Dr. Alexander Nefzger ist Notar

Bislang haben die Notare Dr. Christoph Wolter und Richard Prechtel Mandanten begleitet. Jetzt ist Dr. Alexander Nefzger auch Notar!

Wer in Deutschland eine Transaktion plant – etwa den Erwerb oder Verkauf einer Immobilie oder die Gründung oder den Verkauf einer GmbH – benötigt dazu einen Notar. Auch für andere Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen werden Notare gebraucht. Sie sind unparteiische Begleiter bei komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften. Nun kann der Notar Dr. Alexander Nefzger Ihnen dabei helfen!

Bisher haben unsere zwei Notare Dr. Christoph Wolter und Richard Prechtel Klient:innen bei allen Anliegen begleitet. Nun erhalten sie Verstärkung – von Dr. Alexander Nefzger! Insbesondere erfreulich ist, dass Herr Dr. Nefzger in dem ihn betreffenden Klausurdurchgang 2020 als einer der 10 Besten von bundesweit insgesamt 214 Kandidaten abgeschnitten hat.

Dr. Nefzger ist seit 2013 Rechtsanwalt und seit 2019 bei activelaw tätig. Er ist zudem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und in der Vertragsgestaltung. Im vergangenen Jahr wurde Dr. Nefzger auch Partner unserer Kanzlei.

„Als Rechtsanwalt habe ich in den vergangenen Jahren viele Streitigkeiten in den Bereichen des Gesellschafts- und Erbrechts begleitet und regelmäßig vor Augen geführt bekommen, wie wichtig es ist, in diesen Bereichen durch sorgfältige und interessengerechte Gestaltung vorzusorgen“, erklärt Dr. Nefzger. „Als Notar habe ich die Möglichkeit, Gesellschaftsverträge schon bei der Gründung so zu gestalten, dass eventuellen Streitigkeiten vorgebeugt wird. Ebenso habe ich die Möglichkeit, durch erbrechtliche Gestaltungen zielführende Nachfolgeregelungen zu entwickeln und durch klare Gestaltungen späteren Erbstreitigkeiten vorzubeugen.“

Dr. Nefzgers Schwerpunkte liegen neben den klassischen Bereichen der Grundstücksverkäufe und der Bestellung von Banksicherheiten zusätzlich auf gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (etwa in der Gründung, Umwandlung und im Verkauf von Unternehmen) sowie in der erbrechtlichen Gestaltung (u.a. Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen).

Zu seiner Bestellung zum Notar sagt Dr. Nefzger: „Ich freue mich sehr, unser Notarbüro als dritter Notar verstärken zu dürfen. Und ebenso freue ich mich auf die weitere gute Zusammenarbeit!“

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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