Familienrecht in Hannover: persönlich, vorausschauend und wirtschaftlich
Wir begleiten Sie durch Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Vorsorge, ruhig, juristisch präzise und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.

Schutz des Vermögens und faire Vorsorge für die Partnerschaft
Ein Ehevertrag ist kein Ausdruck von Misstrauen. Er bildet vielmehr eine verantwortungsvolle Grundlage für eine faire Partnerschaft. Besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen, (erwarteten) Erbschaften, Kindern aus früheren Beziehungen sowie vorhandenen Immobilien, Unternehmen oder anderen erheblichen Vermögenswerten.
Ohne individuelle Vereinbarung gilt regelmäßig der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das kann im Fall einer Trennung oder Scheidung zu aufwendigen Vermögensbewertungen, Ausgleichsansprüchen und erheblichen finanziellen Belastungen führen. Häufig können solche Ausgleichsansprüche nur bedient werden, wenn Vermögensanlagen oder Unternehmensbeteiligungen liquidiert werden. Derartige Probleme können durch eine vorausschauende ehevertragliche Gestaltung vermieden werden.
Wir entwickeln rechtssichere und ausgewogene Eheverträge, die zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lebenssituation passen.
Wir schaffen Klarheit und Sicherheit für Ihre Partnerschaft und beraten bei Eheverträgen vor oder während der Ehe insbesondere zu:
- Gütertrennung und modifizierter Zugewinngemeinschaft
- Schutz von Privatvermögen, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen
- Regelungen zum Zugewinnausgleich
- Unterhalt während der Ehe und nach der Scheidung
- Versorgungsausgleich und Altersvorsorge
- Überprüfung, Anpassung und Aktualisierung bestehender Eheverträge
- Vereinbarungen für internationale oder grenzüberschreitende Beziehungen
- Aufgrund unserer Expertise im Erbrecht berücksichtigen wir auch erbrechtliche Aspekte frühzeitig und beziehen erbrechtliche Folgen von Anfang an ein
Den Ehevertrag beurkunden wir im eigenen Notariat, Beratung und Beurkundung bleiben in einer Hand.
Familie, Unternehmen und Vermögen zusammen denken
Bei einer Unternehmer:innen-Ehe treffen Familienrecht, Gesellschaftsrecht und häufig auch Erbrecht unmittelbar aufeinander. Eine Scheidung kann Auswirkungen auf Gesellschaftsanteile, Unternehmenswerte, Gesellschafterstrukturen, Liquidität und die Unternehmensnachfolge haben.
Wir gestalten Vereinbarungen, die sowohl die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens als auch Ihre Interessen berücksichtigen. Durch unsere Expertise im Gesellschaftsrecht und Erbrecht erkennen wir Schnittstellen frühzeitig und stimmen die Regelungen untereinander ab. Das spart Abstimmungsaufwand, reduziert Risiken und hilft, unnötige Kosten sowie Ärger zu vermeiden.
Typische Themen sind hier:
- Schutz von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen
- Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich
- Güterstandsschaukel in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und Vorbereitung von Übertragungen auf die nächste Generation
- Vorzeitiger Zugewinnausgleich
- Absicherung von Mitgesellschaftern und Familienunternehmen
- Abstimmung von Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag und Testament
- Schutz von Erbschaften, vorweggenommenen Schenkungen und Familienvermögen
Wie wir Gesellschaftsanteile und Betriebsvermögen für den Fall von Trennung, Scheidung oder Tod absichern, steht im Gesellschaftsrecht.
Partnerschaft fair gestalten, auch ohne Heirat
Auch ohne Trauschein können und sollten Paare Verantwortung füreinander übernehmen und wichtige Fragen zu Vermögen, Wohnen, Kindern, Krankheit und Trennung rechtssicher regeln. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft unterliegt nicht den ehelichen Güter- und Unterhaltsregelungen. Individuelle Vereinbarungen können deshalb besonders wichtig sein.
Ein Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kann individuell festlegen, wer welche Beiträge leistet, wie gemeinsames Eigentum behandelt wird und ob Einbußen durch Kinderbetreuung oder Sach- und Dienstleistungen im Trennungsfall ausgeglichen werden. Er schafft Klarheit, ohne eine Ehe vorauszusetzen.
Wir gestalten unter anderem Vereinbarungen zu:
- Gemeinsamer Immobilie, Darlehen und laufenden Kosten
- Vermögensaufbau und Ausgleichszahlungen
- Absicherung bei Trennung
- Gemeinsamen Kindern und Betreuungsmodellen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Erbrechtlicher Absicherung durch Testament oder Erbvertrag durch unser erbrechtliches Team
- Verantwortungsgemeinschaften und individuellen Formen verbindlicher Partnerschaft
Besonders wichtig ist in diesen Konstellationen die Schnittstelle zum Erbrecht: In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann ein Lebenspartner den anderen nur aufgrund eines Testamentes/einer Verfügung von Todes wegen beerben. Eine solche Erbeinsetzung muss jedoch sorgfältig durchdacht werden, da der Lebenspartner schenkungs- und erbschaftssteuerlich wie ein fremder Dritter behandelt wird. Sowohl das Fehlen von Regelungen als auch die Vornahme unbedachter Regelungen kann gravierende Folgen haben.
Diskrete und strategische Vertretung bei Trennung und Vermögensauseinandersetzung
Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend und rechtlich komplex. Wir führen Sie strukturiert durch diese Phase und helfen Ihnen, die wesentlichen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen. Mit Augenmaß, Diskretion und einer klaren Strategie.
Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser können finanzielle Risiken begrenzt, praktische Übergangslösungen organisiert und einvernehmliche Vereinbarungen vorbereitet werden. Eine frühzeitige Beratung ist daher oft bereits vor dem Auszug, der Trennung oder dem Scheidungsantrag sinnvoll. Auch gibt es Ihnen viel Sicherheit zurück, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommen kann.
Wir unterstützen Sie unter anderem gern bei:
- Vorbereitung und Begleitung der Trennung
- Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht
- Umgang und Sorgerecht der Kinder
- Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Bewertung von Immobilien, Konten, Depots, Altersvorsorge und Unternehmen
- Aufteilung von gemeinsamen Immobilien und Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
- Aushandeln von einvernehmlichen Lösungen
- Einvernehmlicher Scheidung und gerichtlicher Vertretung
Je nach Ihren Wünschen und dem Streitpotenzial des Gegenübers, können die Streitpunkte prozessual ausgefochten oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.
Insbesondere eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen einer Trennung möglichst umfassend, bevor oder während die Scheidung erfolgt. Sie kann langwierige Streitigkeiten vermeiden und das gerichtliche Verfahren deutlich vereinfachen.
Wir entwerfen und verhandeln individuelle Scheidungsfolgenvereinbarungen zu Unterhalt, Zugewinn, Immobilien, Altersvorsorge, Hausrat und Fragen rund um gemeinsame Kinder. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, setzen wir auf klare, belastbare Regelungen statt auf kostenintensive Konflikte.
Sie haben sich getrennt, wollen sich aber (noch) nicht scheiden lassen? Sei es für die Kinder, aus Kostengründen oder weil die Hoffnung auf eine Versöhnung weiter besteht. In solchen Situationen halten wir die wichtigsten Punkte für das weitere Miteinander gerne in einer Trennungsvereinbarung fest.
Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt von verlässlichen Lösungen
Wenn Eltern sich trennen, stehen Kinder im Mittelpunkt. Fragen zu Sorgerecht, Umgang, Lebensmittelpunkt, Ferien, Schule, Betreuung und Unterhalt verlangen rechtlich fundierte und zugleich kindgerechte Lösungen.
Doch auch in anderen Situationen, wie bei Neuheirat, Patchwork-Familien oder im Todesfall kann eine neue Regelung für die Kinder erforderlich sein.
Wir beraten Eltern dabei, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln und vertreten sie bei Konflikten außergerichtlich und vor dem Familiengericht. Unser Ansatz ist klar: Die Bedürfnisse des Kindes, die praktische Umsetzbarkeit im Alltag und die Rechte beider Eltern müssen zusammen gedacht werden. Auch bei Streitigkeiten die Kinder betreffend zwischen anderen Familienmitgliedern (beispielsweise mit Großeltern) stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unsere Leistungen im Kindschaftsrecht umfassen:
- Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
- Umgangsrecht von Eltern, Kindern und weiteren Bezugspersonen
- Wechselmodell (sei es klassisch oder neue Modelle wie Nesting) und Residenzmodell
- Regelungen zu Ferien, Feiertagen und Kommunikation
- Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug eines Elternteils
- Kindesunterhalt und Unterhaltsberechnung
- Unterhaltsvorschuss, Auskunftsansprüche und Vollstreckung
- Vertretung in Verfahren vor dem Familiengericht
- Minderjährigen-Adoption sowie Erwachsenen-Adoption
- Einholung von Genehmigungen des Familiengerichts
- Anpassungen des Familiennamens
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Antworten auf das Wichtigste
Ihre Frage steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Was kostet ein Anwalt bei einer Scheidung?
add
Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, nicht nach dem Aufwand. In den Wert fließen die Einkommen beider Ehegatten und das Vermögen ein, dazu jede Folgesache, die mitentschieden wird. Für ein erstes Beratungsgespräch ist die Gebühr gegenüber Verbrauchern gesetzlich gedeckelt. Den Rahmen nennen wir Ihnen vorab.
Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich trennen möchte?
add
Halten Sie fest, ab wann Sie getrennt leben, denn dieses Datum bestimmt den Fristlauf und die Stichtage für den Zugewinn. Sichern Sie dann Unterlagen zu Einkommen, Konten, Immobilien und Altersvorsorge. Erst danach lohnt sich das Gespräch über Unterhalt, Wohnung und Kinder.
Braucht man für eine Scheidung wirklich einen Anwalt?
add
Für den Scheidungsantrag ja, er kann nur anwaltlich gestellt werden. Die andere Seite darf einer einvernehmlichen Scheidung ohne eigene Vertretung zustimmen, spart dadurch Kosten und verzichtet zugleich auf eigene Beratung. Eine Kanzlei darf niemals beide Seiten vertreten.
Kann man sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
add
Nur in Härtefällen, etwa bei Gewalt. Das Gesetz verlangt sonst ein Trennungsjahr, gerechnet ab dem Tag der Trennung, die auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist. Wer die Folgen früh regelt, verliert durch die Wartezeit wenig, weil der Antrag kurz vor Ablauf eingereicht werden kann.
Wie lange dauert eine Scheidung?
add
Nach Ablauf des Trennungsjahres hängt die Dauer davon ab, ob die Folgen geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind wenige Monate realistisch, den größten Teil nimmt meist der Versorgungsausgleich in Anspruch. Werden Zugewinn und Unterhalt vor Gericht ausgetragen, dauert das Verfahren oft länger als ein Jahr.
Was gehört alles zum Zugewinn?
add
Verglichen wird das Vermögen jedes Ehegatten am Tag der Heirat mit dem am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Was in dieser Zeit dazugekommen ist, zählt: Immobilien, Konten, Wertpapiere, Firmenanteile, auch Schulden. Erbschaften und Schenkungen bleiben außen vor, ihre Wertsteigerung jedoch nicht.
Was passiert mit einer Firma bei der Scheidung?
add
Das Unternehmen selbst wird nicht geteilt, es wird bewertet. In den Zugewinn fließt die Wertsteigerung der Anteile während der Ehe ein, auszugleichen ist sie in Geld. Weil dieser Betrag Liquidität bindet, sind Bewertungsmethode und Zahlungsmodalitäten die eigentlichen Streitpunkte.
Kann man Vermögen vor dem Zugewinnausgleich schützen?
add
Wirksam nur im Voraus, durch einen Ehevertrag, etwa mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die Firmenanteile herausnimmt. Vermögen kurz vor der Trennung zu verschieben, hilft nicht: Solche Verfügungen rechnet das Gericht dem Endvermögen wieder hinzu. Den Vertrag beurkunden wir im eigenen Notariat.
Welche Nachteile hat, wer die Scheidung einreicht?
add
Rechtlich keine. Auf die Schuld am Scheitern der Ehe kommt es seit 1977 nicht mehr an, Unterhalt und Zugewinn hängen nicht davon ab, wer den Antrag stellt. Wer einreicht, zahlt zunächst den Gerichtskostenvorschuss, üblicherweise werden die Kosten später hälftig geteilt.
Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
add
In der Regel bleibt es bei der gemeinsamen Sorge, die Trennung ändert daran nichts. Zu klären ist vor allem, bei wem das Kind lebt und wie der Umgang geregelt wird. Die alleinige Sorge überträgt das Gericht nur, wenn das dem Kindeswohl mehr dient.
So arbeiten wir bei activelaw
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Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
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Wir beraten und vertreten Sie bis zum Abschluss Ihres Anliegens und sagen Ihnen offen, wenn sich unsere Einschätzung im Verlauf ändert.
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Unsere Rechtsanwält:innen ordnen Ihre Erfolgsaussichten ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall.

