Ein Stift wird von einer geballten Faust gehalten, die von einer anderen Hand unterstützt wird. Der Hintergrund ist einfarbig gelb.
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activelaw hat erfolgreich zwei Mandanten verteidigt, die kritisch über ein Unternehmen berichtet hatten, gegen welches strafrechtlich ermittelt wurde. Das Unternehmen wollte den Artikel verbieten lassen, da er sie identifizierte. Das Landgericht Köln entschied am 08.05.2024, dass ein generelles Verbot eines identifizierenden Artikels unzulässig sei, da ein öffentliches Interesse an den Vorgängen bestünde. Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes lobte die Entscheidung als verfassungsmäßig und kritisierte ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart als verfassungswidrig. Sollte das Oberlandesgericht Köln diese Entscheidung bestätigen, könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.