Insolvenzrecht in Hannover. Handlungsfähig bleiben, wenn es eng wird.
Wir sanieren Unternehmen vor und in der Insolvenz, sichern die Geschäftsführung gegen Haftung ab und setzen Gläubigerrechte durch.

Pflichten der Geschäftsführung in der Krise
Mit dem Eintritt der Krise verschieben sich die Pflichten der Geschäftsführung. Die Grenze zwischen zulässiger Sanierungsbemühung und Insolvenzverschleppung ist fließend, und sie verläuft dort, wo die Insolvenzreife eintritt. Wer sie fortlaufend prüft und dokumentiert, behält den Spielraum.
- Fortlaufende Prüfung und Dokumentation von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Aufbau eines Frühwarnsystems mit Liquiditätsplanung als Nachweis der Pflichterfüllung
- Beratung zu zulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und zur Haftung für unzulässige
- Abgrenzung der Verantwortung zwischen Geschäftsführung, Gesellschaftern und Aufsichtsorganen
- Bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung verteidigt unser Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht
Vertrauen der Banken und Kreditversicherer sichern
Finanzierungspartner erwarten in der Krise eine Analyse und tragfähige Maßnahmen, häufig belegt durch ein Sanierungsgutachten oder einen Independent Business Review. Solange dieser Nachweis fehlt, wird keine Linie verlängert.
- Rechtliche Vorbereitung und Dokumentation des Sanierungsgutachtens, auch als Independent Business Review
- Moderation der Gespräche mit Banken, Warenkreditversicherern und Gesellschaftern
- Stillhaltevereinbarungen, Sanierungskredite und die Behandlung bestehender Sicherheiten
- Zusammenarbeit mit Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- Die bestehende Kreditstruktur und ihre Anpassung bearbeitet unser Fachbereich Bankrecht
Sanieren, bevor ein Insolvenzverfahren nötig wird
Solange nur die Zahlungsunfähigkeit droht, steht der Restrukturierungsrahmen offen. Ein Plan kann Forderungen einzelner Gläubigergruppen auch gegen eine Minderheit anpassen, ohne Verwalter und ohne die Öffentlichkeit eines Insolvenzverfahrens.
- Prüfung des Zugangs zum Restrukturierungsrahmen und Wahl des richtigen Zeitpunkts
- Aufstellung des Restrukturierungsplans, Gruppenbildung und Abstimmung
- Stabilisierungsanordnung und gerichtliche Bestätigung des Plans
- Operative Begleitung der Umsetzung, auf Wunsch in einer Organfunktion
- Damit der Versicherungsschutz in dieser Phase erhalten bleibt, arbeiten wir mit unserem Fachbereich Versicherungsrecht
Die Führung behalten und unter Schutz sanieren
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und saniert unter Aufsicht eines Sachwalters. Das Verfahren setzt Vorbereitung voraus: Das Gericht muss erkennen können, dass die Fortführung finanziert ist.
- Prüfung der Voraussetzungen für Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan und Darstellung der Fortführungsfähigkeit
- Sanierungskonzept und Insolvenzplan für Gericht und Gläubigerausschuss
- Kommunikation mit Insolvenzgericht, Sachwalter und den wesentlichen Gläubigern
- Fortführung und Sonderkündigungsrechte bei Mietverhältnissen klärt unser Fachbereich Gewerbemietrecht
Personalabbau unter den Erleichterungen des Verfahrens
Im Verfahren gelten kürzere Kündigungsfristen und erleichterte Bedingungen für Betriebsänderungen. Die Verhandlungen mit dem Betriebsrat brauchen dennoch Zeit und gehören deshalb früh in den Zeitplan, nicht an dessen Ende.
- Interessenausgleich und Sozialplan unter den Erleichterungen der §§ 120 ff. InsO
- Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung zur Sicherung der Liquidität
- Betriebsübergang nach § 613a BGB bei der Übertragung von Betriebsteilen
- Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Haftung dafür
- Die arbeitsrechtliche Umsetzung führt unser Fachbereich Arbeitsrecht
Asset Deals aus der Krise und aus dem Verfahren
Ist eine Sanierung aus eigener Kraft nicht mehr möglich, erhält die übertragende Sanierung oft den gesunden Teil des Betriebs. Der Zeitdruck ist hoch, und die Prüfung muss die Risiken des Verfahrens mit abdecken.
- Strukturierung und Steuerung von Käufen und Verkäufen aus der Krise, einschließlich Bieterverfahren
- Legal Due Diligence mit Blick auf Anfechtungs- und Haftungsrisiken des Verfahrens
- Kauf- und Übernahmeverträge auf Käufer- und Verkäuferseite
- Zustimmung des Gläubigerausschusses und Abstimmung mit dem Verwalter oder Sachwalter
- Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung übernimmt unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
Position wahren, wenn ein Partner ausfällt
Die Insolvenz eines Kunden oder Lieferanten wirkt sofort auf laufende Aufträge, Lieferpflichten und offene Zahlungen. Wer in den ersten Tagen handelt, sichert seine Ware; wer wartet, steht mit einer Quote in der Tabelle.
- Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten, etwa Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Pfandrecht
- Anmeldung der Forderungen zur Tabelle innerhalb der Frist aus dem Eröffnungsbeschluss
- Vertretung in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
- Fortsetzung oder Beendigung von Lieferbeziehungen und Zahlungsmodalitäten im Antragsverfahren
- Die Gestaltung der Liefer- und Sicherungsbedingungen selbst betreut unser Fachbereich Handelsrecht
Rückforderungen des Verwalters abwehren
Verwalter fordern Zahlungen zurück, die lange vor dem Verfahren geleistet wurden. Für die Empfänger kommt das überraschend, und die Beträge sind erheblich. Vieles lässt sich mit Argumenten zur fehlenden Kenntnis abwehren.
- Prüfung des Anfechtungsgrundes und der Zeiträume nach den §§ 129 ff. InsO
- Verteidigung gegen den Vorwurf der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit
- Bargeschäft, Zahlungsvereinbarungen und Ratenzahlungen als Einwand
- Vorbeugende Gestaltung von Zahlungsmodalitäten im laufenden Geschäft
- Bei Bauvorhaben sichern wir Material und Bautenstand mit unserem Fachbereich Baurecht
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Antworten auf das Wichtigste
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Ab wann gilt eine Zahlungsunfähigkeit als drohend?
add
Wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von 24 Monaten betrachtet. Drohende Zahlungsunfähigkeit verpflichtet noch nicht zum Insolvenzantrag, eröffnet aber den Zugang zum Restrukturierungsrahmen und zur Eigenverwaltung.
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
add
Die Geschäftsführung muss den Antrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Die Fristen sind Höchstgrenzen, keine Schonfrist. Wer sie versäumt, riskiert persönliche Haftung und eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Insolvenzverfahren?
add
Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung vor der Insolvenz, solange das Unternehmen noch zahlungsfähig ist und nur die Zahlungsunfähigkeit droht. Mit einem Restrukturierungsplan können Forderungen einzelner Gläubigergruppen auch gegen den Willen einer Minderheit angepasst werden. Der Betrieb läuft ohne Verwalter weiter, das Verfahren ist nicht öffentlich im gleichen Maß wie eine Insolvenz.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz?
add
In der Regelinsolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und saniert unter Aufsicht eines Sachwalters. Voraussetzung ist eine sorgfältige Vorbereitung mit Eigenverwaltungsplanung, die dem Gericht zeigt, dass die Fortführung finanziert ist.
Was ist ein Sanierungsgutachten?
add
Eine Untersuchung, ob ein Unternehmen mit bestimmten Maßnahmen dauerhaft sanierungsfähig ist. Banken und Kreditversicherer verlangen es häufig, bevor sie Finanzierungen verlängern oder neue gewähren. In der Praxis orientieren sich solche Gutachten an anerkannten Standards der Wirtschaftsprüfung. Wir bereiten die rechtlichen Teile vor und begleiten die Verhandlungen mit den Finanzierern.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Sanierung?
add
Führt die Sanierung zu einer Betriebsänderung, etwa einem erheblichen Personalabbau oder der Schließung von Standorten, muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt und ein Sozialplan aufgestellt werden. Die Verhandlungen brauchen Zeit, deshalb gehören sie früh in den Zeitplan der Sanierung.
Werden die Löhne in der Insolvenz weitergezahlt?
add
Für bis zu drei Monate vor der Eröffnung des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld in Höhe des Nettolohns. Häufig wird es vorfinanziert, damit die Beschäftigten ohne Unterbrechung bezahlt werden und der Betrieb weiterläuft. Das ist in der Eigenverwaltung eines der wichtigsten Mittel zur Liquiditätssicherung.
Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?
add
Schriftlich beim Insolvenzverwalter, nicht beim Gericht, innerhalb der Frist aus dem Eröffnungsbeschluss. Anzugeben sind Grund und Betrag der Forderung, Belege sind beizufügen. Wer Eigentumsvorbehalte oder Sicherheiten hat, sollte diese getrennt und frühzeitig geltend machen, weil sie zu einer bevorzugten Befriedigung führen können.
Wie lange kann ein Insolvenzverwalter Zahlungen anfechten?
add
Das hängt vom Anfechtungsgrund ab. Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag sind besonders angreifbar. Bei vorsätzlicher Benachteiligung reicht der Zeitraum bis zu vier Jahre zurück, wenn die Zahlung eine geschuldete Leistung war, sonst bis zu zehn Jahre. Viele Anfechtungen lassen sich mit Argumenten zur fehlenden Kenntnis abwehren.
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