Arbeitsrecht

Arzt als Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess

Praxisfall zeigt, wann ein Arzt im Entgeltfortzahlungsprozess wirklich aussagekräftig ist. Analyse, Risiken & aktuelle Rechtsprechung erklärt.

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Von 
Dr. iur. Anton Barrein
 und 
13.03.2026
10:00
 Uhr
Arzt schreibt Notizen, mit Waage und Hammer.
Arzt schreibt Notizen, mit Waage und Hammer.

Der Arzt als Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess – Praxisfall und rechtliche Einordnung

In arbeitsrechtlichen Verfahren gehen Gerichte und Arbeitnehmervertreter oft davon aus, dass ein Arzt als Zeuge die Arbeitsunfähigkeit problemlos bestätigen kann, auch wenn der ursprüngliche Beweiswert erschüttert ist.

„Der Arzt bestätigt doch einfach, was er diagnostiziert hat.“

Die Praxis zeigt jedoch: Das ist nicht immer der Fall. Arbeitgebervertreter erleben häufig Szenarien, in denen der Arzt entweder gar nichts oder nicht das gewünschte Ergebnis bestätigen kann.

Neuer Praxisfall: Arzt kennt Patienten nicht – Arbeitnehmer behauptet das Gegenteil

Im aktuellen Verfahren vor dem LAG München benannte der Kläger seinen Hausarzt erneut als Zeugen und legte angeblich einen Patientenauszug vor. Der Arzt wurde von der Schweigepflicht entbunden und geladen.

Die Überraschung: Der Arzt erklärte, dass nicht er, sondern seine Kollegin den Patienten behandelt habe. Damit stand die Aussage des Klägers im Widerspruch zur Realität, und der Arzt konnte keine Angaben machen.

Außerdem fiel auf, dass eine Bescheinigung von einer anderen Ärztin unterschrieben war. Dies steht im Kontext einer Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 19.11.2025 – 8 SLa 372/25), die ebenfalls zeigt, wie genau Gerichte die Beweislage prüfen.

Zivilprozessuale Konsequenzen für Arbeitnehmer

  • Durch die falsche Benennung des Zeugen und die widersprüchlichen Angaben wird es für den Arbeitnehmer schwierig, seine Geschichte plausibel darzustellen.
  • Zivilprozessual korrekt wäre es gewesen, dass das Gericht den Arzt trotzdem vernimmt. Der Arzt hätte ausgesagt, dass er keine Angaben machen kann – und der Prozess wäre für den Arbeitnehmer verloren.

Praxis-Tipp für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Prüfung der AU-Bescheinigungen: Arbeitgeber sollten genau hinschauen, wer die Bescheinigung ausstellt.
  • Zeugen genau benennen: Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass die benannten Ärzte tatsächlich behandelt haben.
  • Rechtsanwalt konsultieren: Besonders bei widersprüchlichen Zeugenangaben oder erschüttertem Beweiswert.

Weiterführender Beitrag

Detaillierte Einordnung und Praxisbeispiele finden Sie im LinkedIn-Beitrag von Dr. Anton Barrein: Zum LinkedIn-Beitrag

Fazit: Der Arzt ist nicht automatisch ein sicherer Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Beweissituation sorgfältig prüfen, insbesondere bei erschüttertem Beweiswert oder widersprüchlichen Angaben.

Häufige Fragen zum Arzt als Zeuge

Wann gilt ein Arzt als zuverlässiger Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess?

Ein Arzt gilt dann als zuverlässig, wenn er den Patienten selbst behandelt hat und seine Angaben belegbar sind.

Kann ein Arbeitnehmer einen Arzt als Zeugen benennen, den er nicht selbst behandelt hat?

Nein. Wenn der Arzt den Patienten nicht behandelt hat, kann er keine gesicherten Angaben machen.

Was passiert bei widersprüchlichen Arztangaben?

Das Gericht prüft genau, wer tatsächlich behandelt hat. Bei widersprüchlichen Aussagen kann der Arbeitnehmer den Prozess verlieren.

Welche Rolle spielt die AU-Bescheinigung?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Beweis, aber bei erschüttertem Beweiswert muss der Arbeitnehmer zusätzliche Nachweise erbringen.

Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Risiko minimieren?

Sorgfältige Prüfung der Bescheinigungen, exakte Zeugenbenennung und rechtliche Beratung sind entscheidend.

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