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Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Hannover. Marken, Werke und Reputation.

Wir melden Marken an, sichern Nutzungsrechte, setzen Schutzrechte durch und wehren unzulässige Berichte und Bewertungen ab.

Ikonisches rundes Schloss als geschütztes Designobjekt auf orangefarbenem Hintergrund
Markenschutz

Anmeldung, Verwaltung und Überwachung von Kennzeichen

Der teuerste Fehler im Markenrecht passiert vor der Anmeldung: Eine Marke, die bestehende Rechte verletzt, muss nach dem Marktstart wieder vom Markt. Die Recherche steht deshalb vor der Gestaltung, nicht danach.

  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen vor der Anmeldung
  • Anmeldung als deutsche Marke beim DPMA, als Unionsmarke beim EUIPO und international über die WIPO
  • Wahl der Markenform, von der Wortmarke über die Wort-Bild-Marke bis zur dreidimensionalen Marke
  • Titelschutz für Software, Publikationen und Medienprojekte
  • Markenüberwachung zur frühen Erkennung kollidierender Anmeldungen
  • Erschöpfung und Parallelimport im Vertrieb klärt unser Fachbereich Handelsrecht
Urheberrecht und Nutzungsrechte

Rechte an Texten, Bildern, Software und Design sichern

Das Urheberrecht entsteht formlos mit der Schöpfung und bleibt bei der schaffenden Person. Für Unternehmen entscheidet deshalb nicht der Schutz, sondern die Frage, ob sie die Nutzungsrechte in dem Umfang haben, den ihr Geschäft braucht.

  • Einräumung von Nutzungsrechten durch Agenturen, Freelancer und Dienstleister, einschließlich klarer Buy-out-Klauseln
  • Rechte an Software, Datenbanken, Fotografien und Webdesign
  • Ansprüche bei Verletzungen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
  • Urheberrecht und neue Technologien, etwa Trainingsdaten für KI-Modelle
  • Die Rechte an Arbeitsergebnissen von Beschäftigten bearbeitet unser Fachbereich Arbeitsrecht
Lizenzen und Medienverträge

Verwertung vertraglich ordnen

Wer Inhalte verwertet, braucht eine Kette von Rechten, die lückenlos ist. Fehlt ein Glied, steht die Verwertung, und das fällt meist erst auf, wenn der Sender, der Verlag oder der Käufer die Rechte prüft.

  • Lizenzverträge für Werknutzungen aller Art, national und international
  • Film und Fernsehen, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Ausstrahlung
  • Musik und Verlagswesen, einschließlich Künstler-, Autoren- und Vertriebsverträgen
  • Management-, Vermarktungs- und Agenturverträge
  • IP-Audit und die Übertragung der Schutzrechte bei Transaktionen begleitet unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
Wettbewerbs- und Werberecht

Marktauftritt prüfen, bevor er ausgeliefert wird

Das UWG setzt dem Marketing engere Grenzen, als es in der Kampagnenplanung meist erscheint. Eine Prüfung vor dem Launch kostet einen Bruchteil der Abmahnung danach, und sie hält den Termin.

  • Prüfung von Kampagnen, Claims, Verpackungen und Slogans vor der Veröffentlichung
  • Gewinnspiele, Rabattaktionen und Kundenbindungsprogramme
  • Besondere Vorgaben, etwa die Health-Claims-Verordnung und die Preisangabenverordnung
  • Abwehr eigener Abmahnungen und Verfolgung von Verstößen der Mitbewerber
  • Einwilligung in Werbung und die Grenzen nach § 7 UWG bearbeitet unser Fachbereich Datenschutz
Social Media und Influencer

Verträge und Kennzeichnung im digitalen Werbemarkt

Reichweite wird vermarktet, und damit gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts. Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein, und die Rechte an den Inhalten müssen geklärt sein, bevor sie gebucht werden.

  • Vermarktungs-, Multichannel- und Product-Placement-Verträge
  • Werbekennzeichnung und die Frage, wann eine Gegenleistung vorliegt
  • Corporate Influencing und der Einsatz eigener Beschäftigter als Gesicht der Marke
  • Rechteklärung bei Musik, Bildmaterial und fremden Inhalten
  • Plattformbedingungen und die Pflichten im E-Commerce bearbeitet unser Fachbereich IT-Recht
Reputation und Presserecht

Gegen unzulässige Berichte und Bewertungen vorgehen

Fast jeder äußerungsrechtliche Fall entscheidet sich an einer Frage: Tatsachenbehauptung oder Meinung. Unwahre Tatsachen sind angreifbar, Meinungen weitgehend geschützt. Diese Einordnung steht am Anfang, nicht das Schreiben.

  • Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf gegenüber Medienhäusern und Journalistinnen
  • Löschung rechtswidriger Äußerungen, gefälschter Rezensionen, Bilder und Videos auf Plattformen
  • Ansprüche auf Schadensersatz und Geldentschädigung
  • Beratung vor einer Veröffentlichung, einschließlich der Stellungnahme gegenüber der Redaktion
  • Bei Berichten über ein laufendes Ermittlungsverfahren stimmen wir uns mit unserem Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht ab
Veranstaltungsrecht

Events, Tourneen und Kulturprojekte absichern

In der Veranstaltungsbranche liegt das Risiko in der Absage. Wer Ausfall, Höhere Gewalt und Honorar im Vertrag geregelt hat, verhandelt im Ernstfall über Zahlen und nicht über die Rechtslage.

  • Veranstaltungs-, Tournee-, Gastspiel- und Booking-Verträge
  • Ausfallrisiko, Absage und die Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
  • Haftung für Personen- und Sachschäden auf der Veranstaltung
  • Behördliche Genehmigungen und Auflagen, einschließlich Lärmschutz und Sicherheitskonzept
  • Die Veranstaltungsausfall- und Haftpflichtdeckung prüft unser Fachbereich Versicherungsrecht
Abmahnung und Verletzungsprozess

Schutzrechte durchsetzen und Angriffe abwehren

Im gewerblichen Rechtsschutz entscheidet Geschwindigkeit. Für eine einstweilige Verfügung gilt bei vielen Gerichten eine Dringlichkeitsfrist von etwa einem Monat ab Kenntnis. Wer sie verstreichen lässt, verliert das schnelle Verfahren.

  • Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor DPMA und EUIPO
  • Abmahnung, modifizierte Unterlassungserklärung und die Abwehr überhöhter Vertragsstrafen
  • Einstweilige Verfügungen, auch zur Unterbindung von Verstößen auf Messen
  • Verletzungsprozesse auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Produktpiraterie
  • Grenzbeschlagnahme gefälschter Ware mit dem Zoll begleitet unser Fachbereich Transportrecht

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Häufige Fragen

Antworten
auf das Wichtigste

Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Frage stellen
Wie lange ist eine eingetragene Marke geschützt?
add

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag, danach kann der Schutz beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Durchsetzung ist, dass die Marke nach Ablauf der ersten fünf Jahre auch tatsächlich benutzt wird. Eine ungenutzte Marke kann auf Antrag gelöscht werden.

Deutsche Marke oder Unionsmarke?
add

Das hängt davon ab, wo Sie tätig sind. Eine deutsche Marke schützt nur in Deutschland und ist günstiger, eine Unionsmarke schützt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit einer Anmeldung. Wird eine Unionsmarke angegriffen, kann sie für die ganze Union fallen. Für viele Unternehmen ist eine Kombination sinnvoll.

Muss ich ein Werk anmelden, damit es urheberrechtlich geschützt ist?
add

Nein. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung, ohne Anmeldung und ohne Register. Es schützt etwa Texte, Fotografien, Grafiken und Software. Entscheidend für Unternehmen ist, dass sie sich die Nutzungsrechte von Mitarbeitenden, Agenturen und Freelancern vertraglich im benötigten Umfang einräumen lassen.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
add

Nicht ungeprüft. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst oder mit überhöhten Vertragsstrafen versehen. Oft ist eine geänderte Erklärung der richtige Weg, manchmal ist die Abmahnung unberechtigt. Die gesetzte Frist ist kurz, deshalb sollte die Prüfung sofort beginnen.

Wie schnell muss ich gegen eine Markenverletzung vorgehen?
add

Wer eine einstweilige Verfügung will, muss zügig handeln. Viele Gerichte sehen die Dringlichkeit nur als gewahrt an, wenn der Antrag innerhalb von etwa einem Monat ab Kenntnis der Verletzung gestellt wird. Wer länger wartet, bleibt auf das Hauptsacheverfahren verwiesen, das deutlich länger dauert.

Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?
add

Wenn sie unwahre Tatsachen enthält, eine unzulässige Schmähung ist oder kein tatsächlicher Kontakt zum Bewertenden bestand, häufig ja. Die Plattform muss eine konkrete Beanstandung prüfen und die Bewertung bei einem Rechtsverstoß entfernen. Eine bloß kritische Meinung ist dagegen in der Regel hinzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?
add

Eine Tatsachenbehauptung lässt sich beweisen oder widerlegen, eine Meinung ist eine Bewertung. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig, Meinungen sind weitgehend geschützt, bis sie in Schmähkritik übergehen. Die Abgrenzung entscheidet in fast jedem äußerungsrechtlichen Fall über Erfolg oder Misserfolg.

Wie schnell muss ich eine Gegendarstellung verlangen?
add

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, und innerhalb der Höchstfrist des jeweiligen Landespressegesetzes. Die Gegendarstellung muss sich auf Tatsachen beschränken und darf nicht länger sein als der beanstandete Text. Sie ersetzt keine Unterlassung, beides kann nebeneinander verlangt werden.

Wann muss ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden?
add

Wenn für den Beitrag eine Gegenleistung geflossen ist, etwa Geld, Produkte oder Rabatte, oder wenn er vor allem der Förderung eines fremden Unternehmens dient. Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Unterbleibt sie, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

Was kann ich tun, wenn ein Medium über ein laufendes Ermittlungsverfahren berichtet?
add

Eine Verdachtsberichterstattung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Es braucht einen Mindestbestand an Beweistatsachen, eine ausgewogene Darstellung und in der Regel eine Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Veröffentlichung. Fehlt eines davon, kommt eine Unterlassung in Betracht. Parallel stimmen wir uns mit der Verteidigung im Strafverfahren ab.

Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei activelaw

01

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

02

Unsere Arbeitsweise

Wir beraten und vertreten Sie bis zum Abschluss Ihres Anliegens und sagen Ihnen offen, wenn sich unsere Einschätzung im Verlauf ändert.

03

Ihre Chancen

Unsere Rechtsanwält:innen ordnen Ihre Erfolgsaussichten ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall.