Beweiswert von Krankschreibungen

Wann ein Attest vor Gericht nicht mehr ausreicht

Ein ärztliches Attest hat weiterhin hohen Beweiswert – doch Gerichte prüfen inzwischen genauer. Wann kann eine Krankschreibung erschüttert werden? Welche Risiken bestehen für Arbeitgeber und Beschäftigte? Ein Überblick mit Praxishinweisen und Verweis auf den aktuellen SPIEGEL-Beitrag.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Von 
Dr. iur. Anton Barrein
 und 
17.02.2026
13:00
 Uhr
Richterhammer auf Schreibtisch
Richterhammer auf Schreibtisch

„Wer krank ist, ist krank.“ – Gilt das noch uneingeschränkt?

Über Jahrzehnte war die arbeitsrechtliche Lage eindeutig:
Ein ordnungsgemäß ausgestelltes ärztliches Attest besitzt hohen Beweiswert. Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, gilt grundsätzlich als arbeitsunfähig.

Doch die arbeitsgerichtliche Praxis differenziert inzwischen deutlich stärker.

Im aktuellen Beitrag im Ressort Job & Karriere des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (Autor: Florian Gontek, 10.02.2026) wird beleuchtet, unter welchen Umständen Gerichte den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als erschüttert ansehen – und welche Folgen das für Arbeitgeber wie Beschäftigte haben kann.


👉 Zum SPIEGEL-Beitrag

Der Grundsatz bleibt: Ein Attest hat hohen Beweiswert

Die Rechtsprechung – insbesondere das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28. Juni 2023, Az. 5 AZR 335/22) – stellt klar:

Ein ordnungsgemäß ausgestelltes ärztliches Attest besitzt weiterhin einen hohen Beweiswert.

Die Hürden für Arbeitgeber, diesen Beweiswert zu erschüttern, sind nach wie vor hoch. Es genügt kein bloßes Misstrauen.

Entscheidend ist stets der Einzelfall.

Wann Gerichte genauer hinschauen

Gleichzeitig gibt es inzwischen typische Konstellationen, in denen Gerichte sensibler prüfen. Dazu gehören insbesondere:

1. Krankschreibung im engen Zusammenhang mit Kündigungen

  • Eigenkündigung oder arbeitgeberseitige Kündigung
  • Arbeitsunfähigkeit unmittelbar im Anschluss
  • Attest deckt (ganz oder teilweise) die Kündigungsfrist ab

Bereits einzelne Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist können Zweifel begründen.

2. Arbeitsunfähigkeit nach kritischen Personalgesprächen

  • Direkt nach Konfliktgesprächen
  • Nach Jahres- oder Zielvereinbarungsgesprächen
  • Bei eskalierenden innerbetrieblichen Spannungen

Hier prüfen Gerichte, ob objektive Anhaltspunkte für eine ernsthafte Erkrankung vorliegen.

3. Pauschale oder lange Krankschreibungen

  • Atteste über längere Zeiträume (z. B. über 14 Tage am Stück)
  • Fehlende persönliche Untersuchung
  • Reine Online-Krankschreibungen

Je geringer die Möglichkeit für die Ärztin oder den Arzt war, die betroffene Person persönlich wahrzunehmen, desto geringer kann der Beweiswert sein.

Was bedeutet „Erschütterung des Beweiswerts“ konkret?

Wird der Beweiswert erschüttert, reicht das Attest allein nicht mehr aus.

Dann beginnt die Beweisaufnahme.

Beschäftigte müssen darlegen:

  • Welche konkrete Erkrankung vorlag
  • Wie sich diese äußerte
  • Warum sie die Arbeitsleistung unmöglich machte
  • Welche Therapie oder Behandlung erfolgte

Arbeitgeber dürfen diese Angaben bestreiten, wenn ernsthafte Zweifel bestehen.

Im Extremfall kann es dazu kommen, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt:

  • von der Schweigepflicht entbunden wird
  • vor Gericht als Zeuge befragt wird

Das ist sowohl prozessual als auch medizinisch ein sensibles Feld.

Risiken bei Missbrauch

Sollte sich herausstellen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wurde:

  • Arbeitnehmer riskieren strafrechtliche Konsequenzen und eine außerordentliche Kündigung.
  • Ärztinnen und Ärzte können berufsrechtliche oder strafrechtliche Risiken tragen, wenn unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt wurden.

Solche Fälle sind selten – aber rechtlich hochrelevant.

Handlungsempfehlungen für HR-Verantwortliche

Zwischen Vertrauen und Kontrollpflicht liegt ein schmaler Grat.

Strategisch sinnvoll ist:

✔️ Keine vorschnellen Verdächtigungen

✔️ Sensible Konstellationen frühzeitig erkennen

✔️ Dokumentation von Kündigungs- und Gesprächssituationen

✔️ Juristische Prüfung bei auffälligen Mustern

✔️ Saubere prozessuale Vorbereitung im Streitfall

Wichtig: Nicht jede „ungünstige“ zeitliche Koinzidenz rechtfertigt Zweifel.

Handlungsempfehlungen für Beschäftigte

Wer ernsthaft erkrankt ist, bleibt geschützt. Dennoch kann es sinnvoll sein, einige Punkte zu beachten:

✔️ Persönliche Untersuchung statt reiner Online-Bescheinigung

✔️ Kontinuität in der ärztlichen Betreuung

✔️ Symptome konkret und konsistent schildern

✔️ Fachärztliche Abklärung bei komplexen Erkrankungen

✔️ Sensibilität bei Krankschreibungen rund um Kündigungsphasen

Je nachvollziehbarer die medizinische Dokumentation, desto belastbarer das Attest.

Für Arbeitsrechtler: Die Musik spielt in der Darlegungs- und Beweislast

In der Praxis entscheidet nicht die moralische Bewertung, sondern:

  • Wer muss was darlegen?
  • Wer trägt welche Beweislast?
  • Wann ist eine Beweisaufnahme geboten?
  • Wie wird der Prozess strategisch vorbereitet?

Die neuere Rechtsprechung verschiebt nicht den Grundsatz – sie schärft den Blick für Missbrauchskonstellationen.

Fazit

Der Satz „Wer krank ist, ist krank“ gilt weiterhin.
Aber: Ein Attest ist nicht unantastbar.

Die Rechtsprechung hat kein Misstrauensregime etabliert, sondern eine differenziertere Prüfung ermöglicht. Für ernsthaft Erkrankte ändert sich nichts. Für HR, Arbeitgeber und Prozessvertreter steigt hingegen die Bedeutung sorgfältiger Einzelfallprüfung.

mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank! Ihre Anfrage wurde erfolgreich abgesendet.

Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Das hat leider nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Herr Anton Barrein
Rechtsanwalt
Dr. iur. Anton Barrein

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RechtsanwältInnen
Arbeitsrecht für Unternehmen
Arbeitsrecht für Privatpersonen
Luftfahrtbranche
SOKA-BAU Forderung & Mahnbescheid
Deutsch
Englisch
+49 511 54747-649
a.barrein@activelaw.de
72

Sie haben konkrete Fragen oder ein spezielles Anliegen?