Versicherungsrecht in Hannover. Deckung durchsetzen, wenn es darauf ankommt.
Wir beraten Unternehmen zu Industrieversicherungen, D&O, Cyberrisiken und Großschäden und setzen Deckungsansprüche gegenüber Versicherern durch.

Schutz für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat
Wird ein Organmitglied in Anspruch genommen, geht es um das Privatvermögen. Die Police schützt nur, wenn sie zum Fall passt: Serienschadenklauseln, Ausschlüsse in Insolvenznähe und Deckungsdeckel entscheiden darüber, was am Ende gezahlt wird.
- Prüfung von D&O-Policen vor dem Abschluss, besonders Innenverhältnisausschluss, Nachmeldefrist und Abwehrkostenschutz
- Abwehr von Haftungsansprüchen der eigenen Gesellschaft und von Ansprüchen Dritter
- Führung des Deckungsprozesses gegen den Versicherer zur Sicherung von Abwehr und Freistellung
- Run-off-Policen beim Ausscheiden oder bei der Abwicklung von Unternehmensteilen
- Läuft parallel ein Ermittlungsverfahren, übernimmt die Verteidigung unser Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht
Gewährleistungsrisiken aus dem Kaufvertrag absichern
Die W&I-Versicherung verlagert das Risiko verletzter Garantien aus dem Unternehmenskaufvertrag auf einen Versicherer. Der Verkäufer kommt sauber heraus, der Käufer trägt kein Bonitätsrisiko. Die Lücke entsteht dort, wo Garantiekatalog und Deckungskonzept nicht zusammenpassen.
- Abgleich des Garantiekatalogs im Kaufvertrag mit dem Deckungskonzept der Police
- Begleitung der Due Diligence nach den Anforderungen des Versicherers
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem Vollzug
- Behandlung bekannter Risiken über Sonderabdeckungen oder Kaufpreisanpassung
- Die Transaktion selbst strukturiert unser Fachbereich Gesellschaftsrecht
Deckung im digitalen Ernstfall sichern
Angriff, Verschlüsselung, Datenabfluss: Die Police fängt Betriebsunterbrechung, Forensik und Rechtsverfolgung auf. Versicherer verweigern die Regulierung regelmäßig mit dem Hinweis auf verletzte Sicherheitsobliegenheiten. Wer die Obliegenheiten vorher kennt, verliert die Deckung nicht im Schadensfall.
- Prüfung der vertraglichen Sicherheitsanforderungen vor dem Abschluss
- Begleitung der Reaktion auf den Vorfall unter Einhaltung aller Anzeigefristen
- Durchsetzung der Eigenschadendeckung, etwa für Wiederherstellung und Ertragsausfall
- Abwehr von Ansprüchen Dritter wegen abgeflossener Daten
- Meldepflichten und Bußgeldrisiko bearbeitet unser Fachbereich Datenschutz
Schutz für Lieferketten und Produktion
Steht eine Betriebsstätte still oder reißt eine Lieferkette, geht es um entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten. Die Durchsetzung verlangt technisches Verständnis, weil der Streit an der Schadenursache und an der Berechnung des Gewinns hängt.
- Ansprüche aus Betriebsunterbrechungs- und Ertragsausfallversicherungen, einschließlich Haftzeit und Rückwirkungsschäden
- Abwicklung von Großschäden in der Sach-, Feuer- und Elementarversicherung
- Transport- und Logistikversicherungen national und international, auch See- und Luftfracht
- Abgrenzung von verschuldensunabhängiger Haftung und versichertem Schaden beim Gütertransport
- Die Haftung der Frachtführer und Lagerhalter selbst bearbeitet unser Fachbereich Transportrecht
Deckung bei Großprojekten und Bestandsimmobilien
Planungsfehler, Baumängel und Verzögerungen führen regelmäßig zum Streit zwischen Bauherrschaft, Planern und Versicherern. Entscheidend ist, welcher Vertrag den Schaden trägt: die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflicht oder die Berufshaftpflicht der Planer.
- Großschäden in der Gebäude-, Leitungswasser- und Feuerversicherung gewerblicher Objekte
- Ansprüche aus Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Projektentwicklungen
- Inanspruchnahme der Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieuren bei Planungs- und Überwachungsfehlern
- Abstimmung der Deckung mit dem Sicherungskonzept der finanzierenden Bank
- Den zugrunde liegenden Bauvertrag bearbeitet unser Fachbereich Baurecht
Deckung erhalten, wenn saniert wird
In der Krise versuchen Versicherer häufig zu kündigen, Prämien anzupassen oder Leistungen unter Hinweis auf eine Risikoerhöhung zu verweigern. Für die Fortführung des Betriebs ist der Schutz aber zwingend, weshalb die Anzeigepflichten in dieser Phase genau einzuhalten sind.
- Abwehr unberechtigter Kündigungen und Risikoaufschläge
- Beratung der Geschäftsführung zu den verschärften Anzeige- und Obliegenheitspflichten
- Aufrechterhaltung von Haftpflicht- und Sachversicherungen im laufenden Verfahren
- Behandlung offener Prämien als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit
- Das Verfahren selbst begleitet unser Fachbereich Insolvenzrecht
Vergütung und Haftung im Versicherungsvertrieb
Der Vertrieb von Versicherungsprodukten ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie europäische Vorgaben (IDD) streng reguliert. Versicherungsmakler und Mehrfachagenturen stehen in einem permanenten Spannungsfeld zwischen Beratungshaftung, Courtageansprüchen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Wir vertreten Versicherungsvermittler und Vertriebsgesellschaften:
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen vermeintlicher Fehlberatung oder Verletzung von Dokumentationspflichten (Maklerhaftung).
- Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen, Kooperationsvereinbarungen und Courtagezusagen.
- Gerichtsnahe und außergerichtliche Durchsetzung von Courtageansprüchen, Schicksalsteilungsrechten und Buchauszugsbegehren gegenüber Versicherungsgesellschaften.
- Für die Gestaltung rechtssicherer Vertriebsstrukturen im Einklang mit dem Handelsvertreterrecht ziehen wir die Rechtsanwält:innen des Fachbereichs Vertriebsrecht hinzu.
Kasko und Haftpflicht bei Schäden an Luftfahrzeugen
Schon ein Vorfall beim Schleppen oder Abstellen erreicht schnell erhebliche Größenordnungen. Im Schadensfall treffen Police, Technik und mehrere Haftungsregime aufeinander. Wir regulieren gegenüber der eigenen Kaskoversicherung und gegenüber Schädigern zugleich.
- Kaskoansprüche bei Beschädigung, Unfall und Totalverlust, einschließlich Constructive Total Loss
- Haftpflichtansprüche gegen andere Halter, Luftfahrtunternehmen und deren Versicherer
- Ground- und Handling-Schäden durch Schlepp-, Abfertigungs- und Hangarbetriebe
- Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung und Folgeschäden
- Deckungseinwendungen wie Pilotenklauseln und Nutzungsbeschränkungen, gemeinsam mit unserem Fachbereich Luftrecht
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Antworten auf das Wichtigste
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Mein Versicherer lehnt die Leistung wegen einer Obliegenheitsverletzung ab. Muss ich das hinnehmen?
add
Nicht ohne Weiteres. Leistungsfrei wird der Versicherer bei einer vertraglichen Obliegenheitsverletzung nur unter bestimmten Voraussetzungen: Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung in der Regel nur kürzen, und in vielen Fällen bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn der Verstoß für den Schaden nicht ursächlich war. Die Ablehnung lohnt deshalb fast immer eine Prüfung.
Wann zahlt die D&O-Versicherung?
add
Wenn ein Organmitglied wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird und der Anspruch in den Versicherungszeitraum fällt. Die meisten D&O-Policen stellen auf den Zeitpunkt ab, zu dem der Anspruch erhoben wird, nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Deshalb sind Nachmeldefristen und die Regelungen beim Ausscheiden so wichtig.
Deckt eine Cyberversicherung auch Lösegeldzahlungen?
add
Das hängt von der Police ab, viele Versicherer schließen Lösegeld aus oder machen es von Voraussetzungen abhängig. Regelmäßig versichert sind Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung. Entscheidend ist im Schadensfall, dass die vertraglichen Sicherheitsanforderungen eingehalten waren und der Versicherer sofort informiert wird.
Was ist eine W&I-Versicherung?
add
Eine Versicherung, die beim Unternehmenskauf das Risiko verletzter Garantien aus dem Kaufvertrag übernimmt. Der Käufer kann sich dann an den Versicherer halten statt an den Verkäufer, der Verkäufer kann seinen Erlös frei verwenden. Nicht versichert sind in der Regel bekannte Risiken, deshalb hängt der Umfang eng mit der Due Diligence zusammen.
Wie lange zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
add
So lange, wie die vereinbarte Haftzeit läuft, üblich sind zwölf Monate ab dem Sachschaden. Ersetzt werden der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, nicht der Sachschaden selbst. Streit entsteht meist über die Höhe des Gewinns und darüber, ob ein Ausfall beim Lieferanten mitversichert ist.
Welche Frist gilt für eine Klage gegen den Versicherer?
add
Eine besondere Klagefrist gibt es nicht mehr, Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Versicherer den angemeldeten Anspruch prüft. Mit seiner schriftlichen Entscheidung läuft sie weiter, deshalb sollte eine Ablehnung zügig geprüft werden.
So arbeiten wir bei activelaw
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Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
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