Öffentliche Hand

Rechtsberatung für die Öffentliche Hand & Kommunen

Die Beratung der öffentlichen Hand stellt besondere Anforderungen an juristische Expertise, strategisches Verständnis und praktisches Verwaltungshandeln. Wir beraten und vertreten Kommunen, Landesbehörden, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Fragen des öffentlichen Wirtschafts- und Verwaltungsrechts. Mit unserer Beratung helfen wir Ihnen, komplexe Verfahren effizient zu steuern, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln – pragmatisch, vorausschauend und durchsetzungsstark.
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Energie- und Leitungsrecht

Energie- und Leitungsrecht

Rechtliche Gestaltung der Energiewende und Infrastruktursicherung

Die Energiewende findet vor Ort statt – in den Kommunen, auf den Äckern und unter den Straßen unserer Städte. Das Energie- und Leitungsrecht ist dabei das entscheidende regulatorische Gerüst, um den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und die dafür notwendige Infrastruktur rechtssicher zu realisieren. Für die öffentliche Hand und kommunale Versorgungsunternehmen bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Einerseits müssen sie als Planungsbehörden den Ausbau von Netzen und Anlagen (z. B. Windpark-Verkabelungen oder Fernwärmetrassen) steuern, andererseits agieren sie als Eigentümer von öffentlichen Wegen und Grundstücken, deren Nutzung durch Dritte rechtlich abgesichert werden muss.

Bei activelaw begleiten wir Sie durch die hochkomplexen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Wir verstehen Infrastruktur als das Nervensystem der modernen Gesellschaft. Die Sicherung von Leitungsrechten und der Ausbau von Energienetzen sind keine rein technischen Vorgänge, sondern erfordern eine präzise rechtliche Abwägung zwischen den Interessen der Netzbetreiber, den Eigentumsrechten betroffener Grundstückseigentümer und den klimapolitischen Zielen der öffentlichen Hand.

Unsere Beratung zeichnet sich durch eine ganzheitliche Perspektive aus. Durch die enge Verzahnung mit unserem Notariat bieten wir Ihnen die lückenlose Abwicklung von der vertraglichen Einigung über die Grundbucheintragung bis hin zur Entschädigungsregelung. Wir unterstützen Kommunen zudem dabei, ihre Rolle als Konzessionsgeber für Strom-, Gas- und Wassernetze strategisch zu nutzen, um langfristige Einnahmen und Einflussmöglichkeiten auf die lokale Energieversorgung zu sichern.

„Infrastrukturrecht ist Ermöglichungsrecht. Wir schaffen die rechtliche Basis dafür, dass die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung auf einem soliden Fundament steht.“

Unsere Schwerpunkte im Energie- und Leitungsrecht:

  • Rechtliche Begleitung von Netzausbau- und Infrastrukturprojekten.
  • Verhandlung und dingliche Sicherung von Leitungsrechten.
  • Gestaltung und Durchführung von Konzessionsverfahren.
  • Strategische Beratung zur kommunalen Wärmeplanung und Quartierskonzepten.

Infrastrukturprojekte & Netzausbau

Infrastrukturprojekte & Netzausbau

Der Ausbau der Strom- und Gasnetze sowie der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sind nationale Aufgaben mit lokaler Auswirkung. Wir begleiten Vorhabenträger und betroffene Kommunen in allen Phasen der Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen.

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der verfahrensrechtlichen Hürden:

  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Moderation von Konflikten mit Bürgerinitiativen und Betroffenen.
  • Vorzeitige Besitzeinweisung: Rechtliche Durchsetzung des Baubeginns bei eilbedürftigen Infrastrukturmaßnahmen.
  • Planerhalt: Abwehr von Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse vor den Oberverwaltungsgerichten.

Besondere Expertise besitzen wir in der Beratung zu „intelligenten Netzen“ (Smart Grids) und der Integration von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Raum.

Leitungsrechte & Dienstbarkeiten

Leitungsrechte & Dienstbarkeiten

Leitungen benötigen Raum – oft über Kilometer hinweg durch privates oder öffentliches Gelände. Die rechtliche Sicherung dieses Raums erfolgt über Leitungsrechte, die meist als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden.

Unsere Leistungen im Bereich der Flächensicherung:

  1. Gestattungsverträge: Verhandlung von Nutzungsverhältnissen für öffentliche Wege und Grundstücke.
  2. Dienstbarkeitsverträge: Rechtssichere Formulierung von Unterlassungs- und Duldungspflichten (z. B. Bauverbote im Leitungsschutzstreifen).
  3. Entschädigungsmanagement: Kalkulation von einmaligen oder wiederkehrenden Zahlungen an Grundstückseigentümer auf Basis aktueller Rechtsprechung.

In Zusammenarbeit mit unserem Notariat stellen wir sicher, dass diese Rechte schnell und rechtssicher im Grundbuch eingetragen werden, um die Finanzierbarkeit der Projekte durch Banken zu gewährleisten.

Konzessionsverträge (§§ 46 ff. EnWG)

Konzessionsverträge (§§ 46 ff. EnWG)

Der Abschluss eines Konzessionsvertrages ist für eine Kommune eine Entscheidung mit einer Tragweite von meist 20 Jahren. Es geht um das Recht, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Energieversorgung zu nutzen.

Wir führen für Sie das gesetzlich vorgeschriebene diskriminierungsfreie Auswahlverfahren durch:

  • Verfahrensdesign: Erstellung des Kriterienkatalogs, der neben der Versorgungssicherheit auch kommunale Ziele (z. B. Klimaschutz) rechtssicher integriert.
  • Bekanntmachung & Auswertung: Prüfung der Bieterangebote und rechtssichere Dokumentation des Auswahlprozesses zur Vermeidung von Rügen unterlegener Altkonzessionäre.
  • Vertragsgestaltung: Verhandlung von Konzessionsabgaben und Mitspracherechten bei der Netzplanung.
„Ein Konzessionsverfahren ist ein hochkomplexes Wettbewerbsverfahren. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinde am Ende den Partner bekommt, der am besten zu Ihren langfristigen Zielen passt.“

Kommunale Wärmeplanung & Quartiere

Kommunale Wärmeplanung & Quartiere

Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen verpflichtet, bis Mitte 2026 bzw. 2028 eine strategische Wärmeplanung vorzulegen. Dies ist der Startschuss für den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen.

Wir beraten Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer Wärmewende:

  • Anschluss- und Benutzungszwang: Rechtssichere Gestaltung von Satzungen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit neuer Wärmenetze.
  • Quartierskonzepte: Rechtliche Strukturierung von Mieterstrommodellen, Quartiersspeichern und der Nutzung von Abwärme aus Industrie und Abwasser.
  • Gründung von Energiegesellschaften: Beratung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommune bei der Erzeugung und Verteilung grüner Wärme.

Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen an die Dekarbonisierungsfahrpläne für bestehende Netze juristisch abzubilden und Fördermittel für die Transformation rechtssicher zu beantragen.

Energierechtliche Fragestellungen

Energierechtliche Fragestellungen

Das allgemeine Energierecht regelt die Spielregeln am Markt. Wir unterstützen kommunale Eigenbetriebe und Stadtwerke bei der Einhaltung der Unbundling-Vorschriften (Trennung von Netz und Vertrieb) und bei Fragen des Netzzugangs.

Weitere Schwerpunkte:

  • Netzentgelte: Rechtliche Prüfung der Kalkulation und Genehmigung von Entgelten für die Netznutzung.
  • EEG- und KWKG-Recht: Beratung zur Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Messstellenbetrieb: Rechtliche Begleitung des Rollouts von Smart Metern.

Wir vertreten Ihre Interessen zudem in Verfahren vor der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der jeweiligen Landesregulierungsbehörde, um faire Wettbewerbsbedingungen für Ihre kommunale Infrastruktur sicherzustellen.

Kommunalabgabenrecht

Kommunalabgabenrecht

Rechtssichere Refinanzierung kommunaler Infrastruktur

Das Kommunalabgabenrecht ist das finanzielle Rückgrat der kommunalen Daseinsvorsorge. Es regelt, wie Städte, Gemeinden und Zweckverbände die Kosten für die Erstellung, Unterhaltung und Verbesserung ihrer Infrastruktur auf die Bürger und Grundstückseigentümer umlegen können. In einer Zeit knapper öffentlicher Kassen ist die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die kommunale Haushaltskonsolidierung unverzichtbar. Doch kaum ein Rechtsgebiet ist so streitanfällig wie dieses: Abgabenbescheide greifen unmittelbar in das Portemonnaie der Bürger ein und werden daher häufig einer intensiven gerichtlichen Überprüfung unterzogen.

Bei activelaw unterstützen wir Kommunen und Abwasserverbände dabei, ihre Abgabensatzungen rechtssicher zu gestalten und Bescheide so zu begründen, dass sie auch vor den Oberverwaltungsgerichten Bestand haben. Die gesetzliche Grundlage bildet in Niedersachsen primär das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) sowie für die erstmalige Erschließung das Baugesetzbuch (BauGB). Die Herausforderung für die Verwaltung liegt darin, die hochkomplexe Rechtsprechung – insbesondere des OVG Lüneburg – in die tägliche Verwaltungspraxis zu übersetzen.

Durch die Expertise von Dirk-Ulrich Mende und unserem spezialisierten Team bieten wir Ihnen eine Beratung, die technisches Verständnis (z. B. für Tiefbaumaßnahmen oder Kalkulationsmethoden) mit juristischer Präzision verbindet. Wir wissen, dass ein einziger Formfehler in einer Satzung oder ein Fehler im Kalkulationsmodell dazu führen kann, dass Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe entstehen. Wir helfen Ihnen, dieses Risiko proaktiv zu managen.

„Ein rechtssicherer Abgabenbescheid ist das Ergebnis einer fehlerfreien Kette: von der wirksamen Satzung über die korrekte Kalkulation bis hin zur präzisen Sachverhaltsermittlung vor Ort.“

Unsere Schwerpunkte im Kommunalabgabenrecht:

  • Erstellung und Prüfung von Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzungen.
  • Begleitung komplexer Gebührenkalkulationen (Abwasser, Abfall, Friedhöfe).
  • Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
  • Beratung zu Sondernutzungsgebühren und kommunalen Steuern.

Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. BauGB)

Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. BauGB)

Die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (meist einer Straße) löst die Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen aus. Hierbei handelt es sich um Bundesrecht, das jedoch durch kommunale Satzungen ausgefüllt werden muss. Die Abgrenzung zwischen einer „erstmaligen Herstellung“ und einer bloßen „Erneuerung“ ist einer der häufigsten Streitpunkte im Baurecht.

Wir beraten Kommunen bei der rechtssicheren Feststellung der endgültigen Herstellung einer Anlage. Oftmals ziehen sich Erschließungsvorgänge über Jahrzehnte hin, was zu komplizierten Fragen der Verjährung und des Vertrauensschutzes führt.

  • Beitragsfähiger Aufwand: Wir prüfen, welche Kosten (Fahrbahn, Beleuchtung, Entwässerung) tatsächlich auf die Anlieger umgelegt werden dürfen.
  • Verteilungsschlüssel: Wir entwickeln rechtssichere Maßstäbe für die Verteilung des Aufwands auf die erschlossenen Grundstücke (Art und Maß der baulichen Nutzung).
  • Erschließungsverträge: In Zusammenarbeit mit unserem Bereich Bauplanungsrecht gestalten wir Verträge, um die Erschließungslast rechtssicher auf Investoren zu übertragen.

Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)

Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)

Im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag wird der Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung oder Erneuerung einer bereits bestehenden Anlage erhoben. In Niedersachsen ist die Erhebung dieser Beiträge für die Kommunen optional, was oft zu intensiven politischen Debatten führt. Wenn sich eine Kommune jedoch für die Erhebung entscheidet, muss die Satzung höchsten Anforderungen genügen.

Unsere Beratung umfasst:

  1. Einmalige Beiträge: Rechtssichere Gestaltung der klassischen Ausbaubeitragssatzung.
  2. Wiederkehrende Beiträge: Beratung zur Einführung dieses komplexen Modells, bei dem die Kosten auf alle Grundstückseigentümer eines Abrechnungsgebiets verteilt werden. Dies erfordert eine besonders präzise Definition der „Abrechnungseinheiten“.
  3. Vorteilsbegründung: Wir unterstützen Sie bei der Argumentation, warum eine Maßnahme einen konkreten wirtschaftlichen Vorteil für das Grundstück darstellt – ein entscheidender Punkt in jedem Gerichtsverfahren.

Gebührenrecht (Abwasser, Abfall, Friedhöfe)

Gebührenrecht (Abwasser, Abfall, Friedhöfe)

Während Beiträge für die Möglichkeit der Nutzung erhoben werden, sind Gebühren die Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung. Das Gebührenrecht folgt dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip. Die Gebühren dürfen die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen, müssen diese aber decken.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Gebührenkalkulationen:

  • Kalkulationszeiträume: Beratung zur Bildung von kalkulatorischen Überschüssen und Defiziten.
  • Abschreibungen und Verzinsung: Korrekte Berücksichtigung des Anlagekapitals im Einklang mit dem NKAG.
  • Sondergebühren: Rechtssichere Gestaltung von Grundgebühren, Arbeitsgebühren und Starkverschmutzerzuschlägen im Abwasserbereich.
„Die Gebührenkalkulation ist die Achillesferse der kommunalen Finanzwirtschaft. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kalkulation auch einer gerichtlichen Tiefenprüfung standhält.“

Kalkulation & Satzungsrecht

Kalkulation & Satzungsrecht

Jede Abgabenerhebung steht und fällt mit der Wirksamkeit der zugrunde liegenden Satzung. Eine unwirksame Satzung führt zur Unwirksamkeit aller darauf basierenden Bescheide. Wir führen für Sie einen Satzungs-Check durch und passen Ihr Ortsrecht an die neueste Rechtsprechung an.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Bestimmtheit der Satzungsregelungen. Wir formulieren für Sie:

  • Rechtssichere Regelungen zu Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass).
  • Differenzierte Nutzungsfaktoren für unterschiedliche Baugebiete.
  • Übergangsregelungen bei Satzungsänderungen.

Zudem beraten wir zu den technischen Anforderungen der Kalkulation. Wir arbeiten eng mit Ihren Fachämtern oder externen Kalkulationsbüros zusammen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. die Behandlung von Fördermitteln oder Fremdwasseranteilen) korrekt abzubilden.

Prozessführung & Abwehr von Widersprüchen

Prozessführung & Abwehr von Widersprüchen

Wenn der Bescheid zugestellt ist, folgt oft der Widerspruch. Wir unterstützen Ihre Rechtsabteilung im Widerspruchsverfahren und übernehmen die Vertretung in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten (z.B. VG Hannover) und dem OVG Lüneburg.

Unsere Strategie im Prozessrecht:

  • Eilrechtsschutz: Abwehr von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 5 VwGO), um den Liquiditätszufluss der Kommune zu sichern.
  • Beweissicherung: Rechtliche Aufarbeitung von technischen Bauunterlagen, um die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Baumaßnahmen nachzuweisen.
  • Musterverfahren: Führung von Pilotprozessen bei großflächigen Abrechnungsgebieten, um eine Vielzahl von Einzelklagen effizient zu bewältigen.

Wir verteidigen Ihre Bescheide konsequent gegen den Vorwurf der „Willkür“ oder „mangelnden Erforderlichkeit“ und sichern so die verlässliche Finanzierung Ihrer kommunalen Vorhaben.

Kommunalrecht

Kommunalrecht

Rechtliche Leitplanken für die kommunale Selbstverwaltung

Das Kommunalrecht ist das Fundament der lokalen Demokratie. Es basiert auf dem in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In Niedersachsen bildet das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den entscheidenden Rahmen für dieses Handeln. Doch die Theorie der Selbstverwaltung trifft in der Praxis auf eine enorme Komplexität: Kommunen sind heute moderne Dienstleister, Infrastrukturbetreiber und Wirtschaftsakteure zugleich.

Bei activelaw begleiten wir Städte, Gemeinden, Landkreise und deren Unternehmen durch das Dickicht aus Organisationspflichten, wirtschaftlichen Schranken und politischen Entscheidungsprozessen. Kommunalrecht ist bei uns kein „trockenes Paragrafenwerk“, sondern gelebte Gestaltung. Wir verstehen, dass juristische Lösungen im kommunalen Raum immer auch politisch vermittelbar sein müssen. Ob es um die Neustrukturierung eines Eigenbetriebs, die rechtssichere Durchführung einer Ratssitzung oder die Abwehr von Aufsichtsmaßnahmen geht: Wir sichern Ihr Handeln rechtlich ab, damit Sie sich auf die Gestaltung Ihrer Kommune konzentrieren können.

Durch die Expertise von Dirk-Ulrich Mende, der als ehemaliger Oberbürgermeister die „andere Seite des Schreibtisches“ aus langjähriger Erfahrung kennt, bieten wir eine Beratungstiefe, die über das rein Juristische hinausgeht. Wir sprechen die Sprache der Verwaltung und der Räte. Wir wissen, wie Mehrheiten gefunden werden und welche rechtlichen Hürden in der täglichen Arbeit eines Bürgermeisters oder Landrats wirklich zählen.

„Kommunalrecht ist die Kunst, das Gemeinwohl in rechtssichere Strukturen zu gießen, ohne die Dynamik der örtlichen Entwicklung zu bremsen.“

Unsere Schwerpunkte im Kommunalrecht:

  • Beratung bei Organisations- und Zuständigkeitsfragen.
  • Begleitung kommunaler Wirtschaftsunternehmen und Beteiligungen.
  • Strukturierung interkommunaler Zusammenarbeit.
  • Rechtliche Absicherung der Gremienarbeit und Satzungsgebung.

Kommunales Wirtschafts- & Organisationsrecht

Kommunales Wirtschafts- & Organisationsrecht

Kommunen agieren zunehmend als Unternehmer – sei es in der Energieversorgung, im ÖPNV oder bei der Abfallentsorgung. Das kommunale Wirtschaftsrecht setzt diesem Handeln jedoch enge Grenzen. Eine wirtschaftliche Betätigung ist nach dem NKomVG nur zulässig, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt und die Leistung in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune steht.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Organisationsform. Soll eine Aufgabe als Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) oder in einer privatrechtlichen Form (GmbH) geführt werden? Jede Form hat spezifische Vor- und Nachteile in Bezug auf:

  • Steuerliche Optimierung (Stichwort: Querverbund).
  • Einflussmöglichkeiten der politischen Gremien.
  • Haftungsrisiken und Finanzierungswege.

Wir prüfen für Sie die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht und stellen sicher, dass Ihre kommunalen Unternehmen nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip gegenüber der privaten Wirtschaft verstoßen.

Kommunale Kooperationen

Kommunale Kooperationen

Keine Kommune muss das Rad neu erfinden oder jede Aufgabe alleine stemmen. Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ist das Gebot der Stunde, um Effizienzgewinne zu realisieren und Fachkräftemangel zu begegnen. Wir strukturieren Ihre Zusammenarbeit rechtssicher und zukunftsorientiert.

Dabei greifen wir auf das gesamte Instrumentarium des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zurück:

  1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen: Die schlanke Lösung für punktuelle Zusammenarbeit.
  2. Zweckverbände: Die klassische Form für langfristige, gemeinsame Aufgabenwahrnehmung (z.B. Wasserversorgung).
  3. Gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU): Die moderne, unternehmerische Form der Kooperation.

Wir achten dabei besonders auf die vergaberechtlichen Aspekte (Inhouse-Geschäfte / interkommunale Kooperation), damit die Zusammenarbeit nicht ungewollt zu einer ausschreibungspflichtigen Leistung am Markt wird.

Beteiligungsstrukturen & Governance

Beteiligungsstrukturen & Governance

Je mehr Aufgaben eine Kommune in Tochtergesellschaften auslagert, desto wichtiger wird ein professionelles Beteiligungsmanagement. Wir helfen Ihnen, die Steuerung dieser „ausgegliederten Einheiten“ sicherzustellen, damit die politische Verantwortung des Rates gewahrt bleibt.

Wir entwerfen für Sie Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) und passen Gesellschaftsverträge so an, dass:

  • Die Informationsrechte der Kommune gestärkt werden.
  • Die Vertreter der Kommune in den Aufsichtsorganen rechtssicher agieren können.
  • Ein wirksames Beteiligungscontrolling etabliert wird.
„Transparenz in der Beteiligungssteuerung ist der beste Schutz vor dem Kontrollverlust der Politik über die kommunale Wirtschaft.“

Zudem beraten wir Aufsichtsratsmitglieder zu ihren persönlichen Haftungsrisiken und Pflichten im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsinteresse und kommunaler Weisung.

Verfassungsrecht & Gremienarbeit

Verfassungsrecht & Gremienarbeit

Das „Binnenrecht“ einer Kommune ist hochgradig streitanfällig. Differenzen zwischen Fraktionen, zwischen Rat und Verwaltung oder zwischen der Kommune und der Kommunalaufsicht erfordern diplomatisches Geschick und juristische Präzision.

Wir begleiten Sie bei Organstreitverfahren und klären Fragen wie:

  • Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Abstimmungen.
  • Einsichtnahme- und Auskunftsrechte der Ratsmitglieder (§ 58 NKomVG).
  • Rechtmäßigkeit von Ratsbeschlüssen und Einspruchsrechte der Hauptverwaltungsbeamten.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Änderung von Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen. Diese „Verfassungen der Kommune“ sind das tägliche Handwerkszeug der Ratsarbeit und müssen rechtssicher formuliert sein, um Verfahrensfehler und daraus resultierende Nichtigkeit von Beschlüssen zu vermeiden.

Satzungsrecht & Ortsrecht

Satzungsrecht & Ortsrecht

Durch Satzungen setzt die Kommune ihr eigenes Recht. Ob Erschließungsbeitragssatzung, Friedhofssatzung oder Gebührensatzungen für die Kinderbetreuung – jede Satzung muss einer strengen gerichtlichen Kontrolle standhalten.

Wir prüfen Ihr Ortsrecht auf:

  • Einhaltung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen.
  • Bestimmtheit der Regelungen und Verhältnismäßigkeit.
  • Aktualität im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des OVG Lüneburg.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Verzahnung mit dem Kommunalabgabenrecht, um sicherzustellen, dass Ihre Satzungen die notwendige Grundlage für eine stabile Haushaltsfinanzierung bieten. Eine fehlerhafte Satzung führt oft zu massenhaften Widersprüchen und gefährdet die Planungssicherheit der gesamten Kämmerei.

Vergaberecht

Vergaberecht

Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Beschaffung

Das Vergaberecht ist weit mehr als eine rein formale Hürde – es ist das zentrale Steuerungsinstrument für die wirtschaftliche und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel. In einem Umfeld, das durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die VOB/A streng reglementiert ist, stehen öffentliche Auftraggeber vor der Herausforderung, komplexe Beschaffungsvorhaben rechtssicher zu realisieren, ohne den Zeitplan oder das Budget aus den Augen zu verlieren.

Bei activelaw verstehen wir das Vergaberecht als strategisches Werkzeug. Wir unterstützen Kommunen, Landesbehörden und Sektorenauftraggeber dabei, den schmalen Grat zwischen strikter Compliance und pragmatischer Projektdurchführung zu meistern. Ein kleiner Formfehler in der Bekanntmachung oder eine unpräzise formulierte Eignungsanforderung kann bereits ausreichen, um ein gesamtes Verfahren durch ein Nachprüfungsverfahren zu blockieren. Unser Ziel ist es, solche Risiken bereits im Keim zu ersticken.

Durch die personelle Verstärkung mit Dirk-Ulrich Mende und der langjährigen Erfahrung von Felix Semper bieten wir Ihnen eine Beratung, die über die reine Normenauslegung hinausgeht. Wir kennen die Entscheidungsprozesse in den Gremien und die operativen Fallstricke in der Verwaltungspraxis. Ob es um die Beschaffung von IT-Dienstleistungen, die Vergabe von Bauleistungen für Infrastrukturprojekte oder soziale Dienstleistungen geht: Wir begleiten Sie von der ersten Markterkundung bis zur finalen Zuschlagserteilung.

„Ein rechtssicheres Vergabeverfahren ist kein Selbstzweck. Es sichert den fairen Wettbewerb und schützt den öffentlichen Auftraggeber vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten und dem Verlust von Fördermitteln.“

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Strategische Beratung zur Wahl der optimalen Verfahrensart.
  • Erstellung von rechtssicheren und diskriminierungsfreien Vergabeunterlagen.
  • Begleitung der Bieterkommunikation und Aufklärung von Angeboten.
  • Vertretung vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten.

Konzeption & Verfahrenswahl

Konzeption & Verfahrenswahl

Die Weichen für den Erfolg einer Ausschreibung werden bereits vor der Bekanntmachung gestellt. Die Wahl der richtigen Verfahrensart ist dabei die erste und wichtigste Entscheidung. Wir prüfen für Sie, ob die Schwellenwerte für ein europaweites Verfahren erreicht sind oder ob eine nationale Vergabe (nach UVgO oder VOB/A) möglich ist.

Besonders bei komplexen Aufgabenstellungen beraten wir Sie zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb oder eines wettbewerblichen Dialogs. Diese Verfahrensarten bieten den nötigen Spielraum, um innovative Lösungen gemeinsam mit den Bietern zu entwickeln.

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Direktvergabe oder Inhouse-Geschäfte.
  • Strukturierung von Rahmenvereinbarungen für wiederkehrende Leistungen.
  • Beratung zu Innovationspartnerschaften bei der Entwicklung neuer Produkte.

Erstellung der Vergabeunterlagen

Erstellung der Vergabeunterlagen

Das Herzstück jeder Ausschreibung sind die Vergabeunterlagen. Diese müssen so präzise sein, dass Angebote vergleichbar werden, und gleichzeitig so offen, dass ein echter Wettbewerb entsteht. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Leistungsbeschreibungen, die sowohl funktional als auch rechtssicher sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Definition von Eignungs- und Zuschlagskriterien. Wir stellen sicher, dass Ihre Kriterien:

  1. Auftragsbezogen und verhältnismäßig sind.
  2. Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) sowie soziale Kriterien rechtssicher integrieren.
  3. Eine objektive Bewertung der Wirtschaftlichkeit ermöglichen, die über den reinen Preis hinausgeht.

Wir vermeiden „unzulässige Produktfestschreibungen“ und stellen sicher, dass Ihre Ausschreibung auch vor den strengen Augen einer Vergabekammer standhält.

Durchführung & Bieterfragen

Durchführung & Bieterfragen

Nach der Veröffentlichung beginnt die operative Phase. Hier ist Schnelligkeit und Präzision gefragt. Wir übernehmen für Sie das Fragemanagement: Wir formulieren rechtssichere Antworten auf Bieterfragen, die allen Teilnehmern gleichermaßen zugänglich gemacht werden müssen, um das Gebot der Transparenz zu wahren.

In der Phase der Angebotswertung unterstützen wir Sie bei der formalen, fachlichen und rechnerischen Prüfung.

  • Dokumentation des gesamten Prozesses im Vergabevermerk (unverzichtbar für die Revisionssicherheit).
  • Durchführung von Bieteraufklärungsgesprächen zur Klärung von Kalkulationsfragen.
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Absage an unterlegene Bieter gemäß § 134 GWB, um die Stillhaltefrist korrekt in Gang zu setzen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsverfahren

Sollte ein Bieter seine Rechte verletzt sehen und eine Rüge aussprechen, ist sofortiges Handeln geboten. Wir bewerten die Erfolgsaussichten der Rüge und formulieren die entsprechenden Rüge-Erwiderungen.

Falls der Fall vor die Vergabekammer geht, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Abwehr von Nachprüfungsanträgen und wissen, wie man den „Eilcharakter“ der Verfahren nutzt, um Verzögerungen im Projektfortschritt zu minimieren.

  • Vertretung vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder (z.B. Lüneburg für Niedersachsen).
  • Einlegung von sofortigen Beschwerden vor den Oberlandesgerichten (OLG).
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei unberechtigten Störungsversuchen durch Bieter.

Sektoren- & Konzessionsvergabe

Sektoren- & Konzessionsvergabe

Besondere Regeln gelten für Auftraggeber im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Verkehrswesen (Sektorenauftraggeber). Hier nutzen wir die Spielräume der Sektorenverordnung (SektVO), um flexiblere Beschaffungswege zu realisieren.

Auch bei der Vergabe von Dienstleistungs- oder Baukonzessionen (z.B. für den Betrieb von Kantinen, Parkhäusern oder Infrastrukturnetzen) ist activelaw Ihr kompetenter Partner. Wir gestalten Konzessionsverträge, die das wirtschaftliche Betriebsrisiko korrekt übertragen und so den Anforderungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) entsprechen. Dies ist besonders relevant im Bereich des Energie- und Leitungsrechts sowie bei Public-Private-Partnership (PPP)-Modellen.

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Strategische Steuerung der kommunalen Stadtentwicklung

Das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bildet das rechtliche Rückgrat jeder kommunalen Entwicklung. Während das Bauplanungsrecht (geregelt im Baugesetzbuch - BauGB) bestimmt, ob und was an welcher Stelle gebaut werden darf, definiert das Bauordnungsrecht (in Niedersachsen primär die NBauO), wie ein konkretes Bauvorhaben beschaffen sein muss, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden.

Für Kommunen und öffentliche Träger ist dieses Rechtsgebiet ein permanentes Spannungsfeld: Es gilt, die kommunale Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG gegen Partikularinteressen von Investoren, die Anforderungen des Umweltschutzes und die berechtigten Belange der Nachbarschaft zu verteidigen. Eine rechtssichere Planung ist dabei kein Selbstzweck, sondern die einzige Versicherung gegen langwierige Normenkontrollverfahren und massive Schadensersatzforderungen.

Activelaw begleitet Sie hierbei mit einem interdisziplinären Ansatz. Durch den Zugang von Dirk-Ulrich Mende verbinden wir tiefes Verständnis für die behördliche Praxis mit hochspezialisierter juristischer Expertise. Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsberater, sondern als strategische Partner, die Planungsverfahren von der ersten Machbarkeitsstudie bis zur finalen Umsetzung begleiten.

„Erfolgreiche Stadtentwicklung braucht Rechtssicherheit, damit aus Visionen gebaute Realität werden kann, ohne in juristischen Instanzenwegen stebenzubleiben.“

Unsere Beratung umfasst die gesamte Bandbreite:

  • Präventive Prüfung von Aufstellungsbeschlüssen
  • Begleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Verteidigung von Baugenehmigungen in allen Instanzen
  • Lösung komplexer Erschließungsfragen

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeinde, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Wir unterstützen Sie dabei, den Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitenden Bauleitplan und die daraus zu entwickelnden Bebauungspläne rechtssicher zu gestalten.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schritte. Ein Formfehler im Aufstellungsverfahren kann Jahre später zur Nichtigkeit der gesamten Planung führen. Wir prüfen für Sie:

  • Die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Auslegung.
  • Die korrekte Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
  • Die Berücksichtigung der Schwellenwerte im Rahmen der Umweltprüfung.

Im Fokus steht dabei immer die Sicherung Ihrer kommunalen Gestaltungshoheit. Wir helfen Ihnen, Veränderungssperren rechtssicher zu erlassen, um eine unerwünschte Fehlentwicklung während laufender Planverfahren zu verhindern.

Bebauungspläne

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan ist eine Satzung und damit geltendes Recht. Entsprechend hoch sind die Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Hier liegt die häufigste Fehlerquelle: Die Gemeinde muss alle öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abwägen.

Häufige Beratungsschwerpunkte bei B-Plänen:

  1. Abwägungsprotokolle: Wir erstellen oder prüfen Ihre Abwägungsvorschläge, um sicherzustellen, dass kein relevanter Belang „unter den Tisch gefallen“ ist.
  2. Festsetzungsoptionen: Wir beraten Sie zu den Spielräumen bei der Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, insbesondere bei der Ausweisung von Sondergebieten (z.B. für Einzelhandel oder erneuerbare Energien).
  3. Planerhaltung: Sollten sich Mängel zeigen, nutzen wir die Möglichkeiten der §§ 214 f. BauGB zur Heilung von Fehlern im ergänzenden Verfahren.

Erfahren Sie mehr über die Durchsetzung dieser Pläne im Tab "Verwaltungsrecht".

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist der Moment, in dem Planung auf Realität trifft. Wir beraten untere Bauaufsichtsbehörden bei der Prüfung von Bauanträgen, insbesondere wenn es um komplexe Großprojekte oder Sonderbauten geht.

Zentrale Fragestellungen im Genehmigungsprozess:

  • Einvernehmen der Gemeinde: Wann darf die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB verweigern, und wann ist eine Ersetzung durch die Kommunalaufsicht rechtmäßig?
  • Ausnahmen und Befreiungen: Wir prüfen die Voraussetzungen des § 31 BauGB, um Flexibilität für sinnvolle Projekte zu schaffen, ohne die Grundzüge der Planung aufzugeben.
  • Bauvorbescheide: Wir unterstützen Sie dabei, durch qualifizierte Vorbescheide frühzeitig Rechtsklarheit für Investoren zu schaffen und so spätere Konflikte zu minimieren.

Wichtig: Wir achten besonders auf die Einhaltung der NBauO, um sicherzustellen, dass Brandschutz, Standsicherheit und Rettungswege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Städtebauliche Verträge

Städtebauliche Verträge

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB unverzichtbar. Sie ermöglichen es, Investoren an den Kosten der Erschließung oder der sozialen Infrastruktur (z.B. Kitas) zu beteiligen.

Dabei gilt jedoch das strikte Kopplungsverbot: Die Gemeinde darf ihre Zustimmung zu einem Vorhaben nicht von Leistungen abhängig machen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zum Vorhaben stehen. Wir entwerfen für Sie:

  • Erschließungsverträge: Zur Übertragung der Erschließungslast auf den Vorhabenträger.
  • Durchführungsverträge: Im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
  • Folgekostenverträge: Zur rechtssicheren Umlage von Infrastrukturkosten.
„Ein gut verhandelter städtebaulicher Vertrag ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Investor erhält Planungssicherheit, die Kommune wird finanziell entlastet.“

Bauordnungsrechtliche Fragestellungen

Bauordnungsrechtliche Fragestellungen

Das Bauordnungsrecht dient primär der Gefahrenabwehr. Wenn bauliche Anlagen nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprechen oder illegal (ohne Genehmigung) errichtet wurden, ist die Bauaufsicht zum Handeln gezwungen.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Ausübung Ihres pflichtgemäßen Ermessens:

  1. Baueinstellungen: Wann ist der sofortige Stopp einer Baumaßnahme verhältnismäßig?
  2. Nutzungsuntersagungen: Wir begleiten Sie bei der Unterbindung rechtswidriger Nutzungen, z.B. bei der Zweckentfremdung von Wohnraum.
  3. Beseitigungsanordnungen: Wir stützen Ihre Bescheide gegen Einwände der „Unzumutbarkeit“ oder des „Bestandsschutzes“.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Nachbarschutz. Wir wehren unbegründete Nachbarklagen gegen städtische Bauvorhaben ab und stellen sicher, dass das Rücksichtnahmegebot gewahrt bleibt, ohne die Entwicklung der Kommune zu lähmen.

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Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

2
Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

3
Ihre Chancen

Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.

Sie haben konkrete Fragen oder ein spezielles Anliegen?