Der Arzt als Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess – Praxisfall und rechtliche Einordnung
In arbeitsrechtlichen Verfahren gehen Gerichte und Arbeitnehmervertreter oft davon aus, dass ein Arzt als Zeuge die Arbeitsunfähigkeit problemlos bestätigen kann, auch wenn der ursprüngliche Beweiswert erschüttert ist.
„Der Arzt bestätigt doch einfach, was er diagnostiziert hat.“
Die Praxis zeigt jedoch: Das ist nicht immer der Fall. Arbeitgebervertreter erleben häufig Szenarien, in denen der Arzt entweder gar nichts oder nicht das gewünschte Ergebnis bestätigen kann.
Neuer Praxisfall: Arzt kennt Patienten nicht – Arbeitnehmer behauptet das Gegenteil
Im aktuellen Verfahren vor dem LAG München benannte der Kläger seinen Hausarzt erneut als Zeugen und legte angeblich einen Patientenauszug vor. Der Arzt wurde von der Schweigepflicht entbunden und geladen.
Die Überraschung: Der Arzt erklärte, dass nicht er, sondern seine Kollegin den Patienten behandelt habe. Damit stand die Aussage des Klägers im Widerspruch zur Realität, und der Arzt konnte keine Angaben machen.
Außerdem fiel auf, dass eine Bescheinigung von einer anderen Ärztin unterschrieben war. Dies steht im Kontext einer Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 19.11.2025 – 8 SLa 372/25), die ebenfalls zeigt, wie genau Gerichte die Beweislage prüfen.

Zivilprozessuale Konsequenzen für Arbeitnehmer
- Durch die falsche Benennung des Zeugen und die widersprüchlichen Angaben wird es für den Arbeitnehmer schwierig, seine Geschichte plausibel darzustellen.
- Zivilprozessual korrekt wäre es gewesen, dass das Gericht den Arzt trotzdem vernimmt. Der Arzt hätte ausgesagt, dass er keine Angaben machen kann – und der Prozess wäre für den Arbeitnehmer verloren.
Praxis-Tipp für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Prüfung der AU-Bescheinigungen: Arbeitgeber sollten genau hinschauen, wer die Bescheinigung ausstellt.
- Zeugen genau benennen: Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass die benannten Ärzte tatsächlich behandelt haben.
- Rechtsanwalt konsultieren: Besonders bei widersprüchlichen Zeugenangaben oder erschüttertem Beweiswert.
Weiterführender Beitrag
Detaillierte Einordnung und Praxisbeispiele finden Sie im LinkedIn-Beitrag von Dr. Anton Barrein: Zum LinkedIn-Beitrag
Fazit: Der Arzt ist nicht automatisch ein sicherer Zeuge im Entgeltfortzahlungsprozess. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Beweissituation sorgfältig prüfen, insbesondere bei erschüttertem Beweiswert oder widersprüchlichen Angaben.

