Erbrecht in Hannover. Vermögen ordnen, Familie absichern.
Wir gestalten Testamente und Nachfolge, setzen Pflichtteilsansprüche durch und lösen Erbengemeinschaften auf, mit Blick auf Vermögen, Familie und Unternehmen.

Den Generationenwechsel mit klaren Regelungen gestalten
Fehlende oder widersprüchliche Regelungen führen im Erbfall zu Streit in der Familie, zu blockierten Vermögenswerten und zu einer Steuerlast, die vermeidbar gewesen wäre. Wir ordnen den Nachlass so, dass er trägt.
- Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament, abgestimmt auf Freibeträge und Pflichtteilsklauseln
- Erbvertrag mit Bindungswirkung, wo eine einseitig abänderbare Verfügung nicht genügt
- Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Auflagen zur Steuerung einzelner Gegenstände
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung als Ergänzung für die Zeit vor dem Erbfall
- Beurkundung und amtliche Verwahrung im eigenen Notariat
- Abstimmung mit dem Ehevertrag, gemeinsam mit unserem Fachbereich Familienrecht
Vermögen zu Lebzeiten übertragen, Freibeträge nutzen
Wer früh überträgt, nutzt die Freibeträge mehrfach und behält die Gestaltung in eigener Hand. Entscheidend ist, dass die Übertragung nicht die eigene Versorgung gefährdet und rückholbar bleibt, wenn sich die Verhältnisse ändern.
- Schenkungsverträge unter Vorbehalt von Nießbrauch, Wohnungsrecht oder Rückforderungsrecht
- Übertragung von Immobilien, Kapitalvermögen und Sachwerten innerhalb der Zehnjahresfrist
- Pflichtteilsverzicht und Anrechnungsbestimmungen zur Begrenzung späterer Ansprüche
- Gleichstellungsgelder und Ausgleichszahlungen unter Geschwistern
- Bei vermieteten Objekten die Prüfung der laufenden Verträge, gemeinsam mit unserem Fachbereich Gewerbemietrecht
Betriebsvermögen und Anteile über Generationen sichern
Bei Unternehmerfamilien entscheidet die Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und letztem Willen darüber, ob der Betrieb den Erbfall übersteht. Läuft beides auseinander, fällt der Anteil an Personen, die der Gesellschaftsvertrag nicht vorsieht.
- Abgleich von Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag mit Testament und Erbvertrag
- Qualifizierte Nachfolge, Eintrittsklauseln und der Umgang mit Abfindungsansprüchen
- Testamentarische Regelung für minderjährige Nachfolger, einschließlich Verwaltungsvollmacht
- Stufenweise Übertragung von Anteilen unter Rückbehalt der Stimmrechte
- Gestaltung der Beteiligung selbst durch unseren Fachbereich Gesellschaftsrecht
Familienvermögen bündeln und dauerhaft absichern
Wo Vermögen über mehrere Generationen zusammengehalten werden soll, genügt eine Verfügung von Todes wegen nicht. Sie regelt den Übergang, nicht die Verwaltung danach. Dafür braucht es eine Struktur, die den Bestand von einzelnen Entscheidungen löst.
- Errichtung privater Familienstiftungen samt Satzung, Zweckbestimmung und Organen
- Familiengesellschaften als Familienpool zur gemeinsamen Verwaltung von Immobilien und Kapitalvermögen
- Erhalt der Kontroll- und Stimmrechte der übertragenden Generation
- Absicherung gegen Zugriffe aus beruflicher Haftung und gegen Risiken im Pflegefall
- Depotstrukturen, Vollmachten über den Tod hinaus und Bankvollmachten, gemeinsam mit unserem Fachbereich Bankrecht
Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Abwicklung des Nachlasses
Kommt es zum Streit, entscheidet die Auskunft über den Nachlass vor der Zahlung. Wer den Bestand nicht kennt, kann keinen Anspruch beziffern. Wir vertreten außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
- Erbscheinsverfahren, Auskunftsklagen und Erbteilungsklagen zur Auflösung zerstrittener Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Ermittlung und Bewertung von Nachlassgegenständen, von der Immobilie bis zum Depot
- Übernahme der Testamentsvollstreckung und Abwicklung im Sinne der Erblasserin oder des Erblassers
- Bei überschuldetem Nachlass die Begrenzung der Haftung, gemeinsam mit unserem Fachbereich Insolvenzrecht
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Antworten auf das Wichtigste
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Wie hoch ist der Pflichtteil?
add
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf einzelne Gegenstände. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte und, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall können den Anspruch erhöhen.
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
add
Nein. Ein Testament ist auch wirksam, wenn es vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament hat Vorteile: Es wird amtlich verwahrt, und häufig ersetzt es im Erbfall den Erbschein. Ein Erbvertrag muss dagegen immer notariell beurkundet werden.
Was ist ein Berliner Testament?
add
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen. Es sichert den überlebenden Ehegatten ab, kann aber Pflichtteilsansprüche der Kinder und steuerliche Nachteile auslösen. Deshalb lohnt vor der Errichtung ein Blick auf Freibeträge und Pflichtteilsklauseln.
Wie lange kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?
add
Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben. Um die Höhe beziffern zu können, haben Sie einen Auskunftsanspruch gegen die Erben, der vor der Zahlungsforderung steht.
Wie wird eine zerstrittene Erbengemeinschaft aufgelöst?
add
Jede Miterbin und jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen. Gelingt keine Einigung, bleibt am Ende die Teilungsversteigerung von Immobilien und die Erbteilungsklage. Beides kostet Zeit und Wert, deshalb versuchen wir zuerst eine Auseinandersetzungsvereinbarung, die wir im eigenen Notariat beurkunden können.
Was passiert, wenn der Nachlass überschuldet ist?
add
Dann ist die Haftung zu begrenzen, bevor sie auf das eigene Vermögen durchgreift. Die Ausschlagung ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall möglich. Nach der Annahme bleiben Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren, die den Zugriff der Gläubiger auf den Nachlass beschränken.
So arbeiten wir bei activelaw
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