Die drei Säulen
Das reformierte Recht ordnet die Zuwanderung nach dem, was die Person mitbringt.
Säule 1: Qualifikation
Der klassische Weg. Wer eine anerkannte Berufsqualifikation oder einen anerkannten Hochschulabschluss hat, kann in jedem qualifizierten Beruf arbeiten, nicht nur im erlernten.
Die Blaue Karte EU ist hier der wichtigste Titel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Die Gehaltsschwellen wurden abgesenkt, für Engpassberufe und für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger gelten niedrigere Werte. Die Blaue Karte führt vergleichsweise schnell zur Niederlassungserlaubnis und erleichtert den Familiennachzug.
Säule 2: Berufserfahrung
Die praktisch bedeutsamste Neuerung. Wer mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss hat, kann einreisen, ohne dass der Abschluss in Deutschland förmlich anerkannt sein muss. Vorausgesetzt sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und ein Mindestgehalt.
Damit entfällt der Flaschenhals, an dem zuvor die meisten Verfahren hingen: das oft monatelange Anerkennungsverfahren.
Säule 3: Potenzial
Die Chancenkarte erlaubt die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ohne vorliegenden Vertrag. Sie funktioniert über ein Punktesystem, das Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Deutschlandbezug bewertet. Wer eine anerkannte Qualifikation hat, erhält sie ohne Punkteprüfung.
Während der Chancenkarte ist eine Probebeschäftigung und eine Nebentätigkeit in begrenztem Umfang zulässig. Für Unternehmen ist das ein niedrigschwelliger Einstieg: Sie können eine Person kennenlernen, bevor sich beide binden.
Die Anerkennungspartnerschaft
Ein Instrument, das noch wenig genutzt wird. Arbeitgeber und Fachkraft verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise gemeinsam zu betreiben. Die Person arbeitet bereits, während die Anerkennung läuft.
Voraussetzungen sind unter anderem ein im Herkunftsland anerkannter Abschluss, hinreichende Sprachkenntnisse und die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen Zeit einzuräumen.
Was Arbeitgeber leisten müssen
- Konkretes Arbeitsplatzangebot. In der Regel über die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Sie muss zur späteren vertraglichen Realität passen.
- Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Entgelt und Bedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen. Abweichungen nach unten führen zur Ablehnung.
- Prüfung des Aufenthaltstitels vor Arbeitsantritt. § 4a Absatz 5 Aufenthaltsgesetz. Wer ohne Erlaubnis beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, in schweren Fällen eine Straftat.
- Dokumentation. Eine Kopie des Titels ist für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren.
- Meldepflicht bei vorzeitiger Beendigung. Endet das Beschäftigungsverhältnis früher als geplant, ist die Ausländerbehörde zu unterrichten.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Ein Weg, der Zeit spart und selten genutzt wird. Der Arbeitgeber schließt mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung und führt das Verfahren mit Vollmacht der Fachkraft. Die Behörde koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur und Auslandsvertretung.
Es kostet eine Gebühr und verkürzt das Verfahren erheblich. Wer mehrere Einstellungen plant, sollte es prüfen.
Die Stolpersteine in der Praxis
- Terminvergabe bei der Auslandsvertretung. Häufig der längste Abschnitt und der, den niemand beschleunigen kann. Frühzeitig einplanen.
- Abweichung zwischen Angebot und Vertrag. Wird nach der Einreise ein anderer Vertrag geschlossen als der, auf dem der Titel beruht, gefährdet das den Aufenthalt.
- Nebenbestimmungen im Titel. Manche Titel sind an einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Tätigkeit gebunden. Ein Wechsel braucht dann die Zustimmung der Behörde.
- Reglementierte Berufe. In Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei bestimmten technischen Tätigkeiten bleibt die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung, unabhängig vom Aufenthaltsrecht.
Fazit
Die Reform hat die Einreise erleichtert, nicht das Verfahren vereinfacht. Der wirksamste Hebel liegt in der richtigen Wahl der Säule: Wer Berufserfahrung mitbringt, braucht die Anerkennung nicht abzuwarten. Der zweite liegt in der Vorbereitung, weil Zeit fast immer an Terminen und nicht an Prüfungen verloren geht.