Transportrecht in Hannover. Kurze Fristen, klare Haftungsketten.
Wir gestalten Fracht-, Logistik- und Lagerverträge und setzen Ansprüche aus Transportschäden innerhalb der kurzen Rüge- und Verjährungsfristen durch.

Abwicklung über alle Verkehrsträger hinweg
Straße, Schiene, See und Luft folgen je eigenen Haftungsregimen mit eigenen Fristen und eigenen Grenzen. Welches gilt, entscheidet sich an der Strecke und am Vertrag, und davon hängt ab, was am Ende ersetzt wird.
- Nationales Frachtrecht nach HGB und internationales Frachtrecht nach CMR, COTIF und CIM
- See- und Luftfracht einschließlich des Montrealer Übereinkommens
- Multimodale Transporte und die Abgrenzung der Teilstrecken
- Lieferbedingungen und Incoterms in B2B-Verträgen
- Kaufverträge und Lieferbeziehungen dahinter gestaltet unser Fachbereich Handelsrecht
Vertragswerke für Kontraktlogistik und Lagerhaltung
Kontraktlogistik ist mehr als Transport von A nach B. Standardverträge treffen weder die Leistungsbeschreibung noch den Haftungsmaßstab solcher Projekte, und genau dort entsteht später der Streit.
- Logistikverträge mit Service-Level-Agreements und messbaren Kennzahlen
- Lagerverträge nach den §§ 467 ff. HGB und unter Einbeziehung der ADSp
- Haftungsbegrenzungen und wirksam vereinbarte Haftungserweiterungen über Wertdeklarationen
- Verzahnung von Rahmenvertrag, Einzelauftrag und Preisanpassung
- Die Miete der Logistikimmobilie selbst betreut unser Fachbereich Gewerbemietrecht
Schadenmanagement in kurzen Fristen
Im Transportrecht entscheidet die erste Woche. Ein verdeckter Schaden muss binnen sieben Tagen gerügt werden, und die Ansprüche verjähren in einem Jahr. Wer in dieser Zeit nichts dokumentiert, verliert die Grundlage.
- Erste Bewertung bei Güterschaden, Totalverlust, Diebstahl und Vermögensschaden durch Verzögerung
- Fristgerechte Rüge, Dokumentation und Beweissicherung
- Abwehr unberechtigter Forderungen von Vertragspartnern und Dritten
- Ansprüche aus Verkehrshaftungs-, Speditions- und Güterschadenversicherung
- Bei Streit über die Deckung übernimmt unser Fachbereich Versicherungsrecht
Den Schaden dorthin verlagern, wo er entstanden ist
An einem Transport sind meist mehrere Beteiligte tätig, vom Hauptfrachtführer über den Spediteur bis zum Subunternehmer. Wer gegenüber dem Auftraggeber haftet, hat den Schaden nicht verursacht. Der Regress muss deshalb parallel laufen, nicht danach.
- Analyse der Haftungskette und Bestimmung des tatsächlich haftenden Beteiligten
- Fristgerechte Streitverkündung und Regressanzeige zur Hemmung der Verjährung
- Durchsetzung von Regressansprüchen gegen inländische und ausländische Frachtführer
- Nachweis von Haftungsausschlüssen, etwa unabwendbares Ereignis oder ungenügende Verpackung durch den Absender
- Ist ein Subunternehmer zahlungsunfähig, sichern wir die Forderung mit unserem Fachbereich Insolvenzrecht
Lenkzeiten, Fahrtenschreiber und Bußgelder
Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht treffen nicht nur die Fahrerin oder den Fahrer. Das Bußgeld gegen das Unternehmen kann bis zu 30.000 Euro erreichen, und Eintragungen berühren die Zuverlässigkeit und damit die Erlaubnis.
- Umsetzung der Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten im Fuhrparkmanagement
- Digitaler Fahrtenschreiber, Aufzeichnungspflichten und ihre Kontrolle
- Mindestlohnkontrollen und Verfahren nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- Vertretung im Bußgeldverfahren gegen Unternehmen und Verantwortliche
- Bei schwerwiegenden Vorwürfen koordinieren wir die Verteidigung mit unserem Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht
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Antworten auf das Wichtigste
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Wie lange habe ich Zeit, einen Transportschaden zu rügen?
add
Ein äußerlich erkennbarer Schaden ist bei der Ablieferung zu rügen, ein verdeckter innerhalb von sieben Tagen danach. Wird die Frist versäumt, gilt die Ware als ordnungsgemäß abgeliefert, und der Absender muss den Schaden beweisen. Die Ansprüche selbst verjähren in einem Jahr.
Wie hoch haftet ein Frachtführer für beschädigte Ware?
add
Begrenzt auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm des Rohgewichts, im internationalen Straßenverkehr nach der CMR ebenso wie im nationalen Frachtrecht des HGB. Maßgeblich ist das Gewicht der beschädigten Sendung, nicht ihr Wert. Bei leichter Ware liegt die Grenze deshalb oft weit unter dem Schaden.
Wann haftet der Frachtführer unbegrenzt?
add
Wenn er den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadens verursacht hat. Typische Fälle sind das unbeaufsichtigte Abstellen auf unbewachten Flächen und das Übergehen ausdrücklicher Weisungen. Unbegrenzt haftet er außerdem, soweit eine Wertdeklaration vereinbart und vergütet wurde.
Gelten die ADSp automatisch?
add
Nein. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und kein Gesetz, sie gelten nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Sie verändern die gesetzliche Lage an wichtigen Stellen, etwa bei den Haftungsgrenzen und beim Pfandrecht. Ein Blick in den Vertrag klärt deshalb vor jedem Schadensfall, welche Fassung gilt.
Wer haftet, wenn ein Subunternehmer den Schaden verursacht hat?
add
Gegenüber dem Auftraggeber haftet der Hauptfrachtführer, auch für den von ihm eingesetzten Subunternehmer. Den Schaden weiterzugeben ist Sache des Regresses, und der hat eigene Fristen. Deshalb gehören Streitverkündung und Regressanzeige in die ersten Schritte, nicht in die Zeit nach dem Urteil.
Welche Folgen haben Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten?
add
Bußgelder gegen die Fahrerin oder den Fahrer und gegen das Unternehmen, gegen das Unternehmen nach dem Fahrpersonalgesetz bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommen Eintragungen, die die Zuverlässigkeit und damit die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr berühren. Deshalb ist die Kontrolle der Aufzeichnungen Aufgabe der Leitung.
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