activelawFachbereiche
Luftrecht

Luftrecht: Eine Branche. Eine Anwaltsboutique.

Beratung an der Schnittstelle von Recht, Technik und Luftfahrtindustrie. Wir kennen Ihre Branche und sprechen Ihre Sprache.

Flugzeugtransaktionen

Vom Letter of Intent bis zum Closing

Wir strukturieren An- und Verkäufe von Business Jets, Helikoptern und kommerziellen Flugzeugen, auch grenzüberschreitend. Der Ablauf ist standardisiert, die Fallstricke liegen in der Abstimmung von Kaufvertrag, technischer Prüfung, Treuhand und Registereintrag.

  • Kaufverträge über Luftfahrzeuge, im internationalen Geschäft als Aircraft Purchase Agreement (APA)
  • Technische Prüfung vor dem Kauf (Pre-Purchase Inspection) und Abwicklung über ein Treuhandkonto (Escrow)
  • Registrierung und Eigentumsübertragung, einschließlich Löschung aus dem bisherigen Register
  • Beurkundung und Beglaubigung im eigenen Notariat, wo die Struktur es verlangt
Miet- und Halterschaftsverträge

Leasing, Halterschaft und operative Nutzung

Wir gestalten Dry-Lease, Wet-Lease, ACMI und Halterschaftsverträge entlang der EASA-Regularien und ordnen Pflichten, Haftung und Einsatzgrenzen ausdrücklich zu. Wer als Betreiber gilt, entscheidet über Zulassung, Versicherung und Verantwortung im Schadensfall.

  • Dry-Lease mit Rückgabezustand (Return Conditions), Instandhaltungsrücklagen und Versicherungsklauseln
  • Wet-Lease und ACMI einschließlich der Zuordnung der betrieblichen Verantwortung
  • Halterschaftsmodelle für Eigentümer, Family Offices und Betreiber
  • Abgrenzung von gewerblichem und nicht gewerblichem Betrieb
Flugzeugfinanzierungen

Finanzierungsstrukturen für Käufer, Banken und Lessoren

Wir strukturieren Asset-Backed Loans, Finance Lease, Operating Lease und Sale-and-Lease-Back. Die Dokumentation muss zum Kaufvertrag und zum Sicherheitenpaket passen, sonst steht der Mittelabfluss zum Closing nicht.

  • Darlehens- und Leasingdokumentation, abgestimmt auf den Kaufvertrag
  • Sale-and-Lease-Back zur Freisetzung von gebundenem Kapital
  • Abstimmung mit unserem Fachbereich Bankrecht
  • Begleitung bis zur Auszahlung zum Closing
Regulierung von Versicherungsschäden

Kasko, Kriegsrisiko und Haftpflicht

Wir verhandeln die Regulierung unmittelbar mit Versicherern (Underwritern) und Sachverständigen (Loss Adjustern) und führen Ansprüche aus Kasko-, Haftpflicht- und Nutzungsausfallschäden. Wichtig ist der erste Schritt: Was in den ersten Tagen dokumentiert wird, bestimmt später die Höhe der Zahlung.

  • Kaskoschäden einschließlich Bodenschäden (Hull All-Risk und Ground Damage)
  • Nutzungsausfall und merkantiler Minderwert (Loss of Use, Diminution in Value)
  • Rückgriff gegen Wartungsbetriebe und Dritte (Subrogation)
  • Abstimmung mit unserem Fachbereich Versicherungsrecht
Besicherung von Finanzierungen

Register, Pfandrechte und internationale Sicherheiten

Wir bestellen und registrieren Sicherheiten an Luftfahrzeugen. In Deutschland ist das Registerpfandrecht nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen der übliche Weg, international kommen Mortgages, IDERA und Sicherheiten nach dem Übereinkommen von Kapstadt hinzu.

  • Registerpfandrecht am Luftfahrzeug, eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig
  • Mortgages nach ausländischem Recht, etwa New York Law
  • Internationale Sicherheiten nach dem Übereinkommen von Kapstadt, soweit die beteiligten Staaten Vertragsstaaten sind
  • Hinterlegung einer unwiderruflichen Löschungsvollmacht (IDERA)
Pilotenanstellungsverträge

Anstellung, Schulung und Einsatzplanung der Crew

Wir gestalten Anstellungs- und Einsatzverträge für fliegendes Personal, von der Musterberechtigung über die Rückzahlung von Schulungskosten bis zum Einsatz über mehrere Betriebsgenehmigungen hinweg. Die arbeitsrechtliche Prüfung übernimmt unser Fachbereich Arbeitsrecht.

  • Anstellungsverträge für Pilot:innen und Kabinenpersonal
  • Rückzahlungsklauseln für Musterberechtigungen (Type Rating, Training Bond) und ihre Grenzen
  • Einsatzplanung, Flugdienstzeiten und Crew Sharing über mehrere Gesellschaften
  • Grenzüberschreitende Beschäftigung und die Frage des anwendbaren Rechts

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Häufige Fragen

Antworten
auf das Wichtigste

Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

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Was kostet die Begleitung eines Flugzeugkaufs?
add

Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert oder nach einer Vereinbarung über Stunden- oder Festhonorar. Bei Transaktionen ist eine Honorarvereinbarung üblich, weil der Aufwand sich besser an den Verfahrensschritten als am Kaufpreis bemisst. Den Rahmen nennen wir mit der Ersteinschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen Dry Lease und Wet Lease?
add

Beim Dry Lease wird nur das Luftfahrzeug überlassen, Besatzung, Wartung und Versicherung stellt der Mieter. Beim Wet Lease stellt der Vermieter das Flugzeug mit Besatzung, Wartung und Versicherung, oft als ACMI bezeichnet. Die Wahl entscheidet darüber, wer als Betreiber gilt und wer die luftrechtliche Verantwortung trägt.

Wie lange dauert ein Flugzeugkauf vom Letter of Intent bis zum Closing?
add

Üblich sind vier bis zwölf Wochen. Den größten Block nimmt die technische Prüfung vor dem Kauf ein, dazu kommen Finanzierung, Versicherung und der Registerwechsel. Verzögerungen entstehen meist dort, wo Befunde aus der Prüfung neu verhandelt werden müssen.

Wie wird ein Flugzeug in Deutschland als Kreditsicherheit eingesetzt?
add

Über ein Registerpfandrecht nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen. Es wird im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen, das beim Amtsgericht Braunschweig geführt wird, und setzt die Eintragung des Luftfahrzeugs in die Luftfahrzeugrolle voraus. Bei international eingesetzten Flugzeugen kommen Sicherheiten nach ausländischem Recht hinzu.

Was ist bei einem Kaskoschaden als Erstes zu tun?
add

Den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden und den Zustand dokumentieren, bevor Arbeiten beginnen. Was in den ersten Tagen an Fotos, Befunden und Betriebsdaten gesichert wird, bestimmt später die Höhe der Zahlung und die Aussicht auf einen Rückgriff gegen den Wartungsbetrieb.

Darf ein Pilot zur Rückzahlung der Schulungskosten verpflichtet werden?
add

Ja, unter engen Voraussetzungen. Die Klausel muss die Bindungsdauer an den Kosten ausrichten, anteilig abschmelzen und darf nicht greifen, wenn der Arbeitgeber die Beendigung zu vertreten hat. Klauseln ohne diese Staffelung halten einer Kontrolle in der Regel nicht stand.

Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei activelaw

01

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

02

Unsere Arbeitsweise

Wir beraten und vertreten Sie bis zum Abschluss Ihres Anliegens und sagen Ihnen offen, wenn sich unsere Einschätzung im Verlauf ändert.

03

Ihre Chancen

Unsere Rechtsanwält:innen ordnen Ihre Erfolgsaussichten ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall.