IT-Recht in Hannover. Verträge, Projekte und Sicherheit.
Wir gestalten IT-Verträge, begleiten Softwareprojekte und digitale Geschäftsmodelle und führen Sie durch Sicherheitsvorfälle und die Vorgaben von NIS-2.

Software, Cloud und Systemintegration vertraglich ordnen
Standardverträge scheitern im IT-Bereich an der technischen Tiefe und an der Verteilung der Risiken. Wir ordnen Leistungspflichten und Haftung ausdrücklich zu, damit im Streitfall nicht die Auslegung entscheidet.
- SaaS-, Cloud- und IaaS-Verträge mit belastbaren Service-Level-Agreements
- IT-Einkauf, Systemhausverträge und Wartungsvereinbarungen für Hardware
- Einräumung von Nutzungsrechten, Zugang zum Quellcode und Hinterlegung über ein Escrow
- Lizenzaudits und der Einsatz von Open-Source-Software, einschließlich der Copyleft-Pflichten
- Das Urheberrecht am Code und an der Datenbank betreut unser Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz
Laufende Projekte begleiten, gescheiterte aufarbeiten
Ein Softwareprojekt scheitert selten an der Technik allein. Es scheitert daran, dass niemand festgehalten hat, was geliefert werden sollte. Wer das Projekt mitdokumentiert, hat später eine Grundlage, ganz gleich auf welcher Seite.
- Agile und klassische Entwicklungsverträge, auch nach Scrum, und die Festlegung von Anforderungen im Projekt
- Abnahme, Mängelrechte und der Umgang mit Teilabnahmen
- Begleitung laufender Projekte, Eskalation und Änderungsverfahren
- Vertretung bei gescheiterten Projekten, einschließlich Kündigung, Rückabwicklung und Schadensersatz
- Bei Insolvenz des Anbieters sichern wir Quellcode und Nutzungsrechte mit unserem Fachbereich Insolvenzrecht
Webshops und B2B-Marktplätze rechtssicher aufstellen
Digitale Schnittstellen sind dicht reguliert, von den Informationspflichten über das Fernabsatzrecht bis zur Barrierefreiheit. Ein Fehler im Checkout ist kein Detail, sondern eine Abmahnung.
- AGB für B2B und B2C, Impressum und die Pflichtangaben komplexer Plattformmodelle
- Gestaltung des Checkout, Zahlungsarten und die Pflichten aus dem Fernabsatzrecht
- Prüfung digitaler Angebote auf Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Plattformmodelle mit mehreren Beteiligten, einschließlich der Vertriebsstrukturen aus dem Handelsrecht
- Datenschutzerklärung, Einwilligung und Cookie-Banner bearbeitet unser Fachbereich Datenschutz
Vorfälle beherrschen und Pflichten erfüllen
Bei einem Angriff entscheiden die ersten Stunden über den Umfang des Schadens. Gleichzeitig laufen Meldefristen, und wer sie versäumt, macht aus einem technischen Vorfall einen rechtlichen. Wir arbeiten im Krisenstab mit.
- Aufbau von Notfallplänen, die die Meldefristen von Anfang an mit abbilden
- Begleitung des Vorfalls selbst, von der Bewertung bis zur Kommunikation
- Prüfung der Organisation an den Vorgaben von NIS-2 und den nationalen Vorschriften zur IT-Sicherheit
- Abwehr von Schadensersatzforderungen betroffener Kunden und Lieferanten
- Strafanzeige und gerichtsverwertbare Beweissicherung übernimmt unser Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht
Digitale Werte beim Unternehmenskauf bewerten
Bei vielen Transaktionen liegt der Wert in Lizenzen, Quellcode und Datenbanken. Eine ungeklärte Rechtekette mindert den Preis oder wird nach dem Vollzug zum Haftungsfall, und beides fällt erst in der Prüfung auf.
- IT-Due-Diligence mit Blick auf Lizenzbestand, Wartungsverträge und Abhängigkeiten
- Prüfung der Inhaberschaft an Quellcode, Schutzrechten und geschützten Datenbanken
- Bewertung technischer Altlasten und offener Sicherheitsfragen
- IT-bezogene Garantien und Klauseln im Unternehmenskaufvertrag
- Die Transaktion selbst führt unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
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Antworten auf das Wichtigste
Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Was gehört in einen Softwareentwicklungsvertrag?
add
Eine klare Beschreibung der Leistung und des Vorgehens, Regelungen zu Abnahme und Mängeln, die Einräumung der Nutzungsrechte einschließlich des Quellcodes sowie Haftung und Vergütung. Bei agiler Entwicklung kommt hinzu, wie Anforderungen während des Projekts festgelegt und geändert werden. Unklare Regelungen zu den Nutzungsrechten sind die häufigste Ursache späterer Streitigkeiten.
Wem gehört der Quellcode nach einem Entwicklungsprojekt?
add
Das Urheberrecht bleibt beim Entwicklungshaus, übertragen werden können nur Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erhält der Auftraggeber nur das, was für den vertraglich vorgesehenen Zweck nötig ist, oft also kein Recht zur Änderung und keinen Zugang zum Quellcode. Beides muss im Vertrag stehen.
Welche Risiken bringt der Einsatz von Open-Source-Software?
add
Vor allem Copyleft: Manche Lizenzen verlangen, dass abgeleitete Software unter derselben Lizenz und mit Quellcode weitergegeben wird. Wer solche Komponenten in ein eigenes Produkt einbindet, kann es dadurch offenlegen müssen. Ein Lizenzaudit vor der Auslieferung klärt, welche Komponenten mit welchen Pflichten im Produkt stecken.
Was ist ein Quellcode-Escrow und wann hilft es?
add
Die Hinterlegung des Quellcodes bei einer neutralen Stelle, die ihn herausgibt, wenn festgelegte Fälle eintreten, etwa die Insolvenz des Anbieters oder das Ende der Pflege. Es hilft nur, wenn die Herausgabefälle genau beschrieben sind und der hinterlegte Stand regelmäßig aktualisiert wird.
Wer fällt unter NIS-2?
add
Mittlere und große Unternehmen in den erfassten Sektoren, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder zehn Millionen Euro Jahresumsatz, dazu unabhängig von der Größe bestimmte kritische Einrichtungen. Betroffene müssen sich registrieren, ein Risikomanagement betreiben und Vorfälle melden. Für die Umsetzung haftet die Leitung.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
add
Seit dem 28. Juni 2025 müssen unter anderem Onlineshops und digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern barrierefrei sein. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter.
So arbeiten wir bei activelaw
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Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
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Wir beraten und vertreten Sie bis zum Abschluss Ihres Anliegens und sagen Ihnen offen, wenn sich unsere Einschätzung im Verlauf ändert.
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