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Helma ist insolvent: Was jetzt?

Die Helma Eigenheimbau AG mit Sitz in Lehrte hat beim Amtsgericht Gifhorn Insolvenz angemeldet. Sie sind mit ihrer Immobilie betroffen? Wir bieten rechtliche Beratung an.

Die Nachricht von der Insolvenzanmeldung der Helma Eigenheimbau AG, einem namhaften Baudienstleister mit Sitz in Lehrte, hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Bei einem Unternehmen, das sich als führender deutscher Baudienstleister positioniert hatte, wirft die Insolvenzanmeldung viele Fragen auf. Insbesondere diejenigen, die sich mitten in der Realisierung ihres Traumhauses oder ihrer Ferienimmobilie befinden, sind verunsichert. Wir beleuchten die aktuelle Situation und bieten Handlungsempfehlungen für Betroffene.

Die aktuelle Lage

Helma Eigenheimbau AG, sowie die beiden Tochtergesellschaften Helma Wohnungsbau GmbH und Helma Ferienimmobilien GmbH, haben beim Amtsgericht Gifhorn einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Diese Entwicklung markiert einen deutlichen Wendepunkt für das Unternehmen, das bis vor Kurzem noch als solider Partner im Eigenheimbau galt. Der Insolvenzantrag folgt nach einem Jahr, in dem Hoffnungen auf eine finanzielle Sanierung bestanden, die letztendlich aber nicht realisiert werden konnten.

Für viele Menschen ist zentral: Wie geht es weiter mit den laufenden Projekten?

Zahlungen: Mit der Insolvenzanmeldung stellt sich die Frage, ob und inwieweit weiterhin Zahlungen zu leisten sind. Eine genaue Prüfung der aktuellen Vertragslage ist hier elementar.

Baufortschritt: Ob Eigenheim oder Ferienimmobilie - wer wird die bereits begonnenen Bauvorhaben vervollständigen? Dies hängt maßgeblich von den Entscheidungen des Insolvenzverwalters und potenziellen neuen Investoren ab.

Absicherung: Es ist essenziell, zu wissen, wie sie in der aktuellen Situation abgesichert sind - dies bestimmt maßgeblich die weiteren Schritte.

Handlungsempfehlungen

Ruhe bewahren: Auch wenn die Nachricht beunruhigend ist, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, und es laufen Sanierungsgespräche mit potenziellen Investoren.

Rechtliche Beratung suchen: In dieser unsicheren Phase ist es ratsam, sich juristisch beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Ansprüche zu wahren.

Zum Insolvenzrecht

In Deutschland bietet das Insolvenzrecht Unternehmen die Möglichkeit, sich unter gerichtlicher Aufsicht zu sanieren. So kann ein vollständiger Geschäftszusammenbruch im besten Fall vermieden werden. Das Verfahren zielt darauf ab, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, während gleichzeitig geprüft wird, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Fazit

Die Insolvenz der Helma Eigenheimbau AG betrifft viele Menschen in Hannover, Niedersachsen und überregional. Wichtig ist jetzt, gut informiert zu bleiben, rechtliche Beratung einzuholen und die Entwicklungen genau zu verfolgen - denn noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Wir stehen ihnen gerne in rechtlichen Fragen zur Seite und unterstützen Sie dabei, ihre Rechte und Ansprüche zu wahren.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Tobias BathonTobias Bathon

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Helma ist insolvent: Was jetzt?
Privatpersonen

Helma ist insolvent: Was jetzt?

March 13, 2024
Uhr

Die Helma Eigenheimbau AG mit Sitz in Lehrte hat beim Amtsgericht Gifhorn Insolvenz angemeldet. Sie sind mit ihrer Immobilie betroffen? Wir bieten rechtliche Beratung an.

Das Wichtigste in Kürze

Die Nachricht von der Insolvenzanmeldung der Helma Eigenheimbau AG, einem namhaften Baudienstleister mit Sitz in Lehrte, hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Bei einem Unternehmen, das sich als führender deutscher Baudienstleister positioniert hatte, wirft die Insolvenzanmeldung viele Fragen auf. Insbesondere diejenigen, die sich mitten in der Realisierung ihres Traumhauses oder ihrer Ferienimmobilie befinden, sind verunsichert. Wir beleuchten die aktuelle Situation und bieten Handlungsempfehlungen für Betroffene.

Die aktuelle Lage

Helma Eigenheimbau AG, sowie die beiden Tochtergesellschaften Helma Wohnungsbau GmbH und Helma Ferienimmobilien GmbH, haben beim Amtsgericht Gifhorn einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Diese Entwicklung markiert einen deutlichen Wendepunkt für das Unternehmen, das bis vor Kurzem noch als solider Partner im Eigenheimbau galt. Der Insolvenzantrag folgt nach einem Jahr, in dem Hoffnungen auf eine finanzielle Sanierung bestanden, die letztendlich aber nicht realisiert werden konnten.

Für viele Menschen ist zentral: Wie geht es weiter mit den laufenden Projekten?

Zahlungen: Mit der Insolvenzanmeldung stellt sich die Frage, ob und inwieweit weiterhin Zahlungen zu leisten sind. Eine genaue Prüfung der aktuellen Vertragslage ist hier elementar.

Baufortschritt: Ob Eigenheim oder Ferienimmobilie - wer wird die bereits begonnenen Bauvorhaben vervollständigen? Dies hängt maßgeblich von den Entscheidungen des Insolvenzverwalters und potenziellen neuen Investoren ab.

Absicherung: Es ist essenziell, zu wissen, wie sie in der aktuellen Situation abgesichert sind - dies bestimmt maßgeblich die weiteren Schritte.

Handlungsempfehlungen

Ruhe bewahren: Auch wenn die Nachricht beunruhigend ist, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, und es laufen Sanierungsgespräche mit potenziellen Investoren.

Rechtliche Beratung suchen: In dieser unsicheren Phase ist es ratsam, sich juristisch beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Ansprüche zu wahren.

Zum Insolvenzrecht

In Deutschland bietet das Insolvenzrecht Unternehmen die Möglichkeit, sich unter gerichtlicher Aufsicht zu sanieren. So kann ein vollständiger Geschäftszusammenbruch im besten Fall vermieden werden. Das Verfahren zielt darauf ab, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, während gleichzeitig geprüft wird, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Fazit

Die Insolvenz der Helma Eigenheimbau AG betrifft viele Menschen in Hannover, Niedersachsen und überregional. Wichtig ist jetzt, gut informiert zu bleiben, rechtliche Beratung einzuholen und die Entwicklungen genau zu verfolgen - denn noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Wir stehen ihnen gerne in rechtlichen Fragen zur Seite und unterstützen Sie dabei, ihre Rechte und Ansprüche zu wahren.

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