Was überhaupt Einnahme ist
Nicht nur Geld. Steuerpflichtig ist jeder geldwerte Vorteil, den Sie für Ihre Tätigkeit erhalten:
- Honorare und Festvergütungen aus Kooperationen
- Affiliate-Provisionen und Umsatzbeteiligungen
- Plattformausschüttungen, Abonnements, Spenden von Zuschauenden
- Überlassene Produkte, die Sie behalten dürfen. Angesetzt wird der übliche Endpreis am Abgabeort.
- Eingeladene Reisen, Hotelaufenthalte, Eventzugänge
Der letzte Punkt überrascht am häufigsten. Ein Paar Turnschuhe im Wert von 180 Euro, für einen Beitrag überlassen und behalten, sind 180 Euro Betriebseinnahme. Wer das über ein Jahr summiert, kommt schnell auf fünfstellige Beträge, denen kein Cent Bargeld gegenübersteht.
Eine praktische Erleichterung: Sendet das Unternehmen das Produkt ausdrücklich zur Rücksendung und Sie senden es zurück, entsteht keine Einnahme. Dokumentieren Sie das.
Gewerbe oder freier Beruf
Die Abgrenzung entscheidet über die Gewerbesteuer und die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Reine Produktwerbung ist regelmäßig ein Gewerbe. Für eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz kommt es darauf an, ob eine eigenschöpferische, künstlerische oder journalistische Leistung im Vordergrund steht. Wer investigativ recherchiert oder eigene Werke schafft, kann freiberuflich sein. Wer Produkte präsentiert, ist gewerblich.
In der Praxis mischen sich beide Bereiche. Dann droht die sogenannte Abfärbung: Ein gewerblicher Anteil kann die gesamte Tätigkeit gewerblich machen. Eine saubere Trennung, notfalls über zwei Betriebe, kann das vermeiden.
Zur Beruhigung: Gewerbesteuer fällt für natürliche Personen erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag an, und sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Belastung ist meist geringer als befürchtet.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Wer nachhaltig gegen Entgelt leistet, ist Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz befreit von der Umsatzsteuer, solange die maßgeblichen Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Zwei Fallen:
- Sachleistungen zählen mit. Auch die überlassenen Produkte fließen in den Umsatz ein. Wer nur die Geldzuflüsse rechnet, unterschätzt die Grenze.
- Ausländische Auftraggeber. Kooperationen mit Unternehmen im EU-Ausland lösen das Reverse-Charge-Verfahren aus. Dafür brauchen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und müssen Zusammenfassende Meldungen abgeben, auch als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer.
Was Sie absetzen können
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Typisch:
- Kamera, Licht, Mikrofon, Schnittsoftware, Speicher
- Anteilige Kosten für Telefon und Internet
- Reisekosten zu Drehs und Veranstaltungen
- Honorare für Schnitt, Grafik, Management, Steuerberatung
- Arbeitszimmer, unter den engen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes
Kleidung ist der Dauerstreit. Bürgerliche Kleidung bleibt privat, auch wenn sie ausschließlich für Beiträge getragen wird. Absetzbar ist typische Berufskleidung, und das ist bei Modeinhalten fast nie gegeben.
Der eigene Name als Wirtschaftsgut
Ein Aspekt, der selten genutzt wird. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 (Az. X R 20/17) entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein Wirtschaftsgut darstellt, unabhängig davon, ob er zivilrechtlich endgültig übertragbar ist.
Daraus ergeben sich Gestaltungen, etwa die entgeltliche Überlassung der Namens- und Bildrechte an eine eigene Kapitalgesellschaft. Solche Modelle können sinnvoll sein, sie sind aber gestaltungsanfällig und werden von der Finanzverwaltung geprüft. Ohne belastbare Bewertung und fremdüblichen Vertrag tragen sie nicht.
Wenn es schon länger läuft
Viele stellen erst nach Jahren fest, dass sie hätten erklären müssen. Das ist unangenehm, aber lösbar. Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung setzt Vollständigkeit voraus: Alle unverjährten Zeiträume, alle Steuerarten, keine Teilangaben. Sie ist ausgeschlossen, sobald eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder die Tat entdeckt ist.
Wer eine Prüfung erwartet, sollte deshalb nicht warten. Der Zeitpunkt entscheidet über die Straffreiheit.
Fazit
Drei Punkte tragen den größten Teil des Risikos: die vergessene Sachzuwendung, die unterschätzte Umsatzgrenze und die zu späte Reaktion. Wer von Beginn an eine einfache Aufstellung führt, in der jedes erhaltene Produkt mit Datum und Wert steht, hat die Buchführung im Griff, bevor sie zum Problem wird.