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Yachtrecht

Yachtrecht in Hannover. Vom Bauvertrag bis zum Verkauf.

Wir begleiten Bau, Erwerb, Finanzierung, Betrieb und Verkauf von Yachten in international geprägten Strukturen, von Hannover aus.

Drei Personen im Gespräch an Bord einer Yacht im Hafen
Yachtbauverträge

Vom Entwurf bis zur Ablieferung

Der Bau einer Individual- oder Superyacht bindet über Jahre erhebliche Mittel. Die Standardverträge der Werften sind einseitig, und der Streit entsteht regelmäßig an den Meilensteinzahlungen und an den Nachträgen.

  • Bauverträge auf Basis modifizierter SAJ- oder NEWBUILDCON-Muster, mit Zahlungen am tatsächlichen Baufortschritt
  • Refund Guarantees zur Absicherung der Anzahlungen
  • Steuerung der Nachträge, damit Änderungen nicht zur offenen Preisposition werden
  • Abstimmung zwischen Eignern, baubegleitenden Gutachtern, Designern, Projektleitung und Werft
  • Die Gestaltung der Liefer- und Zulieferverträge begleitet unser Fachbereich Handelsrecht
An- und Verkauf

Transaktionen im Sekundärmarkt absichern

Beim Kauf einer gebrauchten Yacht entstehen die Risiken an zwei Stellen: in der technischen Prüfung und im Eigentumsnachweis. Ein lückenhafter Nachweis blockiert später die Eintragung, und ein fehlerhaft geführter Survey nimmt jede Grundlage für eine Minderung.

  • MYBA-Kaufverträge, angepasst an den konkreten Kauf und an die Klauseln zum Gewährleistungsausschluss
  • Pre-Purchase Survey und Sea Trial, einschließlich der Rechte bei festgestellten Mängeln
  • Closing über Bill of Sale, Löschung aus dem bisherigen Register und Freigabe bestehender Hypotheken
  • Abwicklung über ein Treuhandkonto
  • Bei Register-, Finanzierungs- und Versicherungsfragen arbeiten wir mit unserem Fachbereich Luftrecht, wo dieselben Strukturen greifen
Finanzierung und Sicherheiten

Vor- und Nachlieferungsfinanzierung strukturieren

Die Finanzierung einer Großyacht verlangt Kenntnis des maritimen Marktes und der internationalen Sicherheitenrechte. Wir arbeiten auf Eigner- und auf Kreditnehmerseite mit international tätigen Privatbanken.

  • Darlehens- und Konsortialverträge, zugeschnitten auf die Zahlungsströme des Projekts
  • Bestellung und Eintragung von Schiffshypotheken im Register des Flaggenstaates
  • Verpfändung von Versicherungs- und Charteransprüchen sowie Bankgarantien
  • Anpassung und Restrukturierung bestehender Finanzierungen in schwierigen Marktphasen
  • Die Kreditdokumentation selbst bearbeitet unser Fachbereich Bankrecht
Eigentums- und Halterstruktur

Flagge, Register und Mehrwertsteuer

Die Wahl von Flagge und Halterstruktur wirkt auf Steuer, Zoll, Technik und Besatzung gleichzeitig. Sie sollte vor dem Kauf fallen, weil sich ein Register später nur mit Aufwand wechseln lässt und die Hypothek daran hängt.

  • Konzeption von Halterstrukturen über Zweckgesellschaften, auch in Malta, auf den Cayman Islands oder im Vereinigten Königreich
  • Mehrwertsteuer und Zoll, einschließlich der vorübergehenden Verwendung
  • Wahl der Flagge und des Registers mit Blick auf Technik, Besatzung und gewerbliche Nutzung
  • Wechsel der Flagge und die Übertragung bestehender Hypotheken
  • Die Gesellschaften und ihre Organe betreut unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
Charter und Crew

Gewerbliche Nutzung und die Verträge der Besatzung

Wer chartert, betreibt ein Gewerbe. Daran hängen der Vorsteuerabzug, die Anforderungen an das Schiff und die Pflichten gegenüber der Besatzung nach dem Seearbeitsübereinkommen.

  • Gestaltung gewerblicher Charterstrukturen und der Nachweise für den Vorsteuerabzug
  • Charterverträge auf Basis der MYBA-Muster, einschließlich Ausfall und Haftung
  • Heuerverträge für Kapitän und Besatzung nach dem Seearbeitsübereinkommen
  • Abgrenzung zu den Verträgen externer Yachtmanager
  • Die arbeitsrechtliche Prüfung übernimmt unser Fachbereich Arbeitsrecht
Refit und Modifikation

Generalüberholung und Umbau rechtssicher führen

Ein umfassendes Refit ist in der Steuerung nicht einfacher als ein Neubau. Was zusätzlich nötig ist, zeigt sich oft erst während der Arbeiten, weshalb das Verfahren für Zusatzaufträge und deren Preise vorher im Vertrag stehen muss.

  • Werk- und Modifikationsverträge mit Werften und Zulieferern
  • Leistungsumfang, Garantien für neu eingebaute Komponenten und Haftungsgrenzen
  • Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung, auch für entgangene Chartereinnahmen
  • Verfahren und Preisbildung für Zusatzaufträge
  • Schäden während der Werftliegezeit reguliert unser Fachbereich Versicherungsrecht

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Häufige Fragen

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auf das Wichtigste

Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

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Wie werden Anzahlungen beim Yachtneubau abgesichert?
add

Üblich ist eine Refund Guarantee, also eine Bankgarantie der Werft, die die geleisteten Raten absichert, falls die Werft den Bau nicht vollendet. Daneben sollten die Zahlungen an nachprüfbare Baufortschritte gekoppelt sein. Beides muss im Bauvertrag stehen, bevor die erste Rate fließt.

Was ist ein MYBA-Kaufvertrag?
add

Ein Mustervertrag der MYBA, des internationalen Verbands der Yachtmakler, der im Handel mit gebrauchten Yachten weit verbreitet ist. Er regelt den Ablauf vom Angebot über die Probefahrt und die technische Prüfung bis zur Übergabe. Weil er auf englischem Recht aufbaut und viele Wahlmöglichkeiten enthält, lohnt die Anpassung an den konkreten Kauf.

Warum ist die Wahl der Flagge so wichtig?
add

Mit der Flagge entscheidet sich, welches Recht für die Yacht gilt, welches Register sie führt, welche technischen und arbeitsrechtlichen Vorschriften für Besatzung und Betrieb gelten und ob eine gewerbliche Vercharterung möglich ist. Auch Finanzierung und Hypothek hängen am Register. Die Entscheidung sollte vor dem Kauf fallen, nicht danach.

Wie wird eine Yacht als Kreditsicherheit eingesetzt?
add

Über eine Schiffshypothek, die im Schiffsregister des Flaggenstaates eingetragen wird. Daneben lassen sich Banken regelmäßig die Ansprüche aus den Versicherungen und aus Charterverträgen abtreten. Bei einem Flaggenwechsel oder Verkauf muss die Hypothek gelöscht oder übertragen werden, bevor das neue Register eintragen kann.

Wann fällt beim Yachtkauf Mehrwertsteuer an?
add

Das hängt vom Ort der Lieferung, von der Flagge und von der Nutzung ab. Eine Yacht im freien Verkehr der EU ist grundsätzlich versteuert; wird sie von einer Person außerhalb der EU genutzt, kommt die vorübergehende Verwendung mit befristeter Abgabenfreiheit in Betracht. Bei gewerblicher Vercharterung ist der Vorsteuerabzug möglich, aber an Nachweise gebunden.

Was sollte ein Refit-Vertrag regeln?
add

Den genauen Leistungsumfang, einen Zeitplan mit Vertragsstrafen bei Verzögerung, die Haftung der Werft und Garantien für neu eingebaute Komponenten. Weil sich beim Refit oft erst während der Arbeiten zeigt, was zusätzlich nötig ist, gehört ein klares Verfahren für Zusatzaufträge und deren Preise in den Vertrag.

Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei activelaw

01

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

02

Unsere Arbeitsweise

Wir beraten und vertreten Sie bis zum Abschluss Ihres Anliegens und sagen Ihnen offen, wenn sich unsere Einschätzung im Verlauf ändert.

03

Ihre Chancen

Unsere Rechtsanwält:innen ordnen Ihre Erfolgsaussichten ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall.