EU-Sanktionen

EU-Sanktionen treffen den Luftverkehr stark

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine hat die Europäische Union beschlossen, die strengsten Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Diese Sanktionen betreffen auch den Luftverkehr.

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Von 
Jessica Riccò
 und 
08.03.2022
12:56
 Uhr
Das Bild zeigt das Cockpit eines Flugzeugs. Ein Pilot ist zu sehen, der während des Fluges die Bedienelemente steuert.
Das Bild zeigt das Cockpit eines Flugzeugs. Ein Pilot ist zu sehen, der während des Fluges die Bedienelemente steuert.

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine hat die Europäische Union beschlossen, die strengsten Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Diese Sanktionen betreffen auch den Luftverkehr. Insbesondere die EU-Verordnung (EU) 2022/328 schränkt den freien Handel mit Luftfahrzeugen, Raumfahrzeugen und deren Einzelteilen davon stark ein und verbietet nach Artikel 3c Absatz 1 diese Waren direkt oder indirekt an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Körperschaften in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen oder zu exportieren.

Artikel 3c Absatz 3 sieht die gleiche Regelung für Maßnahmen wie die Überholung, Reparatur, Inspektion, den Austausch, die Änderung oder die Mängelbeseitigung eines Luftfahrzeugs oder einer Komponente vor.

Verstöße gegen die Sanktionen werden mit hohen Strafen geahndet

Zu beachten ist, dass Personen in Russland nicht mit russischen Staatsbürgern gleichzusetzen sind und daher einen Nachweis über ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz oder Geschäftssitz benötigen. Darüber hinaus umfasst die sehr weit gefasste und indirekte Formulierung auch den Betreiber, sowie Unternehmenskonstrukte, bei denen der Kunde selbst keine Beziehungen zu Russland angibt, aber entweder der Betreiber oder der wirtschaftliche Eigentümer des Luftfahrzeugs Personen in Russland sind oder die Nutzung von Flugzeugen in Russland beabsichtigt.

Ein umfassender „Know your customer“-Prozess (sowie ein „know your operator“-Prozess) ist daher unumgänglich, da Verstöße gegen die europäischen Sanktionen nach deutschem Recht mit Bußgeldern bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden können.

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