Viele HR-Abteilungen verlassen sich auf das Einwurf-Einschreiben, weil es vermeintlich einen Zugangsnachweis liefert. Ein einfacher und kostengünstiger Weg, im Verhältnis zum Botendienst. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom gestrigen Tage (2 AZR 184/25) zeigt, auf Basis dessen, was wir aus dem Entscheidungstenor ohne Entscheidungsgründe wissen: Genau das kann gefährlich werden.
Der Fall in einem Satz
Kündigung scheitert wegen des fehlenden Zugangs einer bEM-Einladung bei einer krankheitsbedingten Kündigung.
Was ist passiert?
▶️ Arbeitgeber versendet bEM-Einladung per Einwurf-Einschreiben
▶️ Sendungsverfolgung samt Auslieferungsbeleg liegt vor (liegt dieser nicht vor, galt bereits bisher, dass das problematisch ist – BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24)
Die Folge im konkreten Fall:
▶️ bEM nicht nachweisbar angeboten
▶️ mildere Mittel nicht ausreichend dargelegt
▶️ Kündigung unverhältnismäßig → unwirksam
Die Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht jetzt
Ein Einwurf-Einschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines solchen Schreiben, auch wenn der Auslieferungsbeleg vorliegt.
▶️ Das LAG Hamburg führte in der Vorinstanz aus, dass durch die mittlerweile fehlenden "Peel-Off- Etikett" die Fehlerquote im Verhältnis zum ab Scan eine Strichcodes erhöht werde unddadurch gerade bei mehreren Zustellungen ein unrichtiger Einwurf nicht derart unwahrscheinlich erscheint.
▶️ Im Ergebnis reiche der Prozess des Einwurfs und des Belegs nicht mehr aus, um die erforderliche Gewissheit der tatsächlichen Zustellung des Dokuments, die für einen Anscheinsbeweis nötig ist, zu bilden.
Praxis-Realität (und Risiko)
Gerade bei Standardprozessen wird häufig so gearbeitet:
- Einwurf-Einschreiben
- Ablage der Sendungsverfolgung
- Haken dran ✅
👉 Genau hier liegt das Problem.
Meine klare Empfehlung aus der Praxis
▶️ persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung und Zeugen (nicht: Geschäftsführer!)
▶️ Bote mit Dokumentation (Augen auf bei der Auswahl eines externen Botendienst es, da nicht alle zuverlässig sind!)
⚠️ Auch wenn es teurer bzw. aufwendiger erscheint, zeigt das Urteil, dass es bei unvorsichtiger Vorgehensweise im Ergebnis noch viel teurer werden kann.
📢 Vorbehaltlich der Entscheidungsgründe war das der "Tod des Einwurf-Einschreibens" für Dokumente, die im Arbeitsverhältnis nachweisbar zugestellt werden müssen.


