Die entscheidende Unterscheidung
Alles hängt an einer Frage: Behauptet die Bewertung eine Tatsache oder äußert sie eine Meinung?
- Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich. Sie sind unzulässig, wenn sie unwahr sind. Beispiel: Der Termin sei nicht eingehalten worden, obwohl es keinen Termin gab.
- Werturteile sind Meinungen. Sie sind zulässig, solange sie keine Schmähkritik darstellen und einen sachlichen Bezugspunkt haben. Beispiel: Die Beratung sei enttäuschend gewesen.
Die praktisch stärkste Kategorie liegt dazwischen: die Meinung, die auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht. Wer schreibt, die Beratung sei schlecht gewesen, weil man drei Stunden gewartet habe, obwohl es keinen Termin gab, äußert eine Meinung auf falscher Basis. Auch die ist angreifbar.
Der stärkste Hebel: der fehlende Geschäftskontakt
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Bewertung einen tatsächlichen Kundenkontakt voraus. Fehlt er, ist die Bewertung unzulässig, unabhängig davon, wie sie formuliert ist.
Das ist der wirksamste Ansatzpunkt, weil er den Inhalt gar nicht bewertet. Bestreiten Sie den Geschäftskontakt substanziiert, trifft die Plattform eine Prüfpflicht. Sie muss die bewertende Person kontaktieren und den Kontakt plausibilisieren lassen. Bleibt der Nachweis aus, muss die Bewertung weg.
So läuft das Take-down-Verfahren
- Beanstandung. Sie melden die Bewertung bei der Plattform und begründen konkret, was unzutreffend ist. Pauschales Bestreiten reicht nicht.
- Weiterleitung. Die Plattform leitet Ihre Beanstandung an die bewertende Person weiter und fordert zur Stellungnahme auf.
- Stellungnahme. Bleibt sie aus oder ist sie unsubstanziiert, muss die Plattform löschen. Kommt sie, wird sie Ihnen in anonymisierter Form übermittelt.
- Zweite Runde. Sie können erneut Stellung nehmen. Die Plattform entscheidet dann.
Dieses Verfahren ist kostenlos und funktioniert häufig. Es dauert allerdings Wochen, manchmal Monate.
Bekomme ich den Namen?
In der Regel nicht. Ein Auskunftsanspruch gegen die Plattform auf Herausgabe der Bestandsdaten besteht bei zivilrechtlichen Verstößen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht. Anders liegt es bei strafbaren Inhalten, etwa bei Beleidigung oder übler Nachrede, wo ein Auskunftsverfahren in Betracht kommt.
Praktisch heißt das: Ihr Gegner ist die Plattform, nicht die anonyme Person dahinter.
Wann die einstweilige Verfügung sinnvoll ist
Bei geschäftsschädigenden Falschbehauptungen mit erheblicher Reichweite ist das Verfügungsverfahren der schnellere Weg. Es setzt Dringlichkeit voraus, und die verliert, wer wochenlang zusieht. Wer den Weg erwägt, sollte die Frist im Blick behalten und nicht erst das monatelange Plattformverfahren abwarten.
Der Sonderfall Kununu und Arbeitgeberbewertungen
Für Bewertungen durch Beschäftigte gelten dieselben Grundsätze, aber ein anderer Ton. Die Meinungsfreiheit hat hier besonderes Gewicht, weil ein Machtgefälle besteht. Kritik an Führungsstil, Bezahlung oder Betriebsklima ist deshalb weitgehend zulässig.
Angreifbar bleiben auch hier unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen ohne Beschäftigungsverhältnis. Zusätzlich problematisch wird es, wenn interne Vorgänge offengelegt werden, die einem Geheimhaltungsinteresse unterliegen.
Ein Hinweis zur Praxis: Der Versuch, Bewertungen vertraglich zu untersagen, etwa in Aufhebungsverträgen, ist meist unwirksam und wirkt nach außen fatal, sobald er bekannt wird.
Antworten oder schweigen?
Antworten. Eine sachliche, kurze öffentliche Antwort wirkt auf künftige Leserinnen und Leser stärker als eine gelöschte Bewertung, die niemand vermisst.
Drei Regeln: keine Details zum Einzelfall, weil das datenschutzrechtlich heikel ist und den Konflikt vergrößert. Kein Rechtfertigungston. Ein Angebot, das Gespräch offline fortzusetzen.
Fazit
Die Löschung gelingt selten über den Inhalt und häufig über die Grundlage. Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt ein Geschäftskontakt bestand, dann, ob eine überprüfbare Tatsache behauptet wird. Und dokumentieren Sie früh, denn wer nach acht Wochen reagiert, hat die Dringlichkeit für das schnelle Verfahren verloren.