

Venture Capital (Risikokapital)

Wir beraten Start-Up-Unternehmen bei der Verhandlung von Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungszyklen: von der Seed-Phase bis zur Serie-A oder -B-Finanzierungsrunde. Aber auch bei alternativen Zahlungsmöglichkeiten können wir Sie unterstützen. Beispielsweise beim Mezzanine-Kapital, bei dem das Unternehmen Darlehen bei Investoren aufnimmt, statt klassischerweise einen Kredit bei einer Bank. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Verhandlungen der lokalen Venture-Capital-Geber:innen, wie der NBank, und anderen Finanzierungsgeber:innen und Accelerator:innen. Dadurch ist es uns möglich, Ihre Beteiligung schnell zu Ihrem Vorteil abzuschließen.

Firmenkauf und -verkauf

Der Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder einzelnen Wirtschaftsgütern (Asset Deal) bedarf einer engen Koordination verschiedener Rechtsgebiete. Vor der Vertragsverhandlung müssen Risiken mithilfe einer Due Diligence (rechtliche Risikoprüfung des zu kaufenden Unternehmens) identifiziert werden. Identifizierte Risiken haben Auswirkungen sowohl auf die Preisverhandlung als auch den Inhalt des Kaufvertrages.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten der Bereiche Gesellschafts-, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechts- und Datenschutz. Sie arbeiten interdisziplinär, um Ihren Kauf bzw. Verkauf optimal durchzuführen.

Fusion (Joint Venture)

Neben der klassischen Make-or-Buy-Entscheidung („make“: ein Geschäftsfeld selbst aufbauen, „buy“: der Zukauf auf dem Markt) gibt es für Gesellschaften noch eine dritte Möglichkeit: den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Man spricht dann von einem Joint Venture.

In unserer immer komplexer werdenden Wirtschaftswelt gibt es einige gute Gründe dafür, Unternehmen zu fusionieren. Z. B. für die Zusammenführung verschiedener Produktionsmittel, von Know-how oder Kapital. Allerdings bieten insbesondere die klassischen 50/50-Joint-Ventures nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Um Auseinandersetzungen auf Gesellschafter- bzw. Partner-Ebene zu verhindern, ist eine sorgfältige und an Ihr Vorhaben angepasste Vertragsgestaltung zwingend notwendig.

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie bei Ihrer geplanten Unternehmensfusion und erstellen mit Ihnen individuelle Verträge.

Gesellschafterstreitigkeiten

Vertrauen und persönliche Empfindsamkeiten spielen auch in gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen eine wichtige Rolle. Kommt es zwischen den Gesellschafter:innen zu Streitigkeiten über die gemeinsame Unternehmenspolitik oder bricht das Vertrauen aus anderen Gründen, kann es zur Entzweiung kommen.

Die dann aufkommenden Fragen – z. B. „Wer geht?“, „Wer bleibt?“, „Wer bekommt was?“ – können zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Derartige Uneinigkeiten müssen von Anfang an mit einer langfristigen Strategie begonnen und geführt werden.

Wir arbeiten diese mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Gesellschaftsgründung

Eine gemeinsame Gesellschaft ist wie eine geschäftliche Ehe: Das Wirken beider Parteien kann lange ohne vertragliche Regelungen auskommen. Aber spätestens, wenn die Interessen auseinanderlaufen, zeigt sich der Wert eines „Ehevertrags“ – in Form eines Gesellschaftsvertrags.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben: Bei jeder Gesellschaftsform sind wir Ihnen behilflich, Ihre Interessen zu bedenken und im Vertrag zu formulieren. Egal ob es sich um eine Minder- oder Mehrheitsgesellschaft handelt, Sie an der Geschäftsführung beteiligt sind oder sich nur wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligen.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht haben langjährige Erfahrungen mit derartigen Gestaltungen: Sie können sowohl den Regelungsbedarf als auch die Folgen unzureichender Vereinbarungen abschätzen.

Transaktionen

Wir begleiten Ihre Transaktionen von Anfang bis Ende: von den ersten Überlegungen über die Due Diligence, die Vertragsdokumentation bis zum Closing – und darüber hinaus. Wir haben für Sie alles im Blick und organisieren den gesamten Prozess. Zudem managen wir internationale Transaktionen auch in englischer Sprache und ziehen bei Bedarf qualifizierte Kolleg:innen aus anderen Rechtsbereichen hinzu.

Immobilien­transaktionen und -finanzierung

Als gewerbliche/r Käufer:in einer Immobilie benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihr Investment gesichert ist. Es darf also nicht zu ungeplanten Kapitalausfällen oder Abflüssen kommen, z. B. durch fehlerhafte Mietverträge oder baurechtswidrige An- und Umbauten. Solche Risiken lassen sich bei einer Due Diligence der rechtlichen Verhältnisse prüfen und erkennen. Allerdings können sie auch bei der Preisfindung oder den Garantien und Freistellungsregelungen in der Vertragsgestaltung enttarnt werden. Aber nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen können sich vor möglichen Risiken schützen: Mithilfe einer entsprechenden Vendor Due Diligence kann ein strukturierter Verkaufsprozess vorbereitet werden. Diese Prüfung hilft Ihnen u. a. bei der Vorbereitung des Datenraumes oder beim Abstellen von Rechtsmängeln, bevor sie in die Kaufpreisfindung der Käufer:innen einfließen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung bei Immobilientransaktionen sowie der -finanzierung. Mit unserem notariellen Team stehen wir Ihnen auch bei dem Erwerb, der Teilung und dem nachfolgenden Abverkauf zur Seite. Hier beherrschen wir alle Formen, z. B.

  • den sogenannten Forward Deal für Objektentwickler:innen,
  • den Erwerb von großen Landflächen für Industrieanlagen oder
  • die Teilung eines Mehrfamilienhauses oder großen Baufeldes.

M&A-Trans­aktionen und Akquisitions­finanzierung

Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers & Acquisitions“.

  • Mergers = Fusionen von Unternehmen
  • Acquisitions = Erwerbe von Unternehmen

M&A meint hier also insbesondere sämtliche Prozesse, die mit der Fusion oder Übernahme von Unternehmen in Zusammenhang stehen. Wir bieten Ihnen hier ein Full-Service-Paket an: Unsere Expert:innen beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Fusion von Unternehmen. Wir begleiten sowohl Ihre M&A-Transaktionen als auch eine Due Diligence (eingehende Prüfung des zu übertragenden Unternehmens). Ebenso stehen wir Ihnen für alle Fragen in Bezug auf eine Akquisitions- und/oder Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Auch im Nachgang dieser Prozesse unterstützend wir Sie gerne. Dabei haben wir stets nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.

Wussten Sie schon?

Gerade bei Unternehmensverkäufen sind viele verschiedene Punkte zu beachten. Für den gesamten Prozess benötigen Sie i. d. R. zwei Dienstleister: sowohl eine Kanzlei als auch eine M&A-Agentur. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen Ansprechpartner für beides. Damit haben Sie deutlich weniger Aufwand und gleichzeitig geringere Kosten. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:

  • Beratung zum Unternehmensverkauf + Prüfung von alternativen Möglichkeiten, wie z. B. Investor, Teilkauf etc.
  • Ermittlung potenzieller Käufer:innen + Unternehmensanalyse
  • Erstellung von zielgruppengerechten Investment-Teasers und sämtlichen Informationsgrundlagen zur Käuferansprache
  • Versendung von Unterlagen
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung von indikativen Angeboten möglicher Käufer:innen
  • Einrichtung des Data-Rooms für destabilisierte Unternehmensdaten
  • juristische und notarielle Begleitung des gesamten Prozesses

Netzausbau (insbesondere Glasfaser) und zugehörige Projektfinanzierung

Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner für Transaktionen rund um das Thema Netzausbau – insbesondere für den Glasfaserbereich: Wir beraten und begleiten Telekommunikationsunternehmen und Banken beim Projekt und dessen Finanzierung. Egal ob Sie gesellschafts-, telekommunikations-, vergabe- oder bankrechtlichen Fragen haben; unsere Rechtsanwälte informieren und unterstützen Sie gerne.

Transaktions­begleitung bei Geschäfts­reiseflugzeugen

Ob es um den Erwerb oder die Veräußerung von Geschäftsreiseflugzeugen geht: Wir beraten Privatpersonen, Family Offices, Banken und börsennotierte Gesellschaften. Unser Rundum-Service umfasst dabei u. a. die Finanzierungsberatung und Durchführung derartiger Transaktionen sowie die Verhandlung von Kreditverträgen. Zudem sind wir eng mit Flugzeugbrokern und Banken vernetzt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Fachbereich Luftfahrtbranche.

Unternehmens-, Projekt- und Asset-Finanzierungen

Wir betreuen Kreditnehmer:innen, Sponsor:innen und Banken bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungen aller Art: vom Kick-off-Meeting bis zum Financial Close. Diesen Bereich verantwortet bei uns Dr. iur. Alexander Nefzger: Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei hat er im Bereich Bank Finance bei zwei internationalen Großkanzleien gearbeitet. Anschließend war er als Syndikusanwalt bei einer großen deutschen Geschäftsbank tätig. Herr Dr. Nefzger verfügt damit über besondere Expertise im Bereich (internationaler) Konsortialfinanzierungen nach LMA-Standard.

Umstrukturierung

Manchmal ist es notwendig, die Gesellschaftsstruktur eines Konzerns zu verändern. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Verschmelzungen, die das Eigenkapital erhöhen, für z. B. Sanierungsmaßnahmen
  • Wechsel der bestehenden Gesellschaftsform, um sie neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen
  • Verschlankung von Konzernstrukturen, um z. B. Verwaltungsaufwand zu reduzieren

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Notare Hand in Hand mit Ihren Steuerberater:innen, mit denen sie sich auch über steuerliche Themen auf Augenhöhe austauschen können.

Venture Capital (Risikokapital)

Wir beraten Start-Up-Unternehmen bei der Verhandlung von Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungszyklen: von der Seed-Phase bis zur Serie-A oder -B-Finanzierungsrunde. Aber auch bei alternativen Zahlungsmöglichkeiten können wir Sie unterstützen. Beispielsweise beim Mezzanine-Kapital, bei dem das Unternehmen Darlehen bei Investoren aufnimmt, statt klassischerweise einen Kredit bei einer Bank. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Verhandlungen der lokalen Venture-Capital-Geber:innen, wie der NBank, und anderen Finanzierungsgeber:innen und Accelerator:innen. Dadurch ist es uns möglich, Ihre Beteiligung schnell zu Ihrem Vorteil abzuschließen.

Firmenkauf und -verkauf

Der Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder einzelnen Wirtschaftsgütern (Asset Deal) bedarf einer engen Koordination verschiedener Rechtsgebiete. Vor der Vertragsverhandlung müssen Risiken mithilfe einer Due Diligence (rechtliche Risikoprüfung des zu kaufenden Unternehmens) identifiziert werden. Identifizierte Risiken haben Auswirkungen sowohl auf die Preisverhandlung als auch den Inhalt des Kaufvertrages.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten der Bereiche Gesellschafts-, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechts- und Datenschutz. Sie arbeiten interdisziplinär, um Ihren Kauf bzw. Verkauf optimal durchzuführen.

Fusion (Joint Venture)

Neben der klassischen Make-or-Buy-Entscheidung („make“: ein Geschäftsfeld selbst aufbauen, „buy“: der Zukauf auf dem Markt) gibt es für Gesellschaften noch eine dritte Möglichkeit: den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Man spricht dann von einem Joint Venture.

In unserer immer komplexer werdenden Wirtschaftswelt gibt es einige gute Gründe dafür, Unternehmen zu fusionieren. Z. B. für die Zusammenführung verschiedener Produktionsmittel, von Know-how oder Kapital. Allerdings bieten insbesondere die klassischen 50/50-Joint-Ventures nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Um Auseinandersetzungen auf Gesellschafter- bzw. Partner-Ebene zu verhindern, ist eine sorgfältige und an Ihr Vorhaben angepasste Vertragsgestaltung zwingend notwendig.

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie bei Ihrer geplanten Unternehmensfusion und erstellen mit Ihnen individuelle Verträge.

Gesellschafterstreitigkeiten

Vertrauen und persönliche Empfindsamkeiten spielen auch in gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen eine wichtige Rolle. Kommt es zwischen den Gesellschafter:innen zu Streitigkeiten über die gemeinsame Unternehmenspolitik oder bricht das Vertrauen aus anderen Gründen, kann es zur Entzweiung kommen.

Die dann aufkommenden Fragen – z. B. „Wer geht?“, „Wer bleibt?“, „Wer bekommt was?“ – können zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Derartige Uneinigkeiten müssen von Anfang an mit einer langfristigen Strategie begonnen und geführt werden.

Wir arbeiten diese mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Gesellschaftsgründung

Eine gemeinsame Gesellschaft ist wie eine geschäftliche Ehe: Das Wirken beider Parteien kann lange ohne vertragliche Regelungen auskommen. Aber spätestens, wenn die Interessen auseinanderlaufen, zeigt sich der Wert eines „Ehevertrags“ – in Form eines Gesellschaftsvertrags.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben: Bei jeder Gesellschaftsform sind wir Ihnen behilflich, Ihre Interessen zu bedenken und im Vertrag zu formulieren. Egal ob es sich um eine Minder- oder Mehrheitsgesellschaft handelt, Sie an der Geschäftsführung beteiligt sind oder sich nur wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligen.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht haben langjährige Erfahrungen mit derartigen Gestaltungen: Sie können sowohl den Regelungsbedarf als auch die Folgen unzureichender Vereinbarungen abschätzen.

Transaktionen

Wir begleiten Ihre Transaktionen von Anfang bis Ende: von den ersten Überlegungen über die Due Diligence, die Vertragsdokumentation bis zum Closing – und darüber hinaus. Wir haben für Sie alles im Blick und organisieren den gesamten Prozess. Zudem managen wir internationale Transaktionen auch in englischer Sprache und ziehen bei Bedarf qualifizierte Kolleg:innen aus anderen Rechtsbereichen hinzu.

Immobilien­transaktionen und -finanzierung

Als gewerbliche/r Käufer:in einer Immobilie benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihr Investment gesichert ist. Es darf also nicht zu ungeplanten Kapitalausfällen oder Abflüssen kommen, z. B. durch fehlerhafte Mietverträge oder baurechtswidrige An- und Umbauten. Solche Risiken lassen sich bei einer Due Diligence der rechtlichen Verhältnisse prüfen und erkennen. Allerdings können sie auch bei der Preisfindung oder den Garantien und Freistellungsregelungen in der Vertragsgestaltung enttarnt werden. Aber nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen können sich vor möglichen Risiken schützen: Mithilfe einer entsprechenden Vendor Due Diligence kann ein strukturierter Verkaufsprozess vorbereitet werden. Diese Prüfung hilft Ihnen u. a. bei der Vorbereitung des Datenraumes oder beim Abstellen von Rechtsmängeln, bevor sie in die Kaufpreisfindung der Käufer:innen einfließen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung bei Immobilientransaktionen sowie der -finanzierung. Mit unserem notariellen Team stehen wir Ihnen auch bei dem Erwerb, der Teilung und dem nachfolgenden Abverkauf zur Seite. Hier beherrschen wir alle Formen, z. B.

  • den sogenannten Forward Deal für Objektentwickler:innen,
  • den Erwerb von großen Landflächen für Industrieanlagen oder
  • die Teilung eines Mehrfamilienhauses oder großen Baufeldes.

M&A-Trans­aktionen und Akquisitions­finanzierung

Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers & Acquisitions“.

  • Mergers = Fusionen von Unternehmen
  • Acquisitions = Erwerbe von Unternehmen

M&A meint hier also insbesondere sämtliche Prozesse, die mit der Fusion oder Übernahme von Unternehmen in Zusammenhang stehen. Wir bieten Ihnen hier ein Full-Service-Paket an: Unsere Expert:innen beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Fusion von Unternehmen. Wir begleiten sowohl Ihre M&A-Transaktionen als auch eine Due Diligence (eingehende Prüfung des zu übertragenden Unternehmens). Ebenso stehen wir Ihnen für alle Fragen in Bezug auf eine Akquisitions- und/oder Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Auch im Nachgang dieser Prozesse unterstützend wir Sie gerne. Dabei haben wir stets nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.

Wussten Sie schon?

Gerade bei Unternehmensverkäufen sind viele verschiedene Punkte zu beachten. Für den gesamten Prozess benötigen Sie i. d. R. zwei Dienstleister: sowohl eine Kanzlei als auch eine M&A-Agentur. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen Ansprechpartner für beides. Damit haben Sie deutlich weniger Aufwand und gleichzeitig geringere Kosten. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:

  • Beratung zum Unternehmensverkauf + Prüfung von alternativen Möglichkeiten, wie z. B. Investor, Teilkauf etc.
  • Ermittlung potenzieller Käufer:innen + Unternehmensanalyse
  • Erstellung von zielgruppengerechten Investment-Teasers und sämtlichen Informationsgrundlagen zur Käuferansprache
  • Versendung von Unterlagen
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung von indikativen Angeboten möglicher Käufer:innen
  • Einrichtung des Data-Rooms für destabilisierte Unternehmensdaten
  • juristische und notarielle Begleitung des gesamten Prozesses

Netzausbau (insbesondere Glasfaser) und zugehörige Projektfinanzierung

Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner für Transaktionen rund um das Thema Netzausbau – insbesondere für den Glasfaserbereich: Wir beraten und begleiten Telekommunikationsunternehmen und Banken beim Projekt und dessen Finanzierung. Egal ob Sie gesellschafts-, telekommunikations-, vergabe- oder bankrechtlichen Fragen haben; unsere Rechtsanwälte informieren und unterstützen Sie gerne.

Transaktions­begleitung bei Geschäfts­reiseflugzeugen

Ob es um den Erwerb oder die Veräußerung von Geschäftsreiseflugzeugen geht: Wir beraten Privatpersonen, Family Offices, Banken und börsennotierte Gesellschaften. Unser Rundum-Service umfasst dabei u. a. die Finanzierungsberatung und Durchführung derartiger Transaktionen sowie die Verhandlung von Kreditverträgen. Zudem sind wir eng mit Flugzeugbrokern und Banken vernetzt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Fachbereich Luftfahrtbranche.

Unternehmens-, Projekt- und Asset-Finanzierungen

Wir betreuen Kreditnehmer:innen, Sponsor:innen und Banken bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungen aller Art: vom Kick-off-Meeting bis zum Financial Close. Diesen Bereich verantwortet bei uns Dr. iur. Alexander Nefzger: Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei hat er im Bereich Bank Finance bei zwei internationalen Großkanzleien gearbeitet. Anschließend war er als Syndikusanwalt bei einer großen deutschen Geschäftsbank tätig. Herr Dr. Nefzger verfügt damit über besondere Expertise im Bereich (internationaler) Konsortialfinanzierungen nach LMA-Standard.

Umstrukturierung

Manchmal ist es notwendig, die Gesellschaftsstruktur eines Konzerns zu verändern. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Verschmelzungen, die das Eigenkapital erhöhen, für z. B. Sanierungsmaßnahmen
  • Wechsel der bestehenden Gesellschaftsform, um sie neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen
  • Verschlankung von Konzernstrukturen, um z. B. Verwaltungsaufwand zu reduzieren

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Notare Hand in Hand mit Ihren Steuerberater:innen, mit denen sie sich auch über steuerliche Themen auf Augenhöhe austauschen können.

Venture Capital (Risikokapital)

Wir beraten Start-Up-Unternehmen bei der Verhandlung von Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungszyklen: von der Seed-Phase bis zur Serie-A oder -B-Finanzierungsrunde. Aber auch bei alternativen Zahlungsmöglichkeiten können wir Sie unterstützen. Beispielsweise beim Mezzanine-Kapital, bei dem das Unternehmen Darlehen bei Investoren aufnimmt, statt klassischerweise einen Kredit bei einer Bank. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Verhandlungen der lokalen Venture-Capital-Geber:innen, wie der NBank, und anderen Finanzierungsgeber:innen und Accelerator:innen. Dadurch ist es uns möglich, Ihre Beteiligung schnell zu Ihrem Vorteil abzuschließen.

Unsere Experten für den Fachbereich

Jörg Offenhausen

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Christoph R. Wolter, MLE

Partner, Rechtsanwalt, Notar

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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Geschäftliche Luftfahrt

Kommerzielle Luftfahrt

Zuliefererindustrie

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Geschäftliche Luftfahrt

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Geschäftliche Luftfahrt

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Svenja Preußner

Rechtsanwältin

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Dr. iur. Samad Zarifkar

Rechtsanwalt

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Dr. iur. Patrick Brückner

Rechtsanwalt

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Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei der activelaw

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

Ihre Chancen

Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.

Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

Das sagen unsere Mandanten

"Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

"Hr. Dr. Rädecke hat mich in einem Verfahren sehr professionell vertreten. Er und sein Team haben mich immer auf dem Laufenden gehalten und Sachverhalte mit mir abgesprochen, verständlich erklärt und umgesetzt. Sie waren immer sehr freundlich und hilfsbereit."

Manja Bassy

"Absolut empfehlenswert."

"Schon seit einigen Jahren arbeite ich immer wieder gerne mit der Kanzlei zusammen. Besonders die Notare, Herr Dr. Wolter und Herr Prechtel sind unkompliziert, freundlich, kompetent und fachlich ausgezeichnet! Ich fühle mich gut aufgehoben in der Kanzlei. Vielen Dank für die wertvolle Beratung. Absolut empfehlenswert!"

Max Im

"Stets freundlich und aufschlussreich."

"Ich war voll zufrieden in allen Belangen. Jeder Schriftverkehr wurde schnell beantwortet, Termine gehalten, persönliche Gespräche waren stets freundlich und aufschlussreichBesonders F.Herre als Anwältin war immer für mich erreichbar, bestens informiert und vorbereitet. Ich kann in Familienangelegenheiten nur empfehlen hier den direkten Kontakt zu suchen."

Sven Tietze

"Mit activelaw sind wir in den besten Händen."

"Wir sind als Unternehmen immer wieder in Situationen wo wir fachgebunden Hilfe und Unterstützung benötigen. Mit activelaw sind wir in den besten Händen, die man sich wünschen kann. Egal ob ob Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder Wirtschaftsrecht.Ich kann activelaw nur wärmstens empfehlen. Top Vertretung und Preis Leistung sind für das was wir bekommen völlig in Ordnung."

Jürgen Huhn

FAQs

Häufig gestellte Frage

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