Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten im Arbeitsrecht als zentrales Beweismittel.
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt jedoch: Ist ihr Beweiswert erschüttert, reicht die AU allein nicht mehr aus – selbst dann nicht, wenn der behandelnde Arzt im Prozess als Zeuge aussagt. Gerade im Zusammenhang mit Kündigungen werden die Anforderungen an den Vollbeweis der Arbeitsunfähigkeit immer konkreter. Der Beitrag zeigt, worauf Gerichte achten, wo typische Schwachstellen liegen und welche Bedeutung die ärztliche Zeugenaussage in der Praxis hat.