Bankrecht in Hannover. Von der Kreditlinie bis zur Sicherheit.
Wir strukturieren Finanzierungen, prüfen Kreditverträge und begleiten Unternehmen, Projektentwickler und Finanzdienstleister in Haftungsfragen.

Strukturierung komplexer Unternehmens- und Projektfinanzierungen
Die Realisierung großvolumiger Investitionen erfordert flexible und rechtlich austarierte Finanzierungsstrukturen. Ob klassischer Bankkredit oder landesverbürgtes Darlehen: Wir übernehmen die rechtliche Konzeption, die Vorbereitung von Bürgschaftsanträgen und die Erstellung der Kreditdokumentation.
- Kredit- und Kreditsicherungsverträge bei großvolumigen Konsortialfinanzierungen, etwa unter Einbindung von Landesbanken, Sparkassen und Förderbanken als Agent oder Sicherheitentreuhänder
- Prüfung, Verhandlung und Optimierung von Darlehensverträgen, Schuldscheindarlehen und mezzaninen Finanzierungsformen
- Regelungen zur Entscheidungsfindung im Bankenkonsortium, die im Krisenfall oft wichtiger sind als der Zinssatz
- Bei Kriseninvestitionen und Restrukturierungsdarlehen arbeiten wir mit unserem Fachbereich Insolvenzrecht zusammen, um den Liquiditätszufluss auch in kritischen Phasen abzusichern
Prüfung von Kreditverträgen und Vermeidung von Haftungsrisiken
Ein Darlehensvertrag bindet Unternehmen oft über Jahre und ist mit weitreichenden Pflichten verbunden. Unterschätzt werden meist die Klauseln zu Zinsanpassung, Sicherheitenbestellung und Nachbesicherung. Wir analysieren die Verträge vor dem Abschluss.
- Prüfung gewerblicher Darlehensverträge auf unangemessene Klauseln, überhöhte Zinssätze und versteckte Entgelte
- Gestaltung und Verhandlung von Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Sicherungsübereignung, Bürgschaft und harter Patronatserklärung
- Beratung zur Haftungsvermeidung für Geschäftsführung und Gesellschafter:innen bei persönlichen Bürgschaften
- Verhandlung von Finanzkennzahlen, Ausschüttungssperren und Informationspflichten
- Bei Immobilienprojekten stimmen wir Baufortschritt und Mittelabfluss mit unserem Fachbereich Baurecht ab
Finanzierung von Unternehmenskäufen und Infrastrukturvorhaben
Die Finanzierung eines Unternehmenskaufs oder eines großen Infrastrukturvorhabens richtet sich nach dem Zahlungsstrom, den das Zielobjekt erwirtschaftet. Daraus ergeben sich die Kennzahlen, die der Kreditvertrag als Auflage festhält, und der Umfang der Sicherheiten.
- Akquisitionsdarlehen einschließlich Leveraged-Buy-Out-Strukturen, Mezzanine-Kapital und Verkäuferdarlehen
- Bestellung von Kreditsicherheiten, insbesondere Verpfändung von Geschäftsanteilen, Globalzession und Grundschuld, einschließlich der Grenzen aus dem Verbot der Einlagenrückgewähr
- Projektfinanzierungen von der Strukturierung bis zum Financial Close, etwa beim Glasfaserausbau
- Finanzierung einzelner Wirtschaftsgüter wie Spezialmaschinen und Fuhrparks, abgestimmt mit dem Transportrecht
- Wie die Finanzierung im Unternehmenskaufvertrag abgesichert wird, behandelt unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
Sicherung der Handlungsfähigkeit im Sanierungsfall
In wirtschaftlich schwierigen Phasen entscheidet das Liquiditätsmanagement über den Fortbestand. Wir führen die Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und Kreditversicherern, um Finanzierungslinien zu stabilisieren.
- Moderation und Verhandlungsführung zwischen Unternehmen, Gesellschafter:innen und Finanzpartnern
- Beantragung von Landesbürgschaften und staatlichen Fördermitteln zur Überbrückung von Engpässen
- Strukturierung von Sanierungsdarlehen und Überbrückungskrediten, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden
- Stillhaltevereinbarungen und Nachbesicherung, wenn die Bank eine Kündigung erwägt
- Finanzrechtliche Untermauerung von Sanierungskonzepten, etwa nach dem StaRUG, gemeinsam mit dem Insolvenzrecht
Haftung für Beratung und für Angaben im Prospekt
Wer Kapital einsammelt oder Anlagen empfiehlt, haftet für das, was gesagt und was weggelassen wurde. Der Maßstab ist streng: Die Beratung muss zum Produkt und zur Person passen, und der Prospekt muss ein zutreffendes Bild der wesentlichen Risiken geben. Wir vertreten beide Seiten.
- Prüfung von Beratungs- und Vermittlungsvorgängen auf anlage- und anlegergerechte Beratung
- Offenlegung von Rückvergütungen und Innenprovisionen und die Folgen ihres Verschweigens
- Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Prospekte und Informationsblätter
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen einschließlich der Verjährungsfragen
- Begleitung von Emittenten bei der Erstellung und Prüfung der Unterlagen
Rückforderung unwirksam erhobener Entgelte
Der Bundesgerichtshof hat mehrere Klauseln verworfen, mit denen Banken Entgelte einseitig erhöht oder Zinsen angepasst haben. Was auf dieser Grundlage gezahlt wurde, lässt sich zurückfordern. Für Unternehmen summiert sich das über Jahre zu erheblichen Beträgen.
- Prüfung von Kontoauszügen und Preisverzeichnissen auf unwirksam erhobene Entgelte
- Rückforderung von Kontoführungs-, Bearbeitungs- und Verwahrentgelten
- Prüfung von Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Darlehen und Sparverträgen
- Berechnung der Ansprüche und Wahrung der Verjährungsfristen
- Außergerichtliche Geltendmachung und, wo nötig, Klage
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Antworten auf das Wichtigste
Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Muss ein Geschäftsführer persönlich für Kredite seiner Gesellschaft bürgen?
add
Rechtlich muss er das nicht, Banken verlangen es bei mittelständischen Unternehmen aber häufig. Eine Bürgschaft verpflichtet das Privatvermögen, oft über das Ausscheiden aus der Geschäftsführung hinaus. Wir prüfen vor der Unterschrift Umfang, Höchstbetrag und Kündigungsmöglichkeiten und verhandeln, wo möglich, eine zeitliche oder betragsmäßige Begrenzung.
Was ist ein Konsortialkredit?
add
Ein Kredit, den mehrere Banken gemeinsam gewähren, meist bei größeren Finanzierungsvolumen. Eine Bank übernimmt als Agent die Verwaltung, die Sicherheiten hält häufig ein Sicherheitentreuhänder für alle. Der Vertrag regelt, wie die Banken untereinander entscheiden, das ist für das Unternehmen im Krisenfall oft wichtiger als der Zinssatz.
Kann ich einen gewerblichen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
add
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Festzinsdarlehen verlangt die Bank für die vorzeitige Rückzahlung in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob und in welcher Höhe sie berechtigt ist, lässt sich an der Berechnung und am Vertragstext prüfen. Bei variablen Zinsen ist eine Kündigung meist leichter möglich.
Kann man zu Unrecht gezahlte Bankentgelte zurückfordern?
add
In vielen Fällen ja. Der Bundesgerichtshof hat mehrere Klauseln für unwirksam erklärt, nach denen Banken Entgelte ohne ausdrückliche Zustimmung erhöhen durften. Was auf dieser Grundlage gezahlt wurde, kann zurückgefordert werden, soweit die Ansprüche nicht verjährt sind. Wir prüfen den Einzelfall anhand der Kontoauszüge und des Schriftverkehrs.
Was tun, wenn die Bank in der Krise Kredite kündigen will?
add
Früh verhandeln. Banken kündigen selten ohne Vorlauf, meist gehen Gespräche über Nachbesicherung oder ein Sanierungskonzept voraus. Wer in dieser Phase ein belastbares Konzept vorlegt, erhält häufig eine Stillhaltevereinbarung. Wir begleiten diese Gespräche gemeinsam mit dem Fachbereich Insolvenzrecht.
Wann haftet eine Bank für eine falsche Anlageberatung?
add
Wenn sie nicht anlage- und anlegergerecht beraten hat, also das Produkt nicht zu den Kenntnissen, der Risikobereitschaft und dem Anlageziel passte oder Risiken nicht verständlich dargestellt wurden. Rückvergütungen muss die Bank offenlegen. Entscheidend ist im Streit meist die Dokumentation des Beratungsgesprächs.
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