
Rechtliche Gestaltung der Energiewende und Infrastruktursicherung
Die Energiewende findet vor Ort statt – in den Kommunen, auf den Äckern und unter den Straßen unserer Städte. Das Energie- und Leitungsrecht ist dabei das entscheidende regulatorische Gerüst, um den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und die dafür notwendige Infrastruktur rechtssicher zu realisieren. Für die öffentliche Hand und kommunale Versorgungsunternehmen bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Einerseits müssen sie als Planungsbehörden den Ausbau von Netzen und Anlagen (z. B. Windpark-Verkabelungen oder Fernwärmetrassen) steuern, andererseits agieren sie als Eigentümer von öffentlichen Wegen und Grundstücken, deren Nutzung durch Dritte rechtlich abgesichert werden muss.
Bei activelaw begleiten wir Sie durch die hochkomplexen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Wir verstehen Infrastruktur als das Nervensystem der modernen Gesellschaft. Die Sicherung von Leitungsrechten und der Ausbau von Energienetzen sind keine rein technischen Vorgänge, sondern erfordern eine präzise rechtliche Abwägung zwischen den Interessen der Netzbetreiber, den Eigentumsrechten betroffener Grundstückseigentümer und den klimapolitischen Zielen der öffentlichen Hand.
Unsere Beratung zeichnet sich durch eine ganzheitliche Perspektive aus. Durch die enge Verzahnung mit unserem Notariat bieten wir Ihnen die lückenlose Abwicklung von der vertraglichen Einigung über die Grundbucheintragung bis hin zur Entschädigungsregelung. Wir unterstützen Kommunen zudem dabei, ihre Rolle als Konzessionsgeber für Strom-, Gas- und Wassernetze strategisch zu nutzen, um langfristige Einnahmen und Einflussmöglichkeiten auf die lokale Energieversorgung zu sichern.
„Infrastrukturrecht ist Ermöglichungsrecht. Wir schaffen die rechtliche Basis dafür, dass die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung auf einem soliden Fundament steht.“
Unsere Schwerpunkte im Energie- und Leitungsrecht:
Der Ausbau der Strom- und Gasnetze sowie der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sind nationale Aufgaben mit lokaler Auswirkung. Wir begleiten Vorhabenträger und betroffene Kommunen in allen Phasen der Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen.
Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der verfahrensrechtlichen Hürden:
Besondere Expertise besitzen wir in der Beratung zu „intelligenten Netzen“ (Smart Grids) und der Integration von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Raum.
Leitungen benötigen Raum – oft über Kilometer hinweg durch privates oder öffentliches Gelände. Die rechtliche Sicherung dieses Raums erfolgt über Leitungsrechte, die meist als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden.
Unsere Leistungen im Bereich der Flächensicherung:
In Zusammenarbeit mit unserem Notariat stellen wir sicher, dass diese Rechte schnell und rechtssicher im Grundbuch eingetragen werden, um die Finanzierbarkeit der Projekte durch Banken zu gewährleisten.
Der Abschluss eines Konzessionsvertrages ist für eine Kommune eine Entscheidung mit einer Tragweite von meist 20 Jahren. Es geht um das Recht, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Energieversorgung zu nutzen.
Wir führen für Sie das gesetzlich vorgeschriebene diskriminierungsfreie Auswahlverfahren durch:
„Ein Konzessionsverfahren ist ein hochkomplexes Wettbewerbsverfahren. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinde am Ende den Partner bekommt, der am besten zu Ihren langfristigen Zielen passt.“
Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen verpflichtet, bis Mitte 2026 bzw. 2028 eine strategische Wärmeplanung vorzulegen. Dies ist der Startschuss für den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen.
Wir beraten Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer Wärmewende:
Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen an die Dekarbonisierungsfahrpläne für bestehende Netze juristisch abzubilden und Fördermittel für die Transformation rechtssicher zu beantragen.
Das allgemeine Energierecht regelt die Spielregeln am Markt. Wir unterstützen kommunale Eigenbetriebe und Stadtwerke bei der Einhaltung der Unbundling-Vorschriften (Trennung von Netz und Vertrieb) und bei Fragen des Netzzugangs.
Weitere Schwerpunkte:
Wir vertreten Ihre Interessen zudem in Verfahren vor der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der jeweiligen Landesregulierungsbehörde, um faire Wettbewerbsbedingungen für Ihre kommunale Infrastruktur sicherzustellen.
Das Kommunalabgabenrecht ist das finanzielle Rückgrat der kommunalen Daseinsvorsorge. Es regelt, wie Städte, Gemeinden und Zweckverbände die Kosten für die Erstellung, Unterhaltung und Verbesserung ihrer Infrastruktur auf die Bürger und Grundstückseigentümer umlegen können. In einer Zeit knapper öffentlicher Kassen ist die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die kommunale Haushaltskonsolidierung unverzichtbar. Doch kaum ein Rechtsgebiet ist so streitanfällig wie dieses: Abgabenbescheide greifen unmittelbar in das Portemonnaie der Bürger ein und werden daher häufig einer intensiven gerichtlichen Überprüfung unterzogen.
Bei activelaw unterstützen wir Kommunen und Abwasserverbände dabei, ihre Abgabensatzungen rechtssicher zu gestalten und Bescheide so zu begründen, dass sie auch vor den Oberverwaltungsgerichten Bestand haben. Die gesetzliche Grundlage bildet in Niedersachsen primär das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) sowie für die erstmalige Erschließung das Baugesetzbuch (BauGB). Die Herausforderung für die Verwaltung liegt darin, die hochkomplexe Rechtsprechung – insbesondere des OVG Lüneburg – in die tägliche Verwaltungspraxis zu übersetzen.
Durch die Expertise von Dirk-Ulrich Mende und unserem spezialisierten Team bieten wir Ihnen eine Beratung, die technisches Verständnis (z. B. für Tiefbaumaßnahmen oder Kalkulationsmethoden) mit juristischer Präzision verbindet. Wir wissen, dass ein einziger Formfehler in einer Satzung oder ein Fehler im Kalkulationsmodell dazu führen kann, dass Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe entstehen. Wir helfen Ihnen, dieses Risiko proaktiv zu managen.
„Ein rechtssicherer Abgabenbescheid ist das Ergebnis einer fehlerfreien Kette: von der wirksamen Satzung über die korrekte Kalkulation bis hin zur präzisen Sachverhaltsermittlung vor Ort.“
Unsere Schwerpunkte im Kommunalabgabenrecht:
Die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (meist einer Straße) löst die Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen aus. Hierbei handelt es sich um Bundesrecht, das jedoch durch kommunale Satzungen ausgefüllt werden muss. Die Abgrenzung zwischen einer „erstmaligen Herstellung“ und einer bloßen „Erneuerung“ ist einer der häufigsten Streitpunkte im Baurecht.
Wir beraten Kommunen bei der rechtssicheren Feststellung der endgültigen Herstellung einer Anlage. Oftmals ziehen sich Erschließungsvorgänge über Jahrzehnte hin, was zu komplizierten Fragen der Verjährung und des Vertrauensschutzes führt.
Im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag wird der Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung oder Erneuerung einer bereits bestehenden Anlage erhoben. In Niedersachsen ist die Erhebung dieser Beiträge für die Kommunen optional, was oft zu intensiven politischen Debatten führt. Wenn sich eine Kommune jedoch für die Erhebung entscheidet, muss die Satzung höchsten Anforderungen genügen.
Unsere Beratung umfasst:
Während Beiträge für die Möglichkeit der Nutzung erhoben werden, sind Gebühren die Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung. Das Gebührenrecht folgt dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip. Die Gebühren dürfen die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen, müssen diese aber decken.
Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Gebührenkalkulationen:
„Die Gebührenkalkulation ist die Achillesferse der kommunalen Finanzwirtschaft. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kalkulation auch einer gerichtlichen Tiefenprüfung standhält.“
Jede Abgabenerhebung steht und fällt mit der Wirksamkeit der zugrunde liegenden Satzung. Eine unwirksame Satzung führt zur Unwirksamkeit aller darauf basierenden Bescheide. Wir führen für Sie einen Satzungs-Check durch und passen Ihr Ortsrecht an die neueste Rechtsprechung an.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Bestimmtheit der Satzungsregelungen. Wir formulieren für Sie:
Zudem beraten wir zu den technischen Anforderungen der Kalkulation. Wir arbeiten eng mit Ihren Fachämtern oder externen Kalkulationsbüros zusammen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. die Behandlung von Fördermitteln oder Fremdwasseranteilen) korrekt abzubilden.
Wenn der Bescheid zugestellt ist, folgt oft der Widerspruch. Wir unterstützen Ihre Rechtsabteilung im Widerspruchsverfahren und übernehmen die Vertretung in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten (z.B. VG Hannover) und dem OVG Lüneburg.
Unsere Strategie im Prozessrecht:
Wir verteidigen Ihre Bescheide konsequent gegen den Vorwurf der „Willkür“ oder „mangelnden Erforderlichkeit“ und sichern so die verlässliche Finanzierung Ihrer kommunalen Vorhaben.
Das Kommunalrecht ist das Fundament der lokalen Demokratie. Es basiert auf dem in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In Niedersachsen bildet das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den entscheidenden Rahmen für dieses Handeln. Doch die Theorie der Selbstverwaltung trifft in der Praxis auf eine enorme Komplexität: Kommunen sind heute moderne Dienstleister, Infrastrukturbetreiber und Wirtschaftsakteure zugleich.
Bei activelaw begleiten wir Städte, Gemeinden, Landkreise und deren Unternehmen durch das Dickicht aus Organisationspflichten, wirtschaftlichen Schranken und politischen Entscheidungsprozessen. Kommunalrecht ist bei uns kein „trockenes Paragrafenwerk“, sondern gelebte Gestaltung. Wir verstehen, dass juristische Lösungen im kommunalen Raum immer auch politisch vermittelbar sein müssen. Ob es um die Neustrukturierung eines Eigenbetriebs, die rechtssichere Durchführung einer Ratssitzung oder die Abwehr von Aufsichtsmaßnahmen geht: Wir sichern Ihr Handeln rechtlich ab, damit Sie sich auf die Gestaltung Ihrer Kommune konzentrieren können.
Durch die Expertise von Dirk-Ulrich Mende, der als ehemaliger Oberbürgermeister die „andere Seite des Schreibtisches“ aus langjähriger Erfahrung kennt, bieten wir eine Beratungstiefe, die über das rein Juristische hinausgeht. Wir sprechen die Sprache der Verwaltung und der Räte. Wir wissen, wie Mehrheiten gefunden werden und welche rechtlichen Hürden in der täglichen Arbeit eines Bürgermeisters oder Landrats wirklich zählen.
„Kommunalrecht ist die Kunst, das Gemeinwohl in rechtssichere Strukturen zu gießen, ohne die Dynamik der örtlichen Entwicklung zu bremsen.“
Unsere Schwerpunkte im Kommunalrecht:
Kommunen agieren zunehmend als Unternehmer – sei es in der Energieversorgung, im ÖPNV oder bei der Abfallentsorgung. Das kommunale Wirtschaftsrecht setzt diesem Handeln jedoch enge Grenzen. Eine wirtschaftliche Betätigung ist nach dem NKomVG nur zulässig, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt und die Leistung in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune steht.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Organisationsform. Soll eine Aufgabe als Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) oder in einer privatrechtlichen Form (GmbH) geführt werden? Jede Form hat spezifische Vor- und Nachteile in Bezug auf:
Wir prüfen für Sie die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht und stellen sicher, dass Ihre kommunalen Unternehmen nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip gegenüber der privaten Wirtschaft verstoßen.
Keine Kommune muss das Rad neu erfinden oder jede Aufgabe alleine stemmen. Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ist das Gebot der Stunde, um Effizienzgewinne zu realisieren und Fachkräftemangel zu begegnen. Wir strukturieren Ihre Zusammenarbeit rechtssicher und zukunftsorientiert.
Dabei greifen wir auf das gesamte Instrumentarium des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zurück:
Wir achten dabei besonders auf die vergaberechtlichen Aspekte (Inhouse-Geschäfte / interkommunale Kooperation), damit die Zusammenarbeit nicht ungewollt zu einer ausschreibungspflichtigen Leistung am Markt wird.
Je mehr Aufgaben eine Kommune in Tochtergesellschaften auslagert, desto wichtiger wird ein professionelles Beteiligungsmanagement. Wir helfen Ihnen, die Steuerung dieser „ausgegliederten Einheiten“ sicherzustellen, damit die politische Verantwortung des Rates gewahrt bleibt.
Wir entwerfen für Sie Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) und passen Gesellschaftsverträge so an, dass:
„Transparenz in der Beteiligungssteuerung ist der beste Schutz vor dem Kontrollverlust der Politik über die kommunale Wirtschaft.“
Zudem beraten wir Aufsichtsratsmitglieder zu ihren persönlichen Haftungsrisiken und Pflichten im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsinteresse und kommunaler Weisung.
Das „Binnenrecht“ einer Kommune ist hochgradig streitanfällig. Differenzen zwischen Fraktionen, zwischen Rat und Verwaltung oder zwischen der Kommune und der Kommunalaufsicht erfordern diplomatisches Geschick und juristische Präzision.
Wir begleiten Sie bei Organstreitverfahren und klären Fragen wie:
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Änderung von Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen. Diese „Verfassungen der Kommune“ sind das tägliche Handwerkszeug der Ratsarbeit und müssen rechtssicher formuliert sein, um Verfahrensfehler und daraus resultierende Nichtigkeit von Beschlüssen zu vermeiden.
Durch Satzungen setzt die Kommune ihr eigenes Recht. Ob Erschließungsbeitragssatzung, Friedhofssatzung oder Gebührensatzungen für die Kinderbetreuung – jede Satzung muss einer strengen gerichtlichen Kontrolle standhalten.
Wir prüfen Ihr Ortsrecht auf:
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Verzahnung mit dem Kommunalabgabenrecht, um sicherzustellen, dass Ihre Satzungen die notwendige Grundlage für eine stabile Haushaltsfinanzierung bieten. Eine fehlerhafte Satzung führt oft zu massenhaften Widersprüchen und gefährdet die Planungssicherheit der gesamten Kämmerei.
Das Vergaberecht ist weit mehr als eine rein formale Hürde – es ist das zentrale Steuerungsinstrument für die wirtschaftliche und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel. In einem Umfeld, das durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die VOB/A streng reglementiert ist, stehen öffentliche Auftraggeber vor der Herausforderung, komplexe Beschaffungsvorhaben rechtssicher zu realisieren, ohne den Zeitplan oder das Budget aus den Augen zu verlieren.
Bei activelaw verstehen wir das Vergaberecht als strategisches Werkzeug. Wir unterstützen Kommunen, Landesbehörden und Sektorenauftraggeber dabei, den schmalen Grat zwischen strikter Compliance und pragmatischer Projektdurchführung zu meistern. Ein kleiner Formfehler in der Bekanntmachung oder eine unpräzise formulierte Eignungsanforderung kann bereits ausreichen, um ein gesamtes Verfahren durch ein Nachprüfungsverfahren zu blockieren. Unser Ziel ist es, solche Risiken bereits im Keim zu ersticken.
Durch die personelle Verstärkung mit Dirk-Ulrich Mende und der langjährigen Erfahrung von Felix Semper bieten wir Ihnen eine Beratung, die über die reine Normenauslegung hinausgeht. Wir kennen die Entscheidungsprozesse in den Gremien und die operativen Fallstricke in der Verwaltungspraxis. Ob es um die Beschaffung von IT-Dienstleistungen, die Vergabe von Bauleistungen für Infrastrukturprojekte oder soziale Dienstleistungen geht: Wir begleiten Sie von der ersten Markterkundung bis zur finalen Zuschlagserteilung.
„Ein rechtssicheres Vergabeverfahren ist kein Selbstzweck. Es sichert den fairen Wettbewerb und schützt den öffentlichen Auftraggeber vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten und dem Verlust von Fördermitteln.“
Unsere Leistungen im Überblick:
Die Weichen für den Erfolg einer Ausschreibung werden bereits vor der Bekanntmachung gestellt. Die Wahl der richtigen Verfahrensart ist dabei die erste und wichtigste Entscheidung. Wir prüfen für Sie, ob die Schwellenwerte für ein europaweites Verfahren erreicht sind oder ob eine nationale Vergabe (nach UVgO oder VOB/A) möglich ist.
Besonders bei komplexen Aufgabenstellungen beraten wir Sie zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb oder eines wettbewerblichen Dialogs. Diese Verfahrensarten bieten den nötigen Spielraum, um innovative Lösungen gemeinsam mit den Bietern zu entwickeln.
Das Herzstück jeder Ausschreibung sind die Vergabeunterlagen. Diese müssen so präzise sein, dass Angebote vergleichbar werden, und gleichzeitig so offen, dass ein echter Wettbewerb entsteht. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Leistungsbeschreibungen, die sowohl funktional als auch rechtssicher sind.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Definition von Eignungs- und Zuschlagskriterien. Wir stellen sicher, dass Ihre Kriterien:
Wir vermeiden „unzulässige Produktfestschreibungen“ und stellen sicher, dass Ihre Ausschreibung auch vor den strengen Augen einer Vergabekammer standhält.
Nach der Veröffentlichung beginnt die operative Phase. Hier ist Schnelligkeit und Präzision gefragt. Wir übernehmen für Sie das Fragemanagement: Wir formulieren rechtssichere Antworten auf Bieterfragen, die allen Teilnehmern gleichermaßen zugänglich gemacht werden müssen, um das Gebot der Transparenz zu wahren.
In der Phase der Angebotswertung unterstützen wir Sie bei der formalen, fachlichen und rechnerischen Prüfung.
Sollte ein Bieter seine Rechte verletzt sehen und eine Rüge aussprechen, ist sofortiges Handeln geboten. Wir bewerten die Erfolgsaussichten der Rüge und formulieren die entsprechenden Rüge-Erwiderungen.
Falls der Fall vor die Vergabekammer geht, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Abwehr von Nachprüfungsanträgen und wissen, wie man den „Eilcharakter“ der Verfahren nutzt, um Verzögerungen im Projektfortschritt zu minimieren.
Besondere Regeln gelten für Auftraggeber im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Verkehrswesen (Sektorenauftraggeber). Hier nutzen wir die Spielräume der Sektorenverordnung (SektVO), um flexiblere Beschaffungswege zu realisieren.
Auch bei der Vergabe von Dienstleistungs- oder Baukonzessionen (z.B. für den Betrieb von Kantinen, Parkhäusern oder Infrastrukturnetzen) ist activelaw Ihr kompetenter Partner. Wir gestalten Konzessionsverträge, die das wirtschaftliche Betriebsrisiko korrekt übertragen und so den Anforderungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) entsprechen. Dies ist besonders relevant im Bereich des Energie- und Leitungsrechts sowie bei Public-Private-Partnership (PPP)-Modellen.
Das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bildet das rechtliche Rückgrat jeder kommunalen Entwicklung. Während das Bauplanungsrecht (geregelt im Baugesetzbuch - BauGB) bestimmt, ob und was an welcher Stelle gebaut werden darf, definiert das Bauordnungsrecht (in Niedersachsen primär die NBauO), wie ein konkretes Bauvorhaben beschaffen sein muss, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden.
Für Kommunen und öffentliche Träger ist dieses Rechtsgebiet ein permanentes Spannungsfeld: Es gilt, die kommunale Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG gegen Partikularinteressen von Investoren, die Anforderungen des Umweltschutzes und die berechtigten Belange der Nachbarschaft zu verteidigen. Eine rechtssichere Planung ist dabei kein Selbstzweck, sondern die einzige Versicherung gegen langwierige Normenkontrollverfahren und massive Schadensersatzforderungen.
Activelaw begleitet Sie hierbei mit einem interdisziplinären Ansatz. Durch den Zugang von Dirk-Ulrich Mende verbinden wir tiefes Verständnis für die behördliche Praxis mit hochspezialisierter juristischer Expertise. Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsberater, sondern als strategische Partner, die Planungsverfahren von der ersten Machbarkeitsstudie bis zur finalen Umsetzung begleiten.
„Erfolgreiche Stadtentwicklung braucht Rechtssicherheit, damit aus Visionen gebaute Realität werden kann, ohne in juristischen Instanzenwegen stebenzubleiben.“
Unsere Beratung umfasst die gesamte Bandbreite:
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeinde, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Wir unterstützen Sie dabei, den Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitenden Bauleitplan und die daraus zu entwickelnden Bebauungspläne rechtssicher zu gestalten.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schritte. Ein Formfehler im Aufstellungsverfahren kann Jahre später zur Nichtigkeit der gesamten Planung führen. Wir prüfen für Sie:
Im Fokus steht dabei immer die Sicherung Ihrer kommunalen Gestaltungshoheit. Wir helfen Ihnen, Veränderungssperren rechtssicher zu erlassen, um eine unerwünschte Fehlentwicklung während laufender Planverfahren zu verhindern.
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung und damit geltendes Recht. Entsprechend hoch sind die Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Hier liegt die häufigste Fehlerquelle: Die Gemeinde muss alle öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abwägen.
Häufige Beratungsschwerpunkte bei B-Plänen:
Erfahren Sie mehr über die Durchsetzung dieser Pläne im Tab "Verwaltungsrecht".
Das Baugenehmigungsverfahren ist der Moment, in dem Planung auf Realität trifft. Wir beraten untere Bauaufsichtsbehörden bei der Prüfung von Bauanträgen, insbesondere wenn es um komplexe Großprojekte oder Sonderbauten geht.
Zentrale Fragestellungen im Genehmigungsprozess:
Wichtig: Wir achten besonders auf die Einhaltung der NBauO, um sicherzustellen, dass Brandschutz, Standsicherheit und Rettungswege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB unverzichtbar. Sie ermöglichen es, Investoren an den Kosten der Erschließung oder der sozialen Infrastruktur (z.B. Kitas) zu beteiligen.
Dabei gilt jedoch das strikte Kopplungsverbot: Die Gemeinde darf ihre Zustimmung zu einem Vorhaben nicht von Leistungen abhängig machen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zum Vorhaben stehen. Wir entwerfen für Sie:
„Ein gut verhandelter städtebaulicher Vertrag ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Investor erhält Planungssicherheit, die Kommune wird finanziell entlastet.“
Das Bauordnungsrecht dient primär der Gefahrenabwehr. Wenn bauliche Anlagen nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprechen oder illegal (ohne Genehmigung) errichtet wurden, ist die Bauaufsicht zum Handeln gezwungen.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Ausübung Ihres pflichtgemäßen Ermessens:
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Nachbarschutz. Wir wehren unbegründete Nachbarklagen gegen städtische Bauvorhaben ab und stellen sicher, dass das Rücksichtnahmegebot gewahrt bleibt, ohne die Entwicklung der Kommune zu lähmen.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.