Laut Bitkom gehen über 40 % der Unternehmen davon aus, dass Beschäftigte private KI-Tools im Job nutzen. Oft werden dabei sogar Firmendaten in private Accounts kopiert. Dr. Anton Barrein, Partner bei activelaw, hat darüber mit Florian Gontek vom SPIEGEL gesprochen. Die arbeitsrechtliche Lage ist aus seiner Sicht derzeit paradox.
Wo die arbeitsrechtliche Lage steht
Arbeitgeber sind oft machtlos
Ohne klare Regel lässt sich kaum ein Verstoß beweisen. Eine Kündigung wegen KI-Nutzung ist nach Barreins Einschätzung im Moment noch extrem schwer durchzusetzen.
Unwissenheit schützt, aber nicht mehr lange
Wer Kundendaten an die private Mailadresse schickt, riskiert die fristlose Kündigung. Dazu gibt es gefestigte Rechtsprechung. Bei KI ist dagegen offen, ob Beschäftigte wissen müssen, wohin ihr Prompt fließt. Barrein erwartet bald die ersten Entscheidungen.
Die Position macht den Unterschied
Die Lageristin, die zufällig an die Rezeptur kommt, ist anders zu bewerten als der Entwickler. Für Datenschutzbeauftragte und Juristen wird die Luft deutlich dünner.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Festlegen, welche Tools erlaubt sind. Bewährt hat sich ein Ampelsystem aus Grün, Gelb und Rot.
- Festlegen, welche Daten tabu sind.
- Eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte einführen.
- Den Betriebsrat einbinden, wo es ihn gibt.
- Schulen. Die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 KI-VO gilt ohnehin.
Eine KI-Richtlinie ist aus Barreins Sicht kein Bürokratieprojekt. Sie ist in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, Verstöße überhaupt sanktionieren und ungewollten Datenabfluss proaktiv verhindern zu können.
Was Beschäftigte tun sollten
Sie sollten im Zweifel vorher fragen. Damit geben sie die Verantwortung ab und gestalten nachhaltige Prozesse.
Quelle
Das vollständige Interview ist beim SPIEGEL erschienen (SPIEGEL+): KI im Arbeitsalltag: Wann heimliche Nutzung den Job kosten kann


