Unseren Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um die neuesten Nachrichten zu erhalten.

Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.

Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024

Das Wachstumschancengesetz bringt erhebliche steuerliche Erleichterungen und administrative Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere für KMU und die Bau- und Immobilienbranche. Wichtige Neuerungen umfassen die Erhöhung der Sonderabschreibung auf 40 %, eine degressive Abschreibung für Wohngebäude und eine erhöhte Forschungszulage von 35 %. Diese Maßnahmen fördern Investitionen, Innovationen und die schnelle Refinanzierung von Bauprojekten.

Die aktuelle Lage der deutschen Wirtschaft ist geprägt von einem sehr gemischten Bild. Zwar gibt es leichte Wachstumsimpulse, eine gesunkene Inflationsrate und steigende Reallöhne, die positiv stimmen können, doch insgesamt bleibt die Situation herausfordernd. Allgemeine Unsicherheit, die globale Lage und der anhaltende Fachkräftemangel tragen zu einer gedämpften Stimmung bei. Das erneuerte Wachstumschancengesetz setzt in dieser Situation wichtige Impulse für notwendige Reformen und Investitionen.‍Wir helfen Unternehmen dabei, die relevanten Regelungen des neuen Gesetzes zu verstehen und die daraus entstehenden Vorteile optimal zu nutzen.‍

Was bietet das Wachstumschancengesetz?

Steuerliche Erleichterungen und administrativer Abbau sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen fördern und Investitionsanreize schaffen. Besonders im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen sowie die Bau- und Immobilienbranche.‍

Die maximale Sonderabschreibung für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde von 20 % auf 40 % erhöht. Das bedeutet für Unternehmer, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und die Liquidität verbessert werden kann. Eine gute Gelegenheit, um neue Maschinen anzuschaffen oder den Fuhrpark zu erneuern, ohne die Bilanz zu sehr zu belasten!

Eine degressive Abschreibung von 5 % wurde für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Diese Regelung gilt für Gebäude, deren Bau nach dem 30. September 2023 begonnen wurde. Für die Bau- und Immobilienbranche bedeutet dies, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und neue Projekte schneller refinanziert werden können. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärte hierzu: »Sechs Jahre lang, sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist unser Angebot, um den Wohnungsbau in Schwung zu bringen.«

Die Forschungszulage kann auf Antrag von 25 % auf 35 % erhöht werden. Dies ist ein erheblicher Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen, in Innovationen und Forschung zu investieren. Neue Materialien, nachhaltige Bauweisen oder energieeffiziente Technologien können somit besser finanziert werden.

Die Grenze für die Buchführungspflicht wurde auf einen Gesamtumsatz von 800.000 Euro bzw. einen Gewinn von 80.000 Euro angehoben. Für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche administrative Entlastung, da weniger strenge Buchführungsvorschriften gelten und somit mehr Zeit für das Kerngeschäft bleibt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlustverrechnung: Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 können Verluste bis zu 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung bis zu 2 Millionen Euro) unbeschränkt abgezogen werden. Verluste, die darüber hinausgehen, können mit bis zu 70 % des verbleibenden Gewinns verrechnet werden. So können zum Beispiel Verluste aus den Pandemiejahren effizient genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erhalten und Firmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Richard Prechtel, LL.M.Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Diesen Artikel teilen
Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024
Unternehmen

Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024

June 3, 2024
16:00
Uhr

Das Wachstumschancengesetz bringt erhebliche steuerliche Erleichterungen und administrative Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere für KMU und die Bau- und Immobilienbranche. Wichtige Neuerungen umfassen die Erhöhung der Sonderabschreibung auf 40 %, eine degressive Abschreibung für Wohngebäude und eine erhöhte Forschungszulage von 35 %. Diese Maßnahmen fördern Investitionen, Innovationen und die schnelle Refinanzierung von Bauprojekten.

Das Wichtigste in Kürze
Erhöhung der Sonderabschreibung

Die maximale Sonderabschreibung für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde auf 40 % erhöht.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Neu errichtete Wohngebäude können degressiv mit 5 % abgeschrieben werden, was den Wohnungsbau durch schnellere Refinanzierung fördert.

Erhöhung der Forschungszulage

Die Forschungszulage kann auf Antrag von 25 % auf 35 % erhöht werden.

Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen

Die Buchführungspflichtgrenze wurde auf einen Gesamtumsatz von 800.000 Euro bzw. einen Gewinn von 80.000 Euro angehoben.

Verlustvortrag

Verluste können ab 2024 bis zu 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung bis zu 2 Millionen Euro) unbeschränkt abgezogen werden.

Die aktuelle Lage der deutschen Wirtschaft ist geprägt von einem sehr gemischten Bild. Zwar gibt es leichte Wachstumsimpulse, eine gesunkene Inflationsrate und steigende Reallöhne, die positiv stimmen können, doch insgesamt bleibt die Situation herausfordernd. Allgemeine Unsicherheit, die globale Lage und der anhaltende Fachkräftemangel tragen zu einer gedämpften Stimmung bei. Das erneuerte Wachstumschancengesetz setzt in dieser Situation wichtige Impulse für notwendige Reformen und Investitionen.‍Wir helfen Unternehmen dabei, die relevanten Regelungen des neuen Gesetzes zu verstehen und die daraus entstehenden Vorteile optimal zu nutzen.‍

Was bietet das Wachstumschancengesetz?

Steuerliche Erleichterungen und administrativer Abbau sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen fördern und Investitionsanreize schaffen. Besonders im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen sowie die Bau- und Immobilienbranche.‍

Die maximale Sonderabschreibung für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde von 20 % auf 40 % erhöht. Das bedeutet für Unternehmer, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und die Liquidität verbessert werden kann. Eine gute Gelegenheit, um neue Maschinen anzuschaffen oder den Fuhrpark zu erneuern, ohne die Bilanz zu sehr zu belasten!

Eine degressive Abschreibung von 5 % wurde für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Diese Regelung gilt für Gebäude, deren Bau nach dem 30. September 2023 begonnen wurde. Für die Bau- und Immobilienbranche bedeutet dies, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und neue Projekte schneller refinanziert werden können. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärte hierzu: »Sechs Jahre lang, sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist unser Angebot, um den Wohnungsbau in Schwung zu bringen.«

Die Forschungszulage kann auf Antrag von 25 % auf 35 % erhöht werden. Dies ist ein erheblicher Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen, in Innovationen und Forschung zu investieren. Neue Materialien, nachhaltige Bauweisen oder energieeffiziente Technologien können somit besser finanziert werden.

Die Grenze für die Buchführungspflicht wurde auf einen Gesamtumsatz von 800.000 Euro bzw. einen Gewinn von 80.000 Euro angehoben. Für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche administrative Entlastung, da weniger strenge Buchführungsvorschriften gelten und somit mehr Zeit für das Kerngeschäft bleibt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlustverrechnung: Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 können Verluste bis zu 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung bis zu 2 Millionen Euro) unbeschränkt abgezogen werden. Verluste, die darüber hinausgehen, können mit bis zu 70 % des verbleibenden Gewinns verrechnet werden. So können zum Beispiel Verluste aus den Pandemiejahren effizient genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erhalten und Firmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Anreize zu Investitionen

Das Wachstumschancengesetz bietet Unternehmen gute Chancen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize zu steigern. Die neuen Regelungen sollten genutzt werden, um Ihre Projekte schneller zu refinanzieren und von erhöhten Abschreibungen sowie Forschungszulagen zu profitieren. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Vorteile des Gesetzes voll auszuschöpfen und Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen.

Fazit

Die neuen Regelungen des Wachstumschancengesetzes bieten deutliche finanzielle Erleichterungen und administrative Vereinfachungen. Sie geben Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Investitionen zu tätigen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Dies schafft nicht nur Luft zum Atmen, sondern auch neue Wachstumschancen. Für die Bau- und Immobilienbranche stellen die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten einen erheblichen Vorteil dar. Projekte können schneller refinanziert werden, was besonders in Zeiten von Wohnraummangel und steigenden Baukosten ein wichtiger Impuls ist. Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, die Änderungen zu verstehen und umzusetzen.

Diesen Artikel teilen

Weitere Interessante Artikel
Das reformierte Recht der Fachkräfteeinwanderung: Ein Überblick für Unternehmer
Unternehmen
6.12.2023
Das reformierte Recht der Fachkräfteeinwanderung: Ein Überblick für Unternehmer
Digitalisierung von Arbeitsverträgen in Deutschland: Das neue Bürokratieentlastungsgesetz
Unternehmen
24.4.2024
Digitalisierung von Arbeitsverträgen in Deutschland: Das neue Bürokratieentlastungsgesetz
Digitales Kaufrecht kommt
Privatpersonen
8.11.2021
Digitales Kaufrecht kommt
Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Richard Prechtel, LL.M.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie haben konkrete Fragen oder ein spezielles Anliegen?